Mittwoch, 1. Dezember 2021

Stadt passt Allgemeinverfügung für Innenstadtbereich an

Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemielage und der von der Landesregierung beschlossenen Verschärfungen der Corona-Regeln passt die Landeshauptstadt Saarbrücken ihre Allgemeinverfügung für den Innenstadtbereich an.

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Sie tritt am Donnerstag, 2. Dezember, in Kraft. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht weiterhin. Zum Verzehr von Speisen und Getränken kann die Maske abgenommen werden. In diesem Fall gilt auch abseits der Außengastronomie und aller Stände des Christkindlmarktes flächendeckend die 2G-Regel. Die Maskenpflicht und die 2G-Regel gelten in folgenden Bereichen:  

  • Reichsstraße (ab den Saarbahngleisen) bis zur Einmündung Trierer Straße/Faktoreistraße (inklusive Vorplatz der Europagalerie)
  • Bahnhofstraße
  • Berliner Promenade
  • Ufergasse
  • „Am Steg“
  • Schifferstraße
  • Kaiserviertel: Sulzbachstraße bis Ecke Lampertstraße, Rotenhofstraße bis Ecke Futterstraße, Futterstraße bis Kaiserstraße
  • Kath.-Kirch-Straße
  • hinterer Bereich der Gerberstraße (ab Ecke Kaltenbachstraße bis Gustav-Regler-Platz), Herbergsgasse
  • Gustav-Regler-Platz
  • Rabbiner-Rülf-Platz
  • St. Johanner Markt bis zur Bleichstraße einschließlich zuführende Straßen: Kaltenbachstraße, Kappengasse, Türkenstraße jeweils bis Gerberstraße, Saarstraße, Fürstenstraße, Fröschengasse, Am Stiefel, Kronenstraße, Ev-.Kirch-Straße, Cora-Eppstein-Platz, Faßstraße, Obertorstraße bis Ecke Bleichstraße
  • Tbilisser Platz 

Die Maskenpflicht gilt für alle Personen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Plakate in den entsprechenden Bereichen weisen auf die 2G-Regel und die Maskenpflicht hin.

Die Landeshauptstadt erlässt die neue Allgemeinverfügung auf der Grundlage der neuen Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Pandemie. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) werden den Nachweis der 2G-Regel und die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren.

Pressedownload

Eine Karte steht für redaktionelle Zwecke unter Angabe der Quelle „Landeshauptstadt Saarbrücken‟ zur Verfügung.

ALLGEMEINVERFÜGUNG

Die Allgemeinverfügung gibt es hier: 

Allgemeinverfügung

INFORMATIONEN ZUR CORONA-PANDEMIE

Weitere Informationen zur Corona-Pandemie gibt es hier:

Corona-Pandemie