Die Europawahl 2024 in Deutschland

Am 9. Juni 2024  findet in Deutschland die Wahl des Europäischen Parlamentes statt.

Fragen zur Europawahl 2024 in Deutschland

  • Wer darf bei der Europawahl in Deutschland wählen?

    Wahlberechtigt zur Europawahl 2024 in Deutschland sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten, die am Wahltag:

    1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik  oder in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
    3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Für die Europawahl muss man im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde geführt werden oder einen Wahlschein haben. Um von ihrem Europawahlrecht in Deutschland Gebrauch zu machen, müssen Unionsbürger/-innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Wählerverzeichnis ihres derzeitigen Wohnortes eingetragen sein ( bis zum 19. Mai 2024 kann ein entsprechender Antrag gestellt werden).

  • Wie wählen Deutsche im Ausland?

    Bundesbürger/-innen, die ihren Hauptwohnsitz in einem der übrigen EU-Staaten gemeldet haben, können entweder per Briefwahl an ihrem letzten Hauptwohnsitz in Deutschland oder an ihrem derzeitigen Wohnort in einem anderen EU-Mitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen.

    Wenn man als Deutsche/-r im EU-Ausland wählt, bestimmt man über die in diesem Land zu vergebenden Mandate für das Europäische Parlament und nicht über die deutschen Mandate. Achtung: es gelten die nationalen Wahlmodalitäten des anderen EU-Mitgliedstaates (ggfs. frühzeitig informieren).

    Wer als Deutsche/-r im Ausland lebt und per Briefwahl an der Europawahl in Deutschland teilnehmen möchte, aber nicht mehr im Bundesgebiet gemeldet ist, muss in seiner letzten Wohngemeinde förmlich die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen

    Auch Deutsche, die außerhalb der EU leben, können unter bestimmten Bedingungen per Briefwahl wählen.

    Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

  • Wer wird gewählt?

    In Deutschland werden 96 der insgesamt 720 Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Sie bleiben für fünf Jahre im Amt – bis zur nächsten Europawahl 2029.

  • Wie wird bei der Europawahl in Deutschland gewählt?

    Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen.  Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der sie oder er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann.

    Die Stimmzettel sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gestaltet. Einige Parteien stellen Bundeslisten, andere Landeslisten auf und einige Parteien treten nur in bestimmten Bundesländern an.

    Die Reihenfolge der zur Wahl stehenden Parteien richtet sich auf dem Stimmzettel nach dem Wahlergebnis der letzten Europawahl. Parteien, die zum ersten Mal kandidieren, werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Neben dem Namen der Partei sind die Kandidatinnen und Kandidaten der vordersten zehn Listenplätze vermerkt sowie - bei Bundeslisten – die Abkürzung des Landes (z. B. SH für Schleswig- Holstein oder SN für Sachsen).

    Es ist auch angegeben, ob es sich bei diesem Wahlvorschlag um eine Bundes- oder Landesliste handelt. Die zur Wahl stehenden Listen sind durch die Wähler/-innen nicht veränderbar.

  • Gibt es Wahlkreise ?

    Es gibt für die Europawahl keine Einteilung der Bundesrepublik Deutschland in Wahlkreise. Die Bundesrepublik Deutschland ist das Wahlgebiet, das für die Europawahl in Wahlbezirke eingeteilt wird.

  • Wie erfolgt die Sitzverteilung ?

    Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Sitze werden auf nationalem Niveau und nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung Sainte-Laguë/Schepers zugeteilt. Das Bundesverfassungsgericht hob geltende Sperrklauseln zur Wahl mit seinen Urteilen 2011 und 2014 auf. Für die Europawahl 2024 gilt keine Sperrklausel in Deutschland.