Voraussetzungen einer Einbürgerung
Quick Check
Hier können Sie unverbindlich selbst überprüfen, ob Sie voraussichtlich die Voraussetzungen erfüllen.
Durch das Beantworten der Fragen, können sie ihre Erfolgsaussicht auf die Einbürgerung überprüfen.
In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben (sogenannte „Anspruchseinbürgerung“).
Die Voraussetzungen auf einen Blick:
- Sie leben seit fünf Jahren ununterbrochen und rechtmäßig in Deutschland. In dieser Zeit hatten Sie keine Duldung.
- Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen – in der Regel durch einen gültigen Pass aus Ihrem Heimatland und einer Geburtsurkunde, gegebenenfalls mit Echtheitsbestätigung in Form von Apostille oder Legalisation
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Das heißt Sie sind EU-Bürger oder haben eine gültige und geeignete Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis. Hinweis: Nicht geeignete Aufenthaltstitel sind: §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen. Sie oder Ihre Familienmitglieder erhalten keine Grundsicherung, Bürgergeld oder Sozialhilfe.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland.
- Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
- Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen. Dies sind sogenannte „Ausschlussgründe“, ein Beispiel wäre: Sie missachten die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Sollten Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen ist es möglich, dass ihr Antrag kostenpflichtig abgelehnt wird.
Notwendige Unterlagen bei einer Antragstellung
Die obenstehenden Voraussetzungen müssen Sie anhand von Unterlagen nachweisen. Hierbei müssen Sie beachten, dass es sich um ein Antragsverfahren handelt, Sie also selbst für die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen verantwortlich sind.
Damit Sie sich umfassend informieren und auf Ihren Termin vorbereiten können, stellen wir Ihnen folgende Informationen bereit:
Notwendige Unterlagen
Wir haben Ihnen mit den „notwendigen Unterlagen“ eine Liste mit möglichen Unterlagen zusammengestellt. Die genauen Unterlagen richten sich nach Ihrer Herkunft und Ihrer aktuellen Lebenssituation. Anhand der Liste können Sie feststellen, welche Unterlagen für Sie notwendig sind.
Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Dokumente für unterschiedliche Antragsteller aufgrund unterschiedlicher Lebensumständen abweichen können.
Antragsformular
Dieses Formular bringen Sie bitte vollständig ausgefüllt zu Ihrem Termin mit. Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen haben, dann markieren Sie sich bitte die Seite, dann können wir darüber bei Ihrem Termin sprechen.
Loyalitätserklärung
Im Einbürgerungsverfahren müssen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands bekennen.
Wir bitten Sie, die Loyalitätserklärung sorgfältig und vollständig zu lesen. Bitte nutzen Sie die Zeit bis zu Ihrem Termin, um sich mit dem Inhalt vertraut zu machen.
Es ist wichtig, dass Sie den Inhalt kennen und verstehen.
Wenn Sie sich über den gesamten Ablauf des Einbürgerungsverfahrens informieren möchten, so finden Sie sehr ausführlich Informationen aus der folgenden Seite:
Kontaktdaten
Bitte beachten Sie, dass die Landeshauptstadt Saarbrücken im Bereich Einbürgerung nur zuständig ist für Personen, die mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken wohnen. Sollten Sie in einer anderen Stadt oder Gemeinde wohnen, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle.
Der Regionalverband Saarbrücken ist für die Gemeinden Friedrichsthal, Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Püttlingen, Quierschied, Riegelsberg und Sulzbach zuständig. Mehr Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt des Regionalverbandes.
Sollten Sie in Völklingen wohnen, so wenden Sie sich dort bitte an das Standesamt Völklingen.
Auf der Seite der Bürgerdienste finden Sie die für Sie zuständige Stelle im Saarland.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine unaufgeforderte Zusendung von Antragsunterlagen nicht berücksichtigt wird, verwenden Sie für eine Terminanfrage den oben angegebenen Link.
Ihr Kontakt zur Landeshauptstadt
Bürgeramt City
Abteilung Einbürgerung, Staatsangehörigkeit und NamensänderungGerberstraße 4
66111 Saarbrücken
Fax:
+49 681 905-1549
E-Mail:
einbuergerung@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag
7.30 bis 15 Uhr
Mittwoch, Freitag
7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
7.30 bis 18 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminanfrage möglich.
Telefonischer Kontakt
Telefonzeiten: täglich zwischen 8 und 9 Uhr.
Antje Mundt
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905-1443
Myriam Oswald
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905-1726
Katharina Prietzel
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905-1517
Louisa Mertes
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905 - 1624
Samuel Stengele
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905-1563
Arne Schadt
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905-1945
Pauline Kremp
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905-1787
Wenn Sie einmal unter einer Nummer niemanden erreichen, versuchen Sie es bitte bei einem anderen Sachbearbeiter, denn es kann immer sein, dass ein Sachbearbeiter mal nicht im Dienst oder gerade im Gespräch ist. Alternativ können Sie uns per E-Mail unter einbuergerung@saarbruecken.de erreichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es uns an Tagen einer Einbürgerungsfeier nicht immer möglich ist, ans Telefon zu gehen.