Einbürgerung

Hier finden Sie Informationen über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Einbürgerung.

Wie werde ich Deutsche/r?

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Dazu ist ein Antrag nötig.

Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen (in der Regel die Eltern).

Das Gesetz schreibt nicht vor, wie der Antrag aussehen muss. Die zuständigen Einbürgerungsbehörden halten aber Antragsformulare bereit. Es empfiehlt sich, diese zu benutzen. Sie erleichtern der Behörde eine schnelle Entscheidung.

Hinweis

Wir versuchen derzeit, wegen der hohen Nachfrage, auf persönliche Beratungsgespräche zu verzichten, damit wir mehr Termine für die Antragstellung anbieten können.

Bitte lesen Sie sich deshalb die nachfolgenden Informationen zu den Themen Einbürgerungsvoraussetzungen und Ablauf des Verfahrens gründlich durch.

Gerne können Sie sich jedoch in unseren Telefonzeiten von uns beraten lassen oder uns über unsere E-Mail-Adresse kontaktieren, die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

Einbürgerungsvoraussetzungen

Auf der folgenden Seite können Sie selbst überprüfen, ob Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und die notwendigen Unterlagen besorgen können:

Ablauf des Verfahrens

Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Verfahren hier zusammengefasst:

Terminanfrage

Unter folgendem Link können Sie uns Ihren Antrag mit den notwendigen persönlichen Informationen übermitteln. Der Termin zur Vorlage der Unterlagen im Original wird Ihnen automatisch mitgeteilt.

Neuerungen

  • Neues Formular zu Terminanfrage

    Seit Juli 2025 bieten wir ein neues Formular für die Terminanfrage zur Einbürgerung an, bitte verwenden Sie dies, wenn Sie sich einbürgern lassen möchten.

    Sie müssen das Formular nicht verwenden, wenn:

    • Sie bereits ein vorheriges Formular vor Juli 2025 ausgefüllt haben
    • Sie Ihren Antrag bereits persönlich mit allen notwendigen Unterlagen bei uns oder bei einer anderen Einbürgerungsbehörde an Ihrem früheren Wohnort abgegeben haben
  • Neues Staatsangehörigkeitsgesetz seit 2024

    Am 27. Juni 2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen für die Einbürgerung:

    Kürzere Aufenthaltszeit

    Ein Anspruch auf eine Einbürgerung besteht nun bereits nach fünf statt nach acht Jahren rechtmäßigem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Für eine weitere Verkürzung auf drei Jahre sind die Anforderungen nun jedoch höher geworden. Dies ist bei besonderen Integrationsleistungen und besonders guten Deutschkenntnissen (C1) möglich. In diesem Fall ist zudem der Bezug von den meisten Sozialleistungen schädlich.

    Generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit

    Deutschland erlaubt nun bei einer Einbürgerung generell den Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Herkunftsland, auch das Innehaben mehrerer Staatsangehörigkeiten erlaubt.

    Neuregelung der Lebensunterhaltssicherung

    Für einen Anspruch auf Einbürgerung ist der Bezug von Sozialhilfe, Bürgergeld oder Grundsicherung jetzt grundsätzlich schädlich, auch wenn dieser nicht zu vertreten ist. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Einzelfälle.

    Deutschkenntnisse

    Bei bestimmten Personengruppen wie Gastarbeitern gelten nun vereinfachte Anforderungen an die Deutschkenntnisse, diese Personen müssen nicht immer ein Deutschzertifikat vorlegen, sie müssen sich jedoch bei dem Gespräch vor Ort ausreichend auf Deutsch verständigen können.

    Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und historische Verantwortung

    Das bisherige Bekenntnis wurde um ein Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands erweitert und erhält einen noch wichtigeren Stellenwert im Einbürgerungsverfahren und auch danach.

    Einbürgerungsfeiern

    Es wurde gesetzlich festgeschrieben, dass alle Einbürgerungsurkunden im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden sollen. Bei der Stadt Saarbrücken ist dies bereits seit vielen Jahren gängige Praxis, die Feiern finden in unserem schönen Rathausfestsaal statt.

Weitere Informationen

Kontaktdaten

Bitte beachten Sie, dass die Landeshauptstadt Saarbrücken im Bereich Einbürgerung nur zuständig ist für Personen, die mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken wohnen. Sollten Sie in einer anderen Stadt oder Gemeinde wohnen, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle.

Der Regionalverband Saarbrücken ist für die Gemeinden Friedrichsthal, Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Püttlingen, Quierschied, Riegelsberg und Sulzbach zuständig. Mehr Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt des Regionalverbandes.

Sollten Sie in Völklingen wohnen, so wenden Sie sich dort bitte an das Standesamt Völklingen

Auf der Seite der Bürgerdienste finden Sie die für Sie zuständige Stelle im Saarland.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine unaufgeforderte Zusendung von Antragsunterlagen nicht berücksichtigt wird, verwenden Sie für eine Terminanfrage den oben angegebenen Link.

Ihr Kontakt zur Landeshauptstadt

Bürgeramt City

Abteilung Einbürgerung, Staatsangehörigkeit und Namensänderung
Gerberstraße 4
66111 Saarbrücken

Fax: +49 681 905-1549

E-Mail: einbuergerung@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag - Dienstag
7.30 bis 15 Uhr

Mittwoch, Freitag
7.30 bis 12 Uhr

Donnerstag
7.30 bis 18 Uhr

Terminvereinbarung erforderlich

Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminanfrage möglich.

Ein Smartphones mit einem Map Marker, der auf eine Karte zeigt.

Mit dem Öffnen der Karte akzeptieren Sie die Google-Nutzungsbedingungen und das Setzen von Google-Cookies.

Mehr Infos: Datenschutzerklärung

Telefonischer Kontakt

Telefonzeiten: täglich zwischen 8 und 9 Uhr.

Antje Mundt

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905-1443

Myriam Oswald

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905-1726

Katharina Prietzel

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905-1517

Louisa Mertes

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905 - 1624

Samuel Stengele

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905-1563

Arne Schadt

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905-1945

Pauline Kremp

Bürgeramt City
Telefon: +49 681 905-1787

Wenn Sie einmal unter einer Nummer niemanden erreichen, versuchen Sie es bitte bei einem anderen Sachbearbeiter, denn es kann immer sein, dass ein Sachbearbeiter mal nicht im Dienst oder gerade im Gespräch ist. Alternativ können Sie uns per E-Mail unter einbuergerung@saarbruecken.de erreichen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es uns an Tagen einer Einbürgerungsfeier nicht immer möglich ist, ans Telefon zu gehen.

 

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