Meldekarteien

Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gibt es Zuzugs- und Abzugsregister für die Einwohner der drei Saarstädte Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach.

Die Alt-Saarbrücker Register haben eine Laufzeit von 1868 bis 1903 (teilweise lückenhaft) und sind im Bestand Bürgermeisterei Alt-Saarbrücken (Bgm. Alt-SB) enthalten. Für die Gemeinde St. Johann beginnen die Register 1862 und enden 1890 (teilweise lückenhaft). Sie befinden sich im Bestand Bürgermeisterei St. Johann (Bgm. St. J.). In Malstatt-Burbach beginnen sie 1857 und enden 1901 (teilweise lückenhaft). Sie befinden sich im Bestand Bürgermeisterei Malstatt-Burbach (Bgm. M-B).

Das Melderegister beginnt in Saarbrücken um 1900. Im Stadtarchiv Saarbrücken werden die Meldekarteien von circa 1900 bis circa 1990 aufbewahrt. Im Melderegister sind neben den Namen und Geburtsdaten vor allem Wohnsitze der Gemeldeten zu finden.

Todesdaten sind nicht immer eingetragen. Die Vollständigkeit der Daten in den Meldekarteien ist abhängig von der Erfüllung der Meldepflicht durch die eingetragenen Personen.

 

Auskünfte aus dem Melderegister sind nur unter Einhaltung der Schutzfristen des Archivgesetzes möglich.

Aus dem Saarbrücker Melderegister werden nur Auskünfte erteilt. Eine Einsicht ist nicht möglich.  Familienforscher erhalten folgende Informationen aus dem Melderegister:

  • Vor- und Familiennamen
  • ggf. Doktorgrad
  • Anschriften

Besteht ein rechtliches Interesse zur Einsicht in das Melderegister dürfen weitere Informationen mitgeteilt werden.

Ergänzend zum Einwohnermelderegister können die Adressbücher genutzt werden. Im Stadtarchiv Saarbrücken sind die Adressbücher von 1875 bis 1970 mit einigen Lücken vorhanden.