Bevölkerungsschutz

Der Bevölkerungsschutz als ein weiteres Arbeitsgebiet der Feuerwehr Saarbrücken den Katastrophen- und den Zivilschutz. 

Bevölkerungsschutz

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Die Büger*innen bei Krisen und Katastrophen zu schützen ist eine Kernaufgabe des Staates. "Bevölkerungsschutz" ist der Oberbegriff für alle nicht-polizeilichen und nicht-militärischen Maßnahmen der Kommunen und Länder zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor Katastrophen, schweren Notlagen, sowie den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten.

In Not gerät man durch vielfältige Ursachen oft plötzlich und unerwartet. Jedoch kann die Hilfe, die Menschen durch Pandemien, Naturkatastrophen, Kriege oder Anschläge benötigen nicht immer sofort zur Stelle sein. Wer vorbereitet ist, kann sich selbst, Angehörigen und Nachbarn helfen, bis staatliche Hilfe eintrifft und Schäden mit Schutzmaßnahmen reduzieren.

Hier finden Sie Anregungen und Empfehlungen für die Planung Ihrer persönlichen Notfallvorsorge: Persönliche Notfallvorsorge

Katastrophenschutz

Der Begriff Katastrophenschutz steht für den Schutz der Bürger bei Schadensereignissen, die so groß sind, dass überörtliche Kräfte zur Unterstützung und eine, den ganzen Regionalverband umfassende, Einsatzleitung durch eine Katastrophenschutzbehörde erforderlich sind.

Typische Beispiele für Katastrophenschutzlagen sind Orkane mit großem Wirkungsradius, Hochwasser oder ein längerer Stromausfall.

Wer ist zuständig?

Die kommunalen Feuerwehren mit bundesweit mehr als einer Million Feuerwehrmännern und Frauen sind das Rückgrat der Gefahrenabwehr. Die privaten Hilfsorganisationen bringen sich bundesweit mit ca. 600.000 Helferinnen und Helfern in die staatlichen Strukturen der Gefahrenabwehr ein. Sie gewährleisten innerhalb des Katastrophenschutzes den Sanitätsdienst sowie die Betreuung von Patienten und sonstigen betroffenen Personen.

Im Falle von Katastrophen koordinieren die Katastrophenschutzbehörden die Abwehrmaßnahmen, wobei die Leitung grundsätzlich der Unteren Katastrophenschutzbehörde obliegt, in deren Zuständigkeitsbereich das Schadensereignis stattgefunden hat. Im gesamten Regionalverband Saarbrücken nimmt das Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken die Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde wahr.

Wenn mehrere Landkreise betroffen sind, kann das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes die einheitliche Leitung der Abwehrmaßnahmen an sich ziehen und  eine untere Katastrophenschutzbehörde mit der Gesamtleitung beauftragen.  Die Bundeswehr unterstützt im Katastrophenfall durch Zivil-Militärische Zusammenarbeit und im Fall von Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen auch die Polizeikräfte der Länder. 

Private Hilfsorganisationen:

  • Arbeiter Samariter Bund: betreibt Küchen und Notküchen, sorgt für die Verpflegung von Betroffenen und Einsatzkräften. veranlasst den Transport / die Verteilung von Nahrungsmitteln, stellt die Wasserversorgung im Küchenbereich sicher
  • Das Deutsche Rote Kreuz: Versorgung und Transport von Verletzten im Katastrophenschutz, Bereitstellung von Notunterkünften und Mahlzeiten
  • Deutsche Lebensrettungsgesellschaft: unterstützt kommunale Feuerwehr bei der Wasserrettung
  • Johanniter Unfallhilfe: unterstützt bei der Versorgung von Verletzten
  • Malteser Hilfsdienst: Bereitstellung von Notunterkünften und Mahlzeiten, übernimmt die Versorgung und den Transport von Verletzten
  • Psychosoziale Notfallversorgung Saarland – Notfallseelsorge und Krisenintervention Saarland: psychosoziale Akuthilfe für Opfer, Angehörige und betroffene , Vor- und Nachsorge für Einsatzkräfte anderer Fachdienste
  • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk: eingebunden in die Strukturen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes, Einsatz auf Anderforderung der Katastrophenschutzbehörden

Zivilschutz

Zivilschutz ist die Aufgabe des Bundes, durch nichtmilitärische Maßnahmen unter anderem die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten und lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen. Zum Zivilschutz gehören inbesondere:

  • Selbstschutz
  • Warnung der Bevölkerung
  • Schutzbau
  • Aufenthaltsregelung
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut

Die Leistungsfähigkeiten im Zivil- und Katastrophenschutz werden dadurch optimiert, dass der Bund auf die speziell ausgestatteten und ausgebildeten Einheiten und Einrichtungen der Länder zurückgreifen kann und die Länder und Kommunen auf die vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und Austattungen zurückgreifen können.

Was kann ich selbst tun?

Planen Sie gemeinsam! Setzen Sie sich mit Ihrer Familie zusammen und überlegen Sie Folgendes:

Welche Gefährdungen können mich und meine Familie betreffen? Ist der Wohnort zum Beispiel in einem Gebiet mit Hochwassergefahr? Starkregenereignisse und Versorgungsausfälle, beispielsweise Stromausfälle, können grundsätzlich an jedem Ort eintreten.

Besprechen Sie Fluchtwege, Treffpunkte und Ihre Erreichbarkeiten, vielleicht sind im Falle einer Katastrophe nicht alle Familienmitglieder zu Hause. Schaffen Sie einen Notvorrat an und stellen Sie eine Dokumentenmappe sowie einen Notfallrucksack zusammen. Überlegen Sie gemeinsam, welche weiteren Vorkehrungen und Empfehlungen aus dem Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen für Sie wichtig sind.

Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz

Berufsfeuerwehr Saarbrücken
Hessenweg 7
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 3010-101
Fax: +49 681 3010-109

E-Mail: feuerwehr@saarbruecken.de
Website: http://www.feuerwehr-saarbruecken.de