Montag, 22. Dezember 2025

Windelbonus für das Jahr 2025 ab 1. Januar beantragen

Bürgerinnen und Bürger können ab Donnerstag, 1. Januar 2026, bis Dienstag, 30. Juni 2026, rückwirkend den Windelbonus für das Jahr 2025 bei den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Saarbrücken beantragen.

Baby-Zeichen-Sprache - shutterstock.com

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Anträge, die nach dem 30. Juni eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Landeshauptstadt gewährt einen jährlichen Windelbonus für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr und für Inkontinenzpatientinnen und -patienten sowie Stomapatientinnen und -patienten. Die Stadt gewährt einen Bonus von 35 Euro für Kinder. Inkontinenz- sowie Stomapatientinnen und -patienten können 65 Euro erhalten.

Den Antrag für Kinder können Erziehungsberechtigte stellen. Inkontinenzpatientinnen und -patienten können den Antrag entweder selbst einreichen oder sich durch Angehörige oder eine Betreuung vertreten lassen. Betroffene Patientinnen und Patienten müssen dem Antrag ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest für den Windelbonus vorliegt.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein und in privaten Haushalten leben. Der Windelbonus wird für das vorhergehende Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen. Das gilt sowohl für Einweg- als auch für Mehrwegwindeln.

Anträge können online unter www.saarbruecken.de/windelbonus oder schriftlich bei den vier Bürgerämtern eingereicht werden an: Landeshauptstadt Saarbrücken, Bürgeramt Dudweiler, Am Markt 1, 66125 Saarbrücken

Weitere Informationen gibt es telefonisch unter +49 681 9050, per E-Mail an windelbonus@saarbruecken.de und online unter www.saarbruecken.de/windelbonus.