Personenstandsregister

In den Personenstandsregistern sind Geburten, Heiraten und Todesfälle eingetragen. 

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Sie wurden mit dem Reichspersonenstandsgesetz, das zum 1.1.1876 in Kraft trat, errichtet und in den eigens eingerichteten Standesämtern geführt.

Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes zum 1.1.2009 können erstmals Personenstandsregister an die Archive abgegeben und dort nach Archivrecht benutzt werden. Informationen zu den anfallenden Gebühren finden Sie im Gebührenverzeichnis im Downloadbereich. 

Die Register werden nach bestimmten Fristen geschlossen und dem zuständigen Archiv übergeben:

  • Geburtsregister: 110 Jahre
  • Heiratsregister: 80 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Welche Orte finden Sie in den im Stadtarchiv aufbewahrten Zivilstandsregistern?

Ort  
Altenkessel Herrensohr
Bischmisheim Jägersfreude
Bliesransbach Klarenthal
Brebach-Fechingen Malstatt-Burbach
Bübingen Rentrisch
Dudweiler Saarbrücken
Ensheim Schafbrücke
Eschringen Scheidt
Gersweiler St. Arnual
Güdingen St. Johann