Dienstag, 22. Dezember 2020

Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen am Weihnachtsmorgen

Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko zu senken, erlässt die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken am Donnerstag, 24. Dezember, 11 bis 16 Uhr, ein Alkoholverbot.

FrankHH/Shutterstock

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In dieser Zeit ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf folgenden öffentlichen Plätzen verboten:

  • St. Johanner Markt
  • Katholisch-Kirch-Straße
  • Türkenstraße
  • Saarstraße bis zur Kreuzung „Am Stadtgraben‟
  • Kappenstraße
  • Kaltenbachstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße
  • Kronenstraße
  • Ev.-Kirch-Straße
  • Fröschengasse
  • „Am Stiefel‟
  • Cora-Eppstein-Platz

In den vergangenen Jahren haben sich die betroffenen Bereiche zu einer beliebten Anlaufstelle für gemeinsames Feiern entwickelt. Die ergriffenen Maßnahmen sind notwendig, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Bevölkerung zu schützen.