Montag, 23. Januar 2023

Schöffenwahl 2023 – Bewerbungen bei der Landeshauptstadt jetzt möglich

Die Landeshauptstadt nimmt ab sofort Bewerbungen für das Schöffenamt beim Amts- oder Landgericht entgegen.

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Die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 findet im zweiten Halbjahr 2023 statt.

Bewerbungsverfahren

Das Amts- und das Landgericht Saarbrücken suchen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 mehrere hundert Frauen und Männer, die an beiden Gerichten als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Schöffen wirken als ehrenamtliche Richterinnen und Richter gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und -richtern in der Strafgerichtsbarkeit mit.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Jugendhilfeausschuss des Regionalverbands Saarbrücken schlagen doppelt so viele Kandidaten wie benötigt werden vor. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wählt in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen.

Bewerbungsvoraussetzungen

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Saarbrücken wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Sie müssen außerdem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz arbeitende Menschen (wie Richterinnen und Richter, Polizeibeamtinnen und -beamte, Bewährungshelferinnen und -helfer) sowie Religionsdiener können keine Schöffen werden.

Weitere Anforderungen

Neben den formalen Kriterien sollen die Bewerberinnen und Bewerber vor allem bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die für das verantwortungsvolle Schöffenamt notwendig sind. Dazu zählen zum Beispiel Unparteilichkeit, Selbständigkeit, soziale Kompetenz und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes eine gewisse körperliche Fitness.

Jugendschöffen in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sollen außerdem über eine erzieherische Befähigung beziehungsweise Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für das Schöffenamt gibt es auf der Webseite www.schoeffenwahl.de.

Bewerbung ab sofort möglich

Zur Bestellung des Bewerbungsformulars und bei Fragen können sich Interessierte bei der Landeshauptstadt Saarbrücken an das Hauptamt unter der Telefonnummer +49 681 905-1316 oder per E-Mail an ratsangelegenheiten@saarbruecken.de wenden. Das Formular kann auch unter www.saarbruecken.de/schoeffenwahl heruntergeladen oder an der Infotheke im Rathaus St. Johann abgeholt werden.

Wer Schöffin beziehungsweise Schöffe in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene werden möchte, richtet seine Bewerbung an folgende Adresse: Landeshauptstadt Saarbrücken, Hauptamt, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken oder wirft sie in den Nachtbriefkasten der Stadtverwaltung am Rathaus St. Johann ein.

Interessenten für das Amt einer Jugendschöffin beziehungsweise eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Kinder und Bildung, Dudweilerstraße 41, 66111 Saarbrücken.