Donnerstag, 2. Dezember 2021

Saarbrücker Zoo: Ab 3. Dezember gilt 2G-plus-Regel

Ab Freitag, 3. Dezember, gilt für den Einlass in den Saarbrücker Zoo die 2G-plus-Regel.

Plakatmotiv: 2G+ Genesen, geimpft, getestet - LHS

Plakatmotiv: 2G+ Genesen, geimpft, getestet - LHS

Plakatmotiv: 2G+ Genesen, geimpft, getestet - LHS

Dadurch können die Tierhäuser für Besucherinnen und Besucher geöffnet bleiben. Auch die Veranstaltungen im Rahmen des „Winterzaubers im Zoo“ an den Wochenenden können so weiterhin stattfinden.

Nachweise beim Einlass bereithalten

Voraussetzung für den Einlass ist dann für alle Gäste ab 18 Jahren der Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes sowie zusätzlich die Vorlage eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler zwischen sechs und 17 Jahren, die einen Nachweis über ihre regelmäßige Teilnahme am Testangebot in ihrer Einrichtung vorlegen können und Kinder zwischen sechs und 17 Jahren, die einen aktuellen negativen Test vorlegen.

Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese müssen für den Besuch einen aktuellen negativen Test vorlegen.

In den Tierhäusern gilt Maskenpflicht. Die Abstands- und Hygieneregeln im Zoo sind einzuhalten.