Mittwoch, 5. August 2020

Landeshauptstadt vergibt Fördermittel aus Solidaritätsfonds für Kulturschaffende und -betriebe

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat entschieden, welche Projekte aus dem Solidaritätsfonds für Kulturschaffende und -betriebe gefördert werden.

Saxophon/Foto - shutterstock/13Phunkod

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Den Fonds hatte die Landeshauptstadt angesichts der Corona-Pandemie zur Unterstützung der Kulturszene eingerichtet. Von freien Kulturschaffenden, Kulturvereinen und -initiativen sind insgesamt 13 Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds eingegangen. Vier Projekte wurden ausgewählt.

Im Bereich der Kulturbetriebe, -institutionen, Veranstalter und Anbieter von Spielstätten sind insgesamt 36 Anträge eingegangen. Hier wurden 18 Projekte ausgewählt. Bei der Entscheidung über die Auswahl der Projekte wurde die Landeshauptstadt von einer Experten-Jury beraten. Auflistungen der ausgewählten Projekte sind unter www.saarbruecken.de/solidaritaetsfonds zu finden.

"Die Vielfalt der Projekte zeigt einmal mehr, wie lebendig unsere Kulturszene ist." OB Conradt

Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Mit unserem Solidaritätsfonds können wir zumindest einen Teil der zahlreichen kulturellen Projekte in Saarbrücken unterstützen und so zum Fortbestand unserer Kulturszene beitragen. Ich danke den Jury-Mitgliedern für das Engagement, mit dem sie sich über die eingereichten Anträge beraten haben. Die Vielfalt der Projekte zeigt einmal mehr, wie lebendig unsere Kulturszene ist.“

Freie Kulturschaffende, Kulturvereine und -initiativen

Aus dem Gesamtbudget für die Zuschüsse für die freie Szene in Höhe von 103.100 Euro sind insgesamt 16.200 Euro Restmittel übrig geblieben. Über die Verteilung dieser Summe haben sich die Jury-Mitglieder Maria Grätzel, Orchestermanagerin der Deutschen Radio Philharmonie, Horst Busch, Chefdramaturg des Staatstheaters Saarbrücken für den Bereich Schauspiel, und der freischaffende Künstler Volker Schütz beraten. Kulturschaffende konnten einen Betrag von maximal 7.500 Euro für die Durchführung eines Projekts, einer kulturellen Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe beantragen.

Kulturbetriebe, -institutionen, Veranstalter und Anbieter von Spielstätten

Zur Unterstützung von Kulturbetrieben, -institutionen, Veranstaltern und Anbietern von Spielstätten steht ein Gesamtbudget von 125.000 Euro zur Verfügung. In diesem Bereich konnten folgende Kulturschaffende und Einrichtungen Förderanträge einreichen: Kulturbetriebe und -institutionen wie Theater-, Tanzeinrichtungen oder Kinos, Veranstalter von Kulturveranstaltungen einschließlich der Straßen-, Pop- und Festkultur sowie Anbieter von Spielstätten, in denen kulturelle Veranstaltungen stattfinden.

Die Jury bestand aus Trixi Hussong, Bookerin bei Den Atelier Luxemburg, dem Blogger Sascha Markus („Der Flaneur“) und Professor Oliver Strauch, Jazz-Drummer und Dozent an der Hochschule für Musik Saar.

Für die Durchführung eines Projekts, einer Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe konnte ein Betrag von maximal 10.000 Euro beantragt werden.