Dienstag, 13. Januar 2026

ZKE versendet Gebührenbescheide – Anpassung als Reaktion auf gestiegene Kosten

Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) verschickt ab Freitag, 16. Januar, an alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie Hausverwaltungen die Gebührenbescheide 2026 für die Entsorgung von Abwasser und Abfall sowie für die Stadtreinigung.

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Die rund 40.000 Gebührenbescheide enthalten die Jahresabrechnung für 2025 und die sich daraus ergebende Gebührenvorausberechnung für 2026. Der ZKE hat die Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung, die Stadtreinigung sowie die Abfallentsorgung mit dem neu begonnenen Jahr angepasst. Was die Abfallgebühren betrifft, werden diese damit erstmals seit 2021 erhöht. Die entsprechenden Beschlüsse wurden am Dienstag, 9. Dezember, im Stadtrat gefasst.

Den Bescheiden liegen außerdem ein übersichtlicher Jahreskalender mit den individuellen Müllentsorgungsterminen und weitere Informationen für 2026 bei.

Anpassungen bei der Abwasserbeseitigung

Die Niederschlagswassergebühr für die Entsorgung von Regenwasser, das nicht im Boden versickert, sondern in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, steigt von 10,42 Euro auf 10,73 Euro pro zehn Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche im Jahr.

Die Schmutzwassergebühr erhöht sich von 3,77 Euro auf 4,11 Euro pro Kubikmeter Frischwasserbezug. Die Gebühr für die Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlags- oder Grundwasser in den Regenwasserkanal steigt von 1,02 Euro auf 1,10 Euro pro Kubikmeter.

Die Anpassungen werden notwendig, weil der überörtliche Beitrag für die Abwasserreinigung des Entsorgungsverbands Saar (EVS) deutlich gestiegen ist. Hinzu kommen allgemeine Kostensteigerungen und ein Zuwachs des Baupreisindex um 10,5 Prozent zwischen 2023 und 2025. Die stark bauintensive Abwassersparte des ZKE ist hiervon besonders betroffen.

Neue Kostenstruktur in der Stadtreinigung

Auch bei der Stadtreinigung sind für 2026 Anpassungen erforderlich. Die Kosten für die Reinigung von Fahrbahnen und Straßenrinnen erhöhen sich um rund 6,6 Prozent. Die Gebühren für die Flächenreinigung – darunter Plätze, Fußgängerzonen und Bürgersteige, für die der ZKE zuständig ist – steigen um rund 6,7 Prozent.

Bei einer Flächenreinigung zweimal in der Woche erhöht sich beispielsweise die Gebühr von 1,20 Euro auf 1,28 Euro pro Quadratmeter und Jahr.

Die Stadtreinigung ist sehr personalintensiv: Mehr als 60 Prozent der Gesamtkosten entfallen auf Personal. Die zum 1. Mai anstehenden tariflichen Lohnerhöhungen wirken sich besonders in den unteren Entgeltgruppen stark aus. Zusätzlich sorgt der steigende CO₂-Preis für Mehrkosten im Jahr 2026.

Abfallgebühren: Erste Anpassung seit 2021

Die Annahmegebühren für Restmüll in der Abfallentsorgungsanlage Velsen des EVS steigen 2026 wieder auf das höhere Niveau von 2022. In den Jahren 2023 und 2024 konnte der EVS diese Entgelte dank einer sehr erfolgreichen Wärme- und Stromvermarktung deutlich reduzieren.

Für den ZKE als Anlieferer des Saarbrücker Restmülls in Velsen führt die neue Entwicklung 2026 zu höheren Entsorgungskosten. Auch die Verwertung der organischen Abfälle aus der Biotonne wird teurer. Parallel wirken sich die tariflichen Entwicklungen im überwiegend personalintensiven Abfallbereich überproportional auf die Personalkosten aus.

Die Gebührenkalkulation bildet diese Entwicklungen ab.

Für 2026 gilt daher:

  • Die Basisgebühr (Grund- und Leerungsgebühr) steigt um rund 9,1 Prozent.
  • Die Gewichtsgebühr für die Entsorgung von Restabfall erhöht sich von 0,33 Euro auf 0,36 Euro pro Kilogramm.
  • Die Gewichtsgebühr für Biomüll steigt von 0,19 Euro auf 0,20 Euro pro Kilogramm.

Der Transportservice für das Bereitstellen und Zurücktransportieren der Abfallgefäße am Leerungstag wird nur in einigen Stadtteilen angeboten. Bei einer Leerung alle 14 Tage steigt die Jahresgebühr:

  • für Zweiradgefäße von 20,02 Euro auf 21,84 Euro,
  • für Vierradgefäße von 70,07 Euro auf 76,44 Euro.

Vorteile durch Abfalltrennung und Wassersparen

Durch sorgfältige Abfalltrennung können die Saarbrücker Bürgerinnen und Bürger ihre individuellen Entsorgungskosten weiterhin positiv beeinflussen. Grundlage dafür sind das verursachergerechte Wiegesystem, die haushaltsnahe Bio- und Papiertonne sowie die Wertstoffzentren Am Holzbrunnen und Wiesenstraße. Auch wer Trinkwasser spart oder Flächen entsiegelt, senkt dauerhaft seine Entsorgungskosten.

Keine Fremdstoffe in den Biomüll

Bio-Mülltüten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen dürfen trotz ihrer Bezeichnung nicht in der Biotonne entsorgt werden, da sie sich in den Behandlungsanlagen nicht schnell genug zersetzen. Ab Januar 2026 kontrolliert der ZKE die korrekte Befüllung der Biotonnen mit einem KI-gestützten Detektionssystem direkt auf den Sammelfahrzeugen.

Digitaler Bescheid: gut fürs Klima

Als Alternative zum Anschreiben auf Papier besteht die Möglichkeit, den ZKE-Gebührenbescheid digital abzurufen. Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie Hausverwaltungen, die ihren Gebührenbescheid vom ZKE zukünftig nur noch digital erhalten möchten, können sich unter www.zke-sb.de/bescheid mit ihrer siebenstelligen Benutzerkennung und ihrem Passwort anmelden und das entsprechende Häkchen setzen. Die Nutzerinnen und Nutzer werden dann per E-Mail benachrichtigt, sobald der Online-Bescheid im Kundenportal zum Download zur Verfügung steht. Der Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekanntgegeben.

Bei Überweisungen auf Empfängernamen achten

Der städtische Eigenbetrieb weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger bei Überweisungen an den ZKE die neuen EU-Vorgaben beachten und „ZKE“ als Empfängernamen angeben müssen. Dies gilt auch für Bürgerinnen und Bürger, die einen Dauerauftrag haben und dort möglicherweise einen anderen Empfängernamen angegeben haben.

Fragen zum Bescheid auch per E-Mail möglich

Der ZKE rechnet nach dem Versand der Gebührenbescheide mit zahlreichen Anrufen und wird versuchen, alle Kundenanfragen zeitnah entgegenzunehmen. Dennoch bittet der städtische Entsorger die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der Bescheide Engpässe in der telefonischen Erreichbarkeit entstehen können. Über die E-Mail-Adresse ZKE-Bescheid@saarbruecken.de können Anfragen auch schriftlich an die Buchhaltung des ZKE gerichtet werden.