Sondervermögen: Stadt legt aktualisierten Sachstandsbericht vor
Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat am Dienstag, 2. Dezember, in der Stadtratssitzung einen aktuellen Sachstandsbericht zum Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaschutz“ des Bundes vorgelegt. Das Bundesgesetz ist am 23. Oktober in Kraft getreten. Allerdings sind zentrale Punkte weiterhin ungeklärt.
Noch keine Klarheit über Abruf und Verfahren
Bislang liegt lediglich ein Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vor; dieser ist noch nicht offiziell veröffentlicht. Auch das Verfahren, wie Kommunen Mittel beim Land abrufen können, ist offen und wird derzeit zwischen Land und kommunaler Ebene abgestimmt. Das Land plant eine eigene Förderrichtlinie. Erst auf dieser Grundlage wird festgelegt werden können, für welche konkreten Projekte Saarbrücken die Mittel einsetzen wird.
OB Conradt: „Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen“
Oberbürgermeister Uwe Conradt betont die Bedeutung klarer Vorgaben: „Wir begrüßen, dass der Bund investive Mittel bereitstellt. Aber bevor wir Projekte benennen können, brauchen wir eine für die Kommunen geeignete Landesrichtlinie. Planungssicherheit ist Voraussetzung für verantwortungsvolle Entscheidungen des Stadtrats.“ Die Vorabstimmungen für eine schnelle Entscheidung innerhalb der Verwaltung wurden getroffen.
Zugleich verweist Conradt auf den hohen Investitionsdruck der Landeshauptstadt und die besondere Rolle Saarbrückens als einzige Großstadt und Standort zentraler Sicherheits- und Daseinsvorsorgeeinrichtungen.
Großer Investitionsbedarf – Sondervermögen deckt nur einen Bruchteil
Laut Verwaltungsvorlage liegt der Finanzierungsbedarf der Landeshauptstadt in den kommenden vier Jahren bei rund 280 Millionen Euro – im Kernhaushalt und in den Eigenbetrieben.
Er umfasst unter anderem:
- 66,6 Millionen Euro für Schul-Aus- und Neubauten
- 16,2 Millionen Euro für Kitas
- 18,9 Millionen Euro für Verkehrsinfrastruktur
- 20,7 Millionen Euro für Feuerwehrgerätehäuser
Hinzu kommen weitere, teils sehr große Investitionsbedarfe, unter anderem:
- mindestens 35 Millionen Euro für den Gesundheitscampus am Winterberg (nicht vom Land finanziert)
- ein möglicherweise alternativloser Neubau der Feuerwache 1 (mind. 100 Millionen Euro)
- die grundhafte Sanierung der Feuerwache 2 (derzeit nicht beziffert)
Insgesamt belaufen sich die bezifferten Investitionsbedarfe laut Vorlage auf rund 415 Millionen Euro. Die der Landeshauptstadt in Aussicht stehenden Mittel aus dem Sondervermögen – rund 92,3 Millionen Euro über zwölf Jahre – können davon nur etwa ein Fünftel abdecken.
Bürgermeisterin Meyer: „Sondervermögen hilft – löst aber die strukturelle Krise nicht“
Bürgermeisterin und Finanzdezernentin Barbara Meyer unterstreicht: „Die Mittel aus dem Sondervermögen können helfen, dringend notwendige Investitionen zu ermöglichen, die die Stadt aus eigenen Mitteln nicht stemmen kann. Klar ist aber auch: Sie reichen bei Weitem nicht aus, um die bestehenden Investitionsrückstände zu beheben.“
Zudem sei das Sondervermögen keine Antwort auf die laufenden strukturellen Belastungen, etwa steigende Personal- und Sozialausgaben oder die kommunale Mitverantwortung für das Klinikum Saarbrücken.
Stadt fordert Reform des kommunalen Finanzausgleichs
Die Verwaltungsvorlage macht deutlich, dass es weiterhin einer grundlegenden Reform der kommunalen Finanzausstattung bedarf. Insbesondere die zusätzlichen Aufgaben Saarbrückens als Landeshauptstadt, etwa im Feuerwehr- und Katastrophenschutz, seien bislang unzureichend berücksichtigt.
„Wenn das Land seine eigenen Mittel aus dem Sondervermögen einsetzt, sollte es Saarbrücken als zentralen Standort für Daseinsvorsorge und Sicherheit besonders unterstützen“, sagt OB Conradt.