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Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko zu senken, erlässt die Landeshauptstadt Saarbrücken von Freitag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022, 6 Uhr, ein Alkohol- und Feuerwerksverbot auf bestimmten Plätzen und Straßen in der Innenstadt.
Dadurch soll in der Silvesternacht das Feiern in größeren Gruppen verhindert werden. Zusätzlich zur Senkung des Infektionsrisikos soll diese Regelung auch Unfälle durch Pyrotechnik und eine damit verbundene Belastung der Krankenhäuser vermeiden.
Das Alkohol- und Feuerwerksverbot gilt für folgende öffentlichen Flächen:
Das Abbrennen von Pyrotechnik ist in diesen Bereichen zu den genannten Zeiten grundsätzlich untersagt, das Alkoholverbot greift außerhalb ausgewiesener Außengastronomieflächen.
Zudem gilt in der Silvesternacht auf den genannten Plätzen und Straßen eine Maskenpflicht. Diese beinhaltet, dass abseits der festen Sitzplätze im Bereich der zugelassenen Außengastronomie die Maske auch nicht zum Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden darf.
In den vergangenen Jahren haben sich die betroffenen Bereiche während der genannten Zeiten zu einer beliebten Anlaufstelle für gemeinsames Feiern entwickelt. Die ergriffenen Maßnahmen sind notwendig, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Bevölkerung zu schützen.
Die Landeshauptstadt regelt diese Vorschriften für die Silvesternacht durch eine Allgemeinverfügung, die auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuell geltenden Rechtsverordnung des Landes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen wird.
Karten der betroffenen Bereiche stehen für redaktionelle Zwecke kostenlos zum Download bereit.
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