Freitag, 18. Dezember 2020

Anträge auf Förderung freier Theater-, Musik- und Filmprojekte können ab sofort gestellt werden

Ab sofort können Künstlerinnen und Künstler bei der Landeshauptstadt Anträge auf Förderung freier Theater-, Musik- und Filmprojekte stellen.

Konzert - 13_Phunkod/Shutterstock

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Die Hinweise zur Antragstellung wurden überarbeitet. Der Stadtrat hat der neuen Fassung in dieser Woche einstimmig zugestimmt. Außerdem wurde die Einführung eines neuen Kulturfördermodells beschlossen.

Neues Kulturfördermodell für die Freie Szene

Die Projektförderung in Höhe von 109.950 Euro (davon 9.950 Euro für Kinder- und Jugendprojekte) wird dahingehend geändert, dass künftig eine fünfköpfige Fach-Jury nach Prüfung sämtlicher Anträge Förderempfehlungen an den Kulturausschuss zur Beschlussfassung gibt. Die Sommermusik wird aus der bisherigen Projektförderung herausgelöst und künftig als städtisches Festival mit künstlerischer Leitung angesehen. Sie  erhält einen eigenen Etat in Höhe von 60.000 Euro.

Überarbeitete Hinweise zur Antragstellung

Bei den Hinweisen zur Antragstellung für freie Theater-, Musik- und Filmprojekte wurde im Wesentlichen der Punkt „Fördervergabe“ überarbeitet. Darin wird das Zusammenspiel von Fach-Jury, Kulturdezernat und -ausschuss erläutert. Für den Bereich der Jugendkulturarbeit wurde beschlossen, alle nicht abgerufenen Mittel automatisch der Kinder- und Jugendbuchmesse zuzuwenden, um dort Künstlerinnen und Künstlern der Freien Szene Lesungen im Rahmen der Kinder- und Jugendbuchmesse zu ermöglichen.

Bis zum 31. Januar Anträge beim Kulturdezernat stellen

Der Antrag auf Projektförderung ist schriftlich in elektronischer Form oder per Post bis zum 31. Januar des zur Förderung relevanten Kalenderjahres beim Kulturdezernat per E-Mail an kreativ@saarbruecken.de einzureichen. Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Eingang des Antrags, elektronische Anträge möglichst per „autoreply“.

Für den Fall, dass keine elektronische Datenübermittlung möglich ist, können die Antragsunterlagen schriftlich in fünffacher Ausfertigung beim Kulturdezernat der Landeshauptstadt Saarbrücken, Rathaus St. Johann, 66111 Saarbrücken, eingereicht werden.

Die Antragsfristen sind Ausschlussfristen. Verspätete Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. Die Zuwendungen werden durch Bewilligungsbescheid des Kulturdezernats als zweckgebundene Zuwendung bewilligt.

Weitere Infos gibt es unter www.saarbruecken.de/kulturfoerderung.