Samstag, 14. März 2020

Kommunaler Ordnungsdienst stellt Schließungsverfügung zu

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Landeshauptstadt Saarbrücken unterstützt das Land bei der Durchsetzung der Allgemeinverfügung zur Schließung von Bordellen, Saunen, Diskotheken und anderen Einrichtungen.

Kommunaler Ordnungsdienst - LHS

Kommunaler Ordnungsdienst - LHS

Kommunaler Ordnungsdienst - LHS

Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, die heute Nachmittag bekannt gegeben wurde, wird von mehreren Teams des KOD und der Polizei an Betreiber der Einrichtungen, die in der Allgemeinverfügung genannt sind, behördlich zugestellt.

Sie gilt jedoch für alle Anbieter, allein durch die öffentliche Bekanntgabe. Die Nichtbeachtung ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden kann.

Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes informieren über die erlassene Allgemeinverfügung und helfen somit den Betreibern, ihren Pflichten nachzukommen. Die Betriebe müssen ab heute Nacht, 0 Uhr, ihren Betrieb einstellen.

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Allgemeinverfügung

Zur Allgemeinverfügung des saarländischen Gesundheitsministeriums