Anmeldung Schulneulinge
Wer ist schulpflichtig?
Für das Schuljahr 2027/2028 sind Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 2. Juli 2020 und dem 1. Juli 2021 geboren sind. Das Anmeldeverfahren muss bis Freitag, 13. November, abgeschlossen sein.
Wer muss die Kinder anmelden?
Eltern/Erziehungsberechtigte müssen ihr Kind bei der zuständigen Grundschule anmelden und es bei der Anmeldung vorstellen. Das gilt auch für Kinder, die auf Wunsch der Eltern/Erziehungsberechtigten zurückgestellt werden sollen.
Wann ist die Anmeldung?
Die zuständige Grundschule schreibt die Eltern/Erziehungsberechtigten per Brief an und teilt ihnen den Anmeldetermin mit.
Aufnahme nicht schulpflichtiger Kinder
- Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche, soziale und geistige Reife besitzen.
- Sie können ebenfalls an der für sie zuständigen Schule angemeldet werden.
Familien, die nach dem 1. September nach Saarbrücken gezogen sind
Eltern/Erziehungsberechtigte von Kindern, die erst nach dem 1. September 2026 (Datum der Erhebung der Schulneulinge) in Saarbrücken zugezogen sind und nicht angeschrieben wurden, werden aufgefordert, sich umgehend an der für ihr Kind zuständigen Schule zu melden.
Was muss ich mitbringen?
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
- die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch
- das Impfbuch
- im Bedarfsfall ein Nachweis über die elterliche Sorge.
Für welche Schulen gibt es gesonderte Termine?
Für die Anmeldungen folgender Ganztagsgrundschulen gelten gesonderte Termine:
- Rastpfuhl
- Füllengarten
- Dellengarten
- Kirchberg
- Scheidt
- Brebach-Fechingen (Wiedheckschule)
- Grundschule Rußhütte
Hier finden Interessierte weitere Informationen zu den gesonderten Anmeldeterminen.