Dienstag, 7. Dezember 2021

Ab 9. Dezember 3G-Regel in allen Ämtern mit Publikumsbereich

Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass ab Donnerstag, 9. Dezember, in den Innenbereichen aller Ämter mit Publikumsverkehr die 3G-Regel gilt.

Plakatmotiv: 3G Genesen, geimpft oder getestet - LHS

Plakatmotiv: 3G Genesen, geimpft oder getestet - LHS

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Voraussetzung für den Zutritt ist demnach die Vorlage eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, der Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes.

Die Regelung gilt für alle Ämter der Landeshauptstadt mit Publikumsbereichen, zum Beispiel in den Bürgerämtern, im Standesamt, Ordnungsamt, Stadtsteueramt, Stadtarchiv, Bauaufsichtsamt und bei der Stadtkasse, im Amt für Kinder und Bildung sowie im Amt für Gesundheit, Prävention und Soziales.

Grundlage für die Regelung ist die aktuell geltende Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Landes.

Aktuelle Corona-Regeln

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Corona-Pandemie

Weitere Informationen zur Corona-Pandemie gibt es hier:

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