Freitag, 6. Mai 2022

Parkplatz am Hauptfriedhof am Sonntag wegen Kundgebung gesperrt

Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass der Parkplatz vor dem Haupteingang des Hauptfriedhofs (Straße „Am Hauptfriedhof‟) von Samstag, 7. Mai, 20 Uhr, bis Sonntag, 8. Mai, 20 Uhr, für Besucherinnen und Besucher gesperrt ist.

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Sperrung - LHS

Sperrung - LHS

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Grund dafür ist ein Autokorso mit anschließender Schlusskundgebung in Saarbrücken.

Der Anmelder hatte ursprünglich eine Versammlung auf dem Hauptfriedhof geplant. Das hat die Ortspolizeibehörde untersagt und den Parkplatz vor dem Friedhof als Alternative festgelegt. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Vollzugspolizei. Der Anmelder hat sich damit einverstanden erklärt. Für Versammlungen und Aufzüge ist gemäß Versammlungsrecht keine Genehmigung notwendig. Das Versammlungsrecht ergibt sich aus Art. 8 des Grundgesetztes. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Versammlungsrechts sind Eingriffe in die Versammlungsfreiheit an hohe rechtliche Hürden gebunden. Gemäß Versammlungsgesetz kann die zuständige Behörde eine Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig machen.