Aktionsplan

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat sich zum Ziel gesetzt, für alle Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sicher zu stellen.

Der Aufbau

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat in Zusammenarbeit mit dem ISPO-Institut einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Der Stadtrat hat diesen im September 2021 beschlossen. 

Der Gesamtprozess ist 2019 gestartet. Dabei hat das ISPO-Team die die Stadtverwaltung intensiv eingebunden. Darüber hinaus hat ein Aktionsplanteam an der Erstellung des Aktionsplanes mitgewirkt. Es bestand aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung, des Behindertenbeirats sowie der Fraktionen des Stadtrates.

Konkreter Maßnahmenkatalog mit detaillierten Angaben über Umfang und Ressourcen

Der Aktionsplan umfasst zehn Handlungsfelder, die sich an den neun vorhandenen Handlungsfeldern der UN-Behindertenrechtskonvention orientieren. Das neu hinzugekommene Handlungsfeld ist ein für die Landeshauptstadt Saarbrücken eigenes Handlungsfeld, dass übergreifende Ziele als Querschnittsaufgaben innerhalb der Verwaltung formuliert.

Der Aktionsplan ist ein zielbasiertes Konzept mit einem konkreten Maßnahmenkatalog mit detaillierten Angaben zum Umfang und den Ressourcen jeder Maßnahme.

Ausschlaggebend für die nachhaltige Funktionalität des Aktionsplans ist es, die Umsetzung des Handlungskonzeptes als Lerninstrument zu verstehen und zu nutzen. Das heißt, dass formulierte Maßnahmen angepasst und verändert als auch neue Maßnahmen aufgenommen werden können, sodass der Aktionsplan immer weiter fortgeschrieben werden wird.

Die 10 Handlungsfelder

  • Handlungsfeldübergreifende Ziele und Maßnahmen

    Kurzfristig zu initiierende Maßnahmen

    • Um die zur Umsetzung des Aktionsplans notwendige übergreifende Kommunikation und Abstimmung zwischen Ämtern und weiteren städtischen Strukturen sicherzustellen, werden die erforderlichen Prozesse präzise definiert.
       
    • Die Umsetzung des Aktionsplans wird von einem operativen „Monitoringteam“ (Aktionsplanteam) begleitet. In dem Aktionsplanteam findet ein regelmäßiger Austausch über die Umsetzung des Aktionsplans in einem festgelegten Rhythmus statt. Themenbezogen lädt das Aktionsplanteam zusätzliche Teilnehmende aus Ämtern, Abteilungen, Eigenbetrieben, Unternehmen oder externen Organisationen ein. Das Aktionsplanteam berichtet auf den Leitungsebenen der LHS in einem festgelegten Rhythmus über die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.
       
    • Durch eine frühzeitige Partizipation von Vertreter*innen der Betroffenen wird bei allen relevanten städtischen Vorhaben eine inklusive Planung von Anfang an gewährleistet; hierfür sind die hauptamtliche Behindertenbeauftragte sowie die ehrenamtlichen Bezirksbehindertenbeauftragten der LHS in allen externen Angelegenheiten (beispielsweise Bauvorhaben) sowie die Schwerbehindertenvertretung, der Personalrat, die Inklusionsbeauftragte und das Personal- und Organisationsamt in allen internen Angelegenheiten in den städtischen Gremien stärker und frühzeitiger zu beteiligen und auch bei Planungen und Vorhaben anderer Ämter und Eigenbetriebe einzubeziehen, sodass die Regelungen der DA 82 und der Inklusionsvereinbarung konsequent umgesetzt werden (vgl. die Regelungen in der DA 82 und der Inklusionsvereinbarung der LHS).
       
    • Rats-/DK-Vorlagen werden weiterentwickelt und angepasst, um eine besser fundierte und aussagekräftigere Bewertung der betroffenen Belange von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten (hierfür werden etwa Checklisten zur Prüfung von Barrieren/Barrierefreiheit erstellt und im Intranet zur Verfügung gestellt).
       
    • Erstellung einer internen „Aufklärungskampagne“ über die Strukturen und Aufgabenbereiche des städtischen „Inklusionsteams“ durch regelmäßige Updates im Intranet.
       
    • „Inklusives Monitoring“: Nicht nur in der Planungs- sondern auch in der Umsetzungsphase von (insbesondere größeren) städtischen Vorhaben erfolgt eine Einbeziehung der Perspektive des Behindertenbeirats, um frühzeitig Probleme in der Umsetzung zu identifizieren und zu beheben.

    Mittelfristige Maßnahmen

    • Es wird eine Meldesystem eingerichtet, mit dem alle Ämter der Stadt Beobachtungen bzgl. Zugangs- und Nutzungs-Barrieren (etwa die Meldung defekter/nicht barrierefreier Türen) an die hierfür Zuständigen melden. Die federführende Zuständigkeit für das Meldesystem liegt bei der hauptamtlichen Behindertenbeauftragten.
       
    • Es wird ein Ämter- und Strukturen-übergreifender Kompetenz-/Ressourcen-/Wissenspool zum Thema Inklusion erstellt, in den sukzessive auch externe Institutionen (z.B. Träger der Behindertenhilfe etc.) einbezogen werden. In diesem Kontext wird ein Kompetenznetzwerk Inklusion geschaffen und gepflegt, in dem Wissen, Kompetenzen und Ressourcen verschiedener öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure der Stadt auf effiziente Weise gebündelt und ggf. bei bestimmten Vorhaben zur Umsetzung des Aktionsplan effizient eingesetzt werden können.
       
    • Mittelfristig wird angestrebt, ein integriertes, teilhabepolitisches Gesamtkonzept zu entwickeln, das alle aus verschiedenen Gründen (z.B. Migration, Flucht, Sprachbarrieren, Alter, Suchtproblematiken, Armut, …) von Teilhabe-Einschränkungen betroffenen Bürger*innen im Rahmen einer integrativen Gesamtstrategie in den Blick nimmt. Auf dem Weg zu diesem Gesamtkonzept wird in einem ersten Schritt die Vernetzung zwischen den Behinderten-, Senioren- und Integrationsbeiräten ausgebaut und intensiviert ebenso wie die Vernetzung zwischen den verschiedenen zuständigen städtischen Fachämtern.
       
    • Im städtischen Haushalt wird ein „Budget zur Förderung der Inklusion“ eingerichtet, das für spezifisch definierte Maßnahmen in Anspruch genommen werden kann.
       
    • Der vorliegende Aktionsplan adressiert zunächst vornehmlich die internen Strukturen der Stadtverwaltung. Bereits geplant ist eine Ausweitung des Aktionsplans mit dem Schwerpunkt der privaten und zivilgesellschaftlichen Bürgerschaft der LHS. Hierbei werden sowohl die Bürger*innen Saarbrückens als auch nicht-städtische Institutionen und Organisationen sowie private Betriebe und Unternehmen als Akteure für die Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in den Fokus genommen. Zur Umsetzung wird ein Konzept entwickelt, das Inklusion in Saarbrücken vor allem als gesamtgesellschaftliche Aufgabe behandelt. In einem ersten Schritt zur Konzeptentwicklung könnten z.B. themenzentrierte Zukunftswerkstätten umgesetzt werden, in denen mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen (z.B. Betrieben und Unternehmen) sondiert wird, welche konkreten Anknüpfungspunkte für eigenes Handeln in Zusammenarbeit mit und mit Unterstützung der LHS es im Rahmen ihrer jeweiligen Handlungsfelder geben könnte.
  • Handlungsfeld 2: Prävention, Betreuung und Förderung im Vorschulalter

    Kurzfristig zu initiierende Maßnahmen

    • Die Stadt setzt sich in den zuständigen Landesgremien aktiv und verstärkt dafür ein, das Thema Inklusion in der Erzieher*innen- und Lehramtsausbildung bzw. den jeweiligen Studiengängen verbindlich und umfassender einzubinden.
       
    • Es wird sichergestellt, dass bei der Einrichtung neuer Kitas und anderer (auch informeller) frühkindlicher Bildungseinrichtungen und -angebote von Anfang an eine „inklusive“ Planung erfolgt. Hierfür ist u.a. die hauptamtliche Behindertenbeauftragte bereits bei ersten Vorplanungen („Planungsphase 0“) verpflichtend zu beteiligen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die differenzierte Berücksichtigung aller Formen von Behinderungen und Beeinträchtigungen sowohl physischer, kognitiver, psychischer, autistischer und emotionaler Art. Ziel der Vorplanungen ist u.a. das Herausarbeiten der spezifischen Anforderungen, Machbarkeits-bedingungen und Realisierungsmöglichkeiten (wenn möglich mit einer ersten Kostenschätzung) von adäquaten Barriere-beseitigenden Maßnahmen.

    Mittelfristige Maßnahmen

    • Auch in bereits bestehenden Kitas erfolgt noch einmal eine systematische Überprüfung der genauen Adäquatheit und Bedarfspassung des Angebots für Kinder mit Behinderungen und – falls möglich – eine bedarfsgerechte Anpassung der Angebote (vor dem Hintergrund einer differenzieren Berücksichtigung aller Formen von Behinderungen und Beeinträchtigungen).
  • Handlungsfeld 3: Bildung

    Kurzfristig zu initiierende Maßnahmen

    • Die Stadt setzt sich in den zuständigen Landesgremien aktiv und verstärkt dafür ein, das Thema Inklusion in der Erzieher*innen- und Lehramtsausbildung bzw. den jeweiligen Studiengängen verbindlich und umfassender einzubinden.
       
    • Es wird sichergestellt, dass bei der Einrichtung neuer Schulen und anderer (auch informeller) Bildungseinrichtungen von Anfang an eine „inklusive“ Planung erfolgt. Hierfür ist u.a. die hauptamtliche Behindertenbeauftragte bereits bei ersten Vorplanungen („Planungsphase 0“) verpflichtend zu beteiligen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die differenzierte Berücksichtigung aller Formen von Behinderungen und Beeinträchtigungen sowohl physischer, kognitiver, psychischer, autistischer und emotionaler Art. Ziel der Vorplanungen ist u.a. das Herausarbeiten der spezifischen Anforderungen, Machbarkeitsbedingungen und Realisierungsmöglichkeiten (wenn möglich mit einer ersten Kostenschätzung) von adäquaten Barriere-beseitigenden Maßnahmen. Es werden spezifische medienpädagogische Angebote/Informationsveranstaltungen für Kinder und Erwachsene (mit und ohne Behinderungen) entwickelt und implementiert, um Diskriminierung und Gefährdungen vorzubeugen (wie z.B. „Sicher surfen im Internet“).

    Mittelfristige Maßnahmen

    • Die LHS strebt als Schulträger an, Regelschulen mit zusätzlichen Fachkräften zur weiteren Realisierung des Inklusionsziels auszustatten.
       
    • Im Jugendhilfezentrum der LHS, in dem aufgrund der baulichen Gegebenheiten die Aufnahme von mobilitätseingeschränkten sowie stark sehbeeinträchtigten Kindern bzw. Jugendlichen derzeit nicht möglich ist, werden geeignete Maßnahmen geplant und in Angriff genommen. Als Grundlage für entsprechende Planungen und Entscheidungen wird eine Bedarfsanalyse (unter Beteiligung des Jugendamts des Regionalverbands Saarbrücken) durchgeführt. Die Finanzierungsmöglichkeiten für die Umsetzung geeigneter baulicher Maßnahmen werden frühzeitig geklärt.
       
    • In den stadtteilorientierten Kultur- und Lesetreffs (in Brebach, Burbach, Dudweiler, Malstatt und St. Arnual) wird der
  • Handlungsfeld 4: Arbeit, Beschäftigung und Tagesstrukturierung

    Kurzfristig zu initiierende Maßnahmen

    • Unterstützung und Förderung der Umsetzung der bestehenden Inklusionsvereinbarung der LHS sowie weitere Erarbeitung und Umsetzung relevanter Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen u. a. durch folgende Maßnahmen:
      • Durchführung eines Workshops mit allen für die Beschäftigten der LHS zuständigen Stellen (Personal- und Organisationsamt, Inklusionsbeauftragte, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Frauenbüro, Stabsstelle Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (ASM)
      • Abschluss und Förderung der Umsetzung der vom Personalrat angestoßenen „Dienstvereinbarung zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels und Integration gesundheitlich eingeschränkter Mitarbeiter*innen“
      • Überprüfung und Überarbeitung des gegenwärtig standardisierten Online-Bewerbungsverfahrens über Interamt hinsichtlich der Barrierefreiheit.
      • Sicherstellung des Vorhandenseins einer adäquaten Arbeitsplatzausstattung für Beschäftigte mit verschiedenen Behinderungsformen gemäß der Vorgaben der Inklusionsvereinbarung sowie Gewährung von Leistungen zur Unterstützung am Arbeitsplatz (z. B. für Arbeitsplatzausstattung) für den Fall, dass externe Leistungsträger (u. a. GKV, DRV, Integrationsamt, Agentur für Arbeit) sich nicht in der Leistungspflicht sehen.
         
    • Prüfung, ob und welche Möglichkeiten zur zusätzlichen Unterstützung/Begleitung von Beschäftigten mit Beeinträchtigungen existieren und genutzt werden können (z.B. externe Mittel der Aktion Mensch; zusätzlich zu den vom Personal- und Organisationsamt in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst bzw. Integrationsamt und der Agentur für Arbeit bereits geprüften und implementierten Maßnahmen). Überprüfung und Anpassung geeigneter Hilfsmittel (z.B. Escape Chairs) sowie die darauf abgestimmteNutzung der Brandschutzhelfer*innen bezogen auf einen konkreten Anlass und einen abgegrenzten Zeitraum (z.B. Auszubildende).
  • Handlungsfeld 5: Wohnen

    Kurzfristig zu initiierende Maßnahmen

    • Beim Thema barrierefreies Wohnen werden verstärkt alle Beeinträchtigungsformen in den Blick genommen (derzeit liegt der Fokus stark auf mobilitätseingeschränkten Personen).
       
    • Beim Thema barrierefreies Wohnen und Wohnumfeld wird (im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes) verstärkt der Quartiersbezug als relevante Rahmenbedingung berücksichtigt. Ziel ist, behinderten/beeinträchtigten Menschen Möglichkeiten zum barrierefreien Wohnen in ihrem angestammten bzw. dem gewünschten Wohnumfeld („Quartier“) anbieten zu können.
       
    • Vorbehaltlich der baulichen Machbarkeit und Finanzierbarkeit werden bei Bestandssanierungen bedarfsgerecht für verschiedene Behinderungsformen die bestmöglichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt; hierbei wird eine Beratung durch die hauptamtliche Behindertenbeauftragte der LHS sowie ggf. externer Fachexperten in Anspruch genommen.
       
    • Vorbehaltlich ihrer Finanzierbarkeit werden bei dem Neubau von Wohnungen bedarfsgerecht für verschiedene Behinderungsformen Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit umgesetzt, die über die gesetzlichen DIN-Vorgaben hinausgehen; hierbei wird eine Beratung durch die hauptamtliche Behinderten-beauftragte der LHS sowie ggf. externer Fachexpert*innen in Anspruch genommen.
       
    • Auf der Homepage der Saarbrücker gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft mbH (im Folgenden kurz: SGS) wird ein Bereich mit spezifischen Informationen für Menschen mit Behinderungen eingerichtet.

    Kaufinteressenten für städtische Grundstücke (für Wohnbebauung) sollen aktiv über Aspekte der Barrierefreiheit und über Fördermöglichkeiten informiert werden.

    Mittelfristige Maßnahmen

    • Der Anteil barrierefreier Wohnungen an den Bestandswohnungen der SGS von aktuell ca. 7% wird durch die Weiterführung barrierefreier Sanierungen weiter erhöht.
       
    • Zur Verbesserung der Datengrundlage für Planungen werden verstärkt notwendige Datenerhebungen und Analysen vorgenommen. Ziele sind u.a.: Bemessung der Bedarfe für barrierefreie Wohnungen in der LHS, aktuelle Wohnlagen/Wohngebiete von Menschen mit Behinderungen und diesbezügliche Wünsche/Präferenzen, Wohnumfeldanalysen bzgl. Barrieren (topographische und bauliche, …). Auf der Grundlage der vorgenommenen Datenerhebungen und -analysen wird angestrebt, gezielter barrierefreie Wohnungen in erwünschten und topographisch günstigeren Gebieten anzubieten.
  • Handlungsfeld 6: Gesundheit und Pflege

    Das Handlungsfeld fällt nicht in das Aufgabengebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken.

  • Handlungsfeld 7: Mobilität, Verkehr und Kommunikation

    Kurzfristig zu initiierende Maßnahmen

    • Im Innenhof des Rathauses wird beeinträchtigten Besucher*innen (z.B. für die Teilnahme an Trauungen) das Parken offiziell gestattet. Die Bürger*innen werden über diese Möglichkeit auf der Homepage der Stadt sowie im persönlichen Kontakt mündlich informiert.
       
    • Die Homepage der LHS wird hinsichtlich ihrer barrierefreien Nutzbarkeit (u.a. Übersichtlichkeit, Struktur, Navigation, Menüführung für blinde Menschen, Informationen in leichter Sprache) weiter geprüft und weiterentwickelt. In den verschiedenen Weiterentwicklungsschritten werden Vertreter*innen der Betroffenen in die Prüfung der barierrefreien Nutzbarkeit einbezogen.
       
    • Auf der Homepage der Stadt wird transparent dargestellt, welche Teile der Homepage und welche weiteren Angebote der Stadt bereits barrierefrei nutzbar sind und welche noch nicht. Ebenso wird über Unterstützungsmöglichkeiten informiert, die Menschen mit Behinderungen oder anderen Benachteiligungen angeboten werden können (z.B. Gebärdendolmetscher, Sprachmittler, etc.).
       
    • Im Intranet der LHS werden zu den gelisteten Veranstaltungsräumen zusätzliche Informationen zur Barrierefreiheit der einzelnen Räume zur Verfügung gestellt.
       
    • Im Intranet der LHS werden in einer eigenen Rubrik umfassende Informationen zum Thema „Inklusion“ zur Verfügung gestellt. Dieser Bereich wird stetig aktualisiert und fortgeschrieben. Durch gezielte Meldungen auf der Startseite des Intranets kann in einem gewissen Turnus (z. B. einmal im Quartal) das Thema „Inklusion“ in den Fokus der Mitarbeitenden gerückt werden.
       
    • Zu jedem großen baulichen Vorhaben der Stadt wird zu Planungsbeginn ein Inklusionsgutachten (vergleichbar zu einem Umweltgutachten) erstellt. Das geplante neue Messe- und Kongresszentrum könnte hierfür als Modell im Sinne eines „Leuchtturmprojekts“ genutzt werden. Dazu erfolgt eine detaillierte und frühzeitige Abstimmung mit dem Dezernat 6.
       
    • Bei Veranstaltungen der LHS ist die Barrierefreiheit (eigener und angemieteter) Veranstaltungsräume verpflichtend (und spezifisch für alle Behinderungsformen) zu prüfen. Wenn Wahlmöglichkeiten bestehen, ist die jeweils barriereärmste Räumlichkeit zu nutzen. Möglichkeiten zur Verbesserung der Nutzung durch Menschen mit Behinderungen sind zu nutzen (z.B. Einsatz von Gebärdendolmetschern, mobilen Höranlagen, etc.). Über den Grad der Barrierefreiheit bzw. bestehende Barrieren ist in den Veranstaltungsankündigungen zu informieren.
       
    • Unter Beteiligung des Amts für Gesundheit, Prävention und Soziales werden die Möglichkeiten geprüft, einheitliche Standards für barrierefreie Zugänge zu und Nutzung von städtischen Gebäuden und Räumlichkeiten zu definieren (inkl. Eingangstüren, Leitsystemen in den Gebäuden, Fahrstühlen, Toilettenanlagen etc.).
       
    • Für den Zoo der Stadt wird eine Orientierungsapp für Menschen mit Sehbehinderung in Auftrag gegeben.
       
    • Der bestehende Stadtratsbeschluss vom 11.12.2018 zur besonderen Qualifizierung eines Mitarbeitenden des Stadtplanungsamts für barrierefreies Bauen wird umgesetzt.
       
    • Für den Zugang zum Stadtarchiv (Eingangstür, neue Rampe ohne Rutschgefahr) wird eine barrierefreie Lösung implementiert. Der vorhandene Behindertenparkplatz wird Instand gesetzt.
       
    • Im Wildpark werden die beiden bestehenden Behindertenparkplätze um zwei weitere ergänzt.

    Mittelfristige Maßnahmen

    • An ausgewählten Fußgängerampeln (Bsp. Bahnhofstraße) wird eine Restzeitanzeige eingeführt.
       
    • An Bushaltestellen wird eine (externe) Sprachinformation eingeführt (mittels einer Smartphone-App mit Sprachansage und Lotsenfunktion zum Bus; derzeit im frühen Planungsstadium).
       
    • Ebenso wie im Handlungsfeld „Wohnen“ werden auch bei anderen baulichen Vorhaben der LHS über die DIN-Vorschriften hinausgehende Maßnahmen zur Realisierung von Barrierefreiheit umgesetzt. Hierbei wird eine Beratung durch die hauptamtliche Behindertenbeauftragte der LHS sowie ggf. externer Fachexperten/-expertinnen (wie z.B. Architekten mit dem Schwerpunkt barrierefreies Bauen) in Anspruch genommen.
       
    • Die Möglichkeiten, bauliche Pläne barrierefrei zu veröffentlichen, werden geprüft und umgesetzt. Für nicht barrierefrei darstellbare Pläne wird auf der Homepage der Stadt auf eine Ansprechperson hingewiesen, die eine mündliche Erklärung zu Planungen und Plänen geben kann.
       
    • Kontinuierlich und systematisch wird recherchiert, ob externe Fördermittel (des Bundes, der EU, ggf. privater Stiftungen und/oder Sponsoren) zur Förderung von Barrierefreiheit und Inklusion verfügbar sind. Wenn immer möglich, werden verfügbare Fördermittel beantragt und genutzt.
       
    • Zur (zusätzlichen) Darstellung von Formularen und Bescheiden in leichter Sprache wird ein entsprechendes Umsetzungskonzept erstellt (vgl. hierzu auch die bereits bestehende „Arbeitsgruppe Leichte Sprache“).
       
    • Zur Orientierung im öffentlichen Raum der Stadt, aber auch bei Veranstaltungen, Ausstellungen etc. werden zunehmend auch Informationen in Punktschrift (Brailleschrift) zur Verfügung gestellt. Ebenso werden an geeigneten Orten (z.B. im Zoo nach dem Vorbild des Rabbiner-Rülf-Platzes) mehr Tastmodelle zur Orientierung für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen umgesetzt.
       
    • Für die Stadt wird ein inklusiver Stadtplan erstellt, in dem alle bereits umgesetzten Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung/Barrierefreiheit (z.B. Bordsteinabsenkungen, barrierefreie Bushalterstellen, Blindenleitstreifen, etc.) dargestellt sind – ebenso wie noch bestehenden Mobilitäts- und Nutzungsbarrieren. Der inklusive Stadtplan wir jährlich aktualisiert. Ebenso wird die Erstellung des Stadtplans in einem ertastbaren, barrierefreien Format per 3D-Druck in Angriff genommen.
       
    • Im Stadtwald wird in topografisch geeignetem Gelände bei Neuanlagen und Instandsetzungen von Waldwegen die Verschleißschicht mit feinkörnigem Brechsand zur besseren Befahrbarkeit mit Rollstühlen ausgeführt. Die LHS strebt an, Bushaltestellen schneller als nach den bisherigeren Planungen vorgesehen, barrierefrei umzubauen.

    Langfristige Maßnahmen

    • In Bauvorhaben der Stadt hat das Festlegen, Definieren und Umsetzen von Standards der Barrierefreiheit Priorität. Hierzu werden praxisrelevante Definitionen entwickelt für „Einfacher Standard“ (Erfüllen der gesetzlichen Mindestvorgaben), „Mittlerer Standard“ und „Hoher Standard“. Bei baulichen Vorgaben der Stadt wird jeweils das Erreichen des höchstmöglichen Standards an Barrierefreiheit angestrebt.
       
    • Alle relevanten, nach außen gerichteten Informationen der LHS (in digitaler und Print-Form) werden sukzessive auch in leichter Sprache erstellt und veröffentlicht.
       
    • Bei dem barrierefreien Umbau von Bushaltstellen wird verstärkt auch die Frage der Barrierefreiheit der Zugangswege zu den Haltestellen berücksichtigt.
       
    • In allen städtischen Gebäuden werden ein barrierefreier Zugang und eine barrierefreie Nutzung einschließlich der Außenanlagen angestrebt.
  • Handlungsfeld 8: Gesellschaftliche Partizipation

    Kurzfristig zu initiierende Maßnahmen

    • Die Interessen, Wünsche und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen werden bei allen Vorhaben verpflichtend frühzeitig in der ersten Planungsphase („Planungsphase 0“) einbezogen und berücksichtigt. Hierbei wird insbesondere verstärkt auf die Berücksichtigung aller Behinderungsformen geachtet.
       
    • Zur frühzeitigen Berücksichtigung der Perspektive der von Behinderungen und Beeinträchtigungen betroffenen Bürger*innen Saarbrückens werden die hauptamtliche Behindertenbeauftragte der LHS sowie der Behindertenbeirat durch die städtischen Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen frühzeitig über planerische Vorhaben informiert und einbezogen. Ziel ist, vom frühen Beginn der Planungen an, das nötige Fachwissen und Informationen auszutauschen, so dass Barrierefreiheit planerisch von Anfang an mitgedacht werden kann.
       
    • Bei Veranstaltungen der LHS werden die hauptamtliche Behindertenbeauftragte und Vertreter*innen des Behindertenbeirats in die Planung und Umsetzung einbezogen. Im Sinne von Supervisor*innen sollen sie Bedarfslagen in der Umsetzung erkennen, dokumentieren und wenn möglich zeitnah Lösungsmöglichkeiten initiieren.
       
    • Für Menschen mit Beeinträchtigungen werden mehr kulturelle, Freizeit- und Sport-Veranstaltungen ermöglicht und durchgeführt. Wenn möglich finden die Veranstaltungen an zentralen Orten in der Stadt statt (z.B. Blindenfußballturnier auf dem Tbilisser Platz).
       
    • Ein vor einigen Jahren begonnenes Projekt (gemeinsam mit dem Amt für Gesundheit, Prävention und Soziales und der HTW) zur Begutachtung der städtischen Sportanlagen unter dem Aspekt der Barrierefreiheit soll wieder aufgegriffen werden.
       
    • Zu jedem Wahltermin bei der LHS wird der Blindenverein angefragt, ob für den anstehenden Wahltermin eine oder mehrere Stimmzettelschablonen erstellt werden können, soweit dies nicht durch übergeordnete Ebenen veranlasst wird. Die Entscheidung der Blindenvereine ist hierbei zu akzeptieren.
       
    • Es wird stärker als bisher transparent über die Barrierefreiheit bzw. bestehenden Barrieren der Wahllokale informiert.
       
    • Auf den Facebook-Seiten der Stadt und des Oberbürgermeisters werden alle Videos mit Untertiteln versehen.
       
    • Weiterführung der begonnenen Umsetzung mehrerer Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung des Zoos:
      • Barrierefreiheit der www.helfen-im-zoo-saarbruecken.de Seite
      • behindertengerechte Spielgeräte
      • behindertengerechter Bau neuer Anlagen
      • Einsatz eines elektrischen Golfwagens (angeschafft von den Freunden des Saarbrücker Zoos), mit dem zukünftig gehbehinderten Menschen durch den Tierpark gefahren werden können (durch Ehrenamtliche).

    Mittelfristige Maßnahmen

    • Bei öffentlichen Veranstaltungen der Stadt werden Vorträge oder andere mündliche Beiträge durch Schriftdolmetscher*innen bzw. Gebärdendolmetscher*innen auf Nachfrage/Wunsch übersetzt.
       
    • Umsetzung weiterer Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung des Zoos:
      • Tierskulpturen an den Gehegen für Blinde
      • QR-Code auf Info-Bildschirmseiten, die dann vorgelesen werden
      • weitere behindertengerechte Spielgeräte
      • Barrierefreiheit beim Bau neuer Anlagen

    zoopädagogisches Angebot für Menschen mit Behinderung

    Langfristige Maßnahmen

    • Bei der Weiterentwicklung und Umgestaltung von Bestandsanlagen wird der barrierefreie Zugang zu öffentlichen Anlagen (Grünanlagen, Friedhöfen, Spielplätzen, ...) und deren inklusive Nutzung (u.a. durch inklusiv nutzbare Spielgeräte) gewährleistet.

    Es wird angestrebt, dass alle Wahllokale für Menschen mit Behinderungen wohnortnah und barrierefrei zur Verfügung stehen.

  • Handlungsfeld 9: Information und Beratung

    Kurzfristig zu initiierende Maßnahmen

    • Es werden regelmäßige Befragungen von Bürger*innen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der städtischen Dienstleistungen durchgeführt. Hierbei wird ein besonderer Fokus auf die Aspekte Barrierefreiheit und Inklusion gelegt (indem Bürger*innen nach Inanspruchnahme einer städtischen Dienstleistung u.a. befragt werden, ob die Dienstleistung barrierefrei zugänglich war, etc.).
       
    • Bei der Fortführung der stadtteilbezogenen und themenbezogenen Zukunftswerkstätten der LHS werden die Aspekte Barrierefreiheit und Inklusion noch stärker thematisch eingebunden als bisher.
       
    • Für jedes der vier Bürgerämter wird auf der Homepage je eine Ansprechperson für Menschen mit Beeinträchtigungen benannt, die bei Bedarf im Voraus kontaktiert werden kann. Zur Nutzung für die Qualitätsentwicklung der Dienstleistungen werden alle Anfragen dokumentiert.
       
    • Für das Standesamt wird auf der Homepage eine Ansprechperson für Menschen mit Beeinträchtigungen benannt, die bei Bedarf im Voraus kontaktiert werden kann. Zur Nutzung für die Qualitätsentwicklung der Dienstleistungen werden alle Anfragen dokumentiert.
       
    • Die bestehenden Möglichkeiten, Dienstleitungen des Bürgeramts auch außerhalb des Amtes (im Außendienst) wahrzunehmen, werden geprüft und auf der Homepage des Bürgeramts transparent dargestellt.

    Mittelfristige Maßnahmen

    • Es wird ein Informationspool über bereits vorhandene barrierefreie Maßnahmen der LHS erstellt und transparent allen Ämtern zugänglich gemacht (Open Data Plattform).
       
    • Städtische Dienstleistungen werden noch kundenorientierter weiterentwickelt. Die Dienstleistungen vor Ort „im Amt“ werden zunehmend durch digitale Angebote sowie bedarfsgerechte Angebote „vor Ort bei dem*der Kund*in“ (Stichwort „Das Amt bei dem*der Bürger*in“) ergänzt. Insbesondere eine Leistungserbringung „vor Ort bei dem*der Bürger*in“ ist bei der Bemessung der Personalressourcen miteinzuplanen.
       
    • Es wird ein Angebot für einen Ämterbegleitservice entwickelt, um beeinträchtigte Personen bei Behördengängen zu unterstützen.
       
    • Es wird ein zentraler Informations- und Ressourcenpool für Bürger*innen mit Behinderungen eingerichtet, in dem Unterstützungsleistungen aufgelistet sind, die man anfordern kann (z.B. Gebärdendolmetscher*in oder einen Ämterbegleitservice; in diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob die Datenbank des Informations- und Kommunikationsinstituts (IKS) (im Sinne eines „Kommunalwiki“) hierfür genutzt und ggf. öffentlich zugänglich gemacht werden kann). Zudem werden Zuständigkeiten bzgl. der Belange von Menschen mit Behinderungen in den Ämtern transparent dargestellt und bereits durchgeführte Maßnahmen zur Barrierefreiheit veröffentlicht.  Es soll eine „Saarbrücken-App“ entwickelt werden, die auch für Menschen mit Sehbehinderungen nutzbar ist (Anforderung wird von der aktuellen „Saarbrücken-App“ nicht erfüllt).
  • Handlungsfeld 10: Gleiche Rechte und Schutz der Persönlichkeit

    Kurzfristig zu initiierende Maßnahmen

    • Es soll eine breit angelegte städtische Informationskampagne zum Thema Inklusion umgesetzt werden. Ziel ist, die Menschen in Saarbrücken für die Themen Inklusion sowie die verschiedenen Behinderungsformen zu sensibilisieren und sie als Themen zu vermitteln, die jeden betreffen können und deshalb Themen in und aus der Mitte der Gesellschaft sind.
       
    • In die Informationskampagne eingebunden wird die Darstellung guter Ansätze zur Umsetzung von Inklusion in der Stadt. Hierbei sollten auch Partner*innen außerhalb der Verwaltung einbezogen werden (z.B. Die LHS und die Saarbrücker Hotellerie und Gastronomie präsentieren sich als barrierefreie Gastgeber).
       
    • Die Einrichtungen der Gemeinwesenarbeit (GWA) in den Saarbrücker Stadteilen sollen verstärkt als Instrument und „Lotse“ zur quartiersbezogenen Umsetzung von Inklusion eingesetzt werden. Das Amt für Gesundheit, Prävention und Soziales tritt mit den Trägern und Kolleg*innen der GWA-Projekte in eine fachliche Verständigung darüber ein, durch welche konkreten Beiträge die GWA-Projekte das in der GWA-Förderrichtlinie der LHS beschriebene Querschnittziel „Barriere- und Diskriminierungsfreiheit“ respektive „Inklusion“ stärker berücksichtigen können.
       
    • Für alle Beschäftigten der LHS werden die Themen Barrierefreiheit und Inklusion in regelmäßigen Fortbildungen angeboten. Ebenso wird die Thematik als Inhalt in die Ausbildungspläne aufgenommen. Ziel sind u.a. die Sensibilisierung für die Thematik, der Erwerb von Wissen über verschiedene Behinderungsformen und mit ihnen einhergehende Teilhabe-Barrieren, Möglichkeiten, die Themen im eigen Arbeitsalltag und in Planungen miteinzubinden, etc.. Auch für externe Dienstleister, die von der Stadt beauftragt werden (z.B. Security-Firmen, Wachdienste, Reinigungsbetriebe, Dienstleiter zur Instandhaltung städtischer Grundstücke), wird angestrebt, dass sie für den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen sensibilisiert sind.
  • Gesamter Aktionsplan

    Hier können Sie den gesamten Aktionsplan UN-BRK aufrufen.

    Aktionsplan UN-BRK
    Download

    application/pdf - ca. 2,06 MB

Prozess der Erarbeitung

Eine erste Bestandsaufnahme zur Barrierefreiheit in der Landeshauptstadt Saarbrücken hat das ISPO-Institut im Herbst 2019 erhoben. Dazu haben Vertreterinnen und Vertreter des Instituts Interviews mit Amtsleiterinnen und Amtsleitern geführt und ausgewertet.

Die Ergebnisse hat das Institut mit den jeweiligen Personen und Ämtern rückgekoppelt. Die Ergebnisse haben die Grundlage für die im zweiten Schritt stattgefundenen Workshops gebildet.

Im September/Oktober 2020 haben die Workshops zur Erstellung des Aktionsplans stattgefunden. Involviert waren alle Amtsleiterinnen und Amtsleiter, Dezernenten und Dezernentinnen der Landeshauptstadt sowie der Geschäftsführung der Saarbrücker Immobilien Gruppe und der Saarbahn GmbH. 

Sie haben Aufgaben und Maßnahmen zur Erreichung von mehr Barrierefreiheit erarbeitet und in einen Zeitstrahl kurzfristig, mittelfristig und langfristig auch in Bezug auf die entstehenden Kosten eingeordnet.

Um dem Anspruch eines umsetzungsfähigen Handlungskonzepts gerecht zu werden, mussten die vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch noch weiter konkretisiert und in einen Umsetzungsplan überführt werden. Dies geschieht im Rahmen dieses Aktionsplans in der Form eines Anhangs, der alle vorgeschlagenen Maßnahmen in tabellarischer Form enthält. Zudem enthält er eine Vorlage für eine nachfolgende Umsetzungs- und Wirkungsüberprüfung im Sinne eines Monitoringinstruments.

Ansprechpartnerin:

Katrin Kühn
Behindertenbeauftragte

Amt für Gesundheit, Prävention und Soziales
Telefon: +49 681 905 3203
E-Mail: katrin.kuehn@saarbruecken.de

Behindertenbeauftragte Katrin Kühn

Behindertenbeauftragte Katrin Kühn - LHS