Haushalt

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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022

  • Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 die Haushaltssatzung 2022 beschlossen.
  • Mit Schreiben vom 28. März 2022 hat das Landesverwaltungsamt (Kommunalaufsicht) die genehmigungspflichtigen Teile (Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen) genehmigt.
  • Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wurde auf 17,98 Millionen Euro festgesetzt.
  • Nach der Veröffentlichung im Internet am 14. April 2022 ist der Haushalt 2022 in Kraft getreten. 
  • Der Haushalt 2022 sieht ein Investitionsvolumen für den Kernhaushalt von 38,71 Millionen Euro vor.
  • Es sind Erträge in Höhe von 516,41 Millionen Euro und Aufwendungen von 534,98 Millionen Euro geplant. Das geplante Defizit beträgt demnach 18,57 Millionen Euro.

Eckdaten des Haushaltes 2021

  • Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 die Haushaltssatzung 2021 beschlossen.
  • Mit Schreiben vom 12. April 2021 hat das Landesverwaltungsamt (Kommunalaufsicht) die genehmigungspflichtigen Teile (Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen) genehmigt. Der Stadtrat ist mit dem Beschluss einer entsprechend geänderten Haushaltssatzung am 27. April 2021 der Genehmigung beigetreten.
  • Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wurde auf 19,7 Millionen Euro festgesetzt.
  • Nach der Veröffentlichung im Internet am 28.04.2021 ist der Haushalt in Kraft getreten.
  • Der Haushalt 2021 sieht ein Investitionsvolumen für den Kernhaushalt von 36,9 Millionen Euro vor. Es sind Erträge in Höhe von 506,5 Millionen Euro und Aufwendungen von 509,6 Millionen Euro geplant. Das geplante Defizit beträgt demnach 3,1 Millionen Euro.
Haushalt 2021, Band 1 von 3
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Haushalt 2021, Band 2 von 3
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Haushalt 2021, Band 3 von 3
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Haushaltssatzung 2021 zum Download

Haushaltssatzung 2021
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Umsetzung des Gesetzes über den Saarlandpakt statt Sanierungshaushalt

Im Jahr 2020 wird der Anfang November 2018 von der Landesregierung beschlossene Saarlandpakt umgesetzt. Damit entfällt die Verpflichtung zur Aufstellung eines Sanierungshaushaltes oder eines Haushaltssanierungsplanes.

Der Saarlandpakt soll die Finanzkraft der Kommunen strukturell stärken, Investitionsspielräume eröffnen und die Altschuldentilgung vorantreiben. Im Zentrum steht die Übernahme kommunaler Altschulden in Form von Liquiditätskrediten in Höhe von insgesamt rund einer Milliarde Euro durch das Land.

Davon profitiert ab dem Jahr 2020 auch die Landeshauptstadt Saarbrücken. Die bei den Kommunen verbleibenden Liquiditätskredite werden über 45 Jahre getilgt, wobei ein verbindlicher Rückführungsplan gilt. Zudem fließen 20 Millionen Euro jährlich an pauschalen Investitionszuweisungen an die saarländischen Kommunen, um diesen Investitionsspielräume zu eröffnen.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie spielen bei dem vorliegenden Haushalt für das Jahr 2020 noch keine Rolle und werden erst in den Folgejahren berücksichtigt.