Freitag, 29. Januar 2021

Landeshauptstadt weist auf das Tragen von OP- oder Atemschutzmasken in Publikumsbereichen hin

Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist auf die neuen Regeln zur Maskenpflicht in den Publikumsbereichen sämtlicher Fachämter hin.

FFP2- und OP-Maske - Dan74/Shutterstock

FFP2- und OP-Maske - Dan74/Shutterstock

FFP2- und OP-Maske - Dan74/Shutterstock

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine Atemschutzmaske (KN95/N 95/FFP2) zu tragen, wie sie auch im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften erforderlich sind.

Neue Plakate in den Publikumsämtern weisen auf die aktuelle Maskenpflicht hin. Sie gilt, um Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Auch die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten.

Weitere Informationen gibt es online unter www.saarbruecken.de/corona.