Einbürgerung
Wie werde ich Deutsche/r?
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Dazu ist ein Antrag nötig.
Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen (in der Regel die Eltern).
Das Gesetz schreibt nicht vor, wie der Antrag aussehen muss. Die zuständigen Einbürgerungsbehörden halten aber Antragsformulare bereit. Es empfiehlt sich, diese zu benutzen. Sie erleichtern der Behörde eine schnelle Entscheidung.
Einbürgerungsvoraussetzungen
Auf der folgenden Seite können Sie selbst überprüfen, ob Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und die notwendigen Unterlagen besorgen können:
Ablauf des Verfahrens
Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Verfahren hier zusammengefasst:
Terminanfrage
Unter folgendem Link können Sie uns Ihren Antrag mit den notwendigen persönlichen Informationen übermitteln. Der Termin zur Vorlage der Unterlagen im Original wird Ihnen automatisch mitgeteilt.
Neuerungen
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Neues Formular zu Terminanfrage
Seit Juli 2025 bieten wir ein neues Formular für die Terminanfrage zur Einbürgerung an, bitte verwenden Sie dies, wenn Sie sich einbürgern lassen möchten.
Sie müssen das Formular nicht verwenden, wenn:
- Sie bereits ein vorheriges Formular vor Juli 2025 ausgefüllt haben
- Sie Ihren Antrag bereits persönlich mit allen notwendigen Unterlagen bei uns oder bei einer anderen Einbürgerungsbehörde an Ihrem früheren Wohnort abgegeben haben
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Neues Staatsangehörigkeitsgesetz seit 2024
Am 27. Juni 2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen für die Einbürgerung:
Kürzere Aufenthaltszeit
Ein Anspruch auf eine Einbürgerung besteht nun bereits nach fünf statt nach acht Jahren rechtmäßigem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Für eine weitere Verkürzung auf drei Jahre sind die Anforderungen nun jedoch höher geworden. Dies ist bei besonderen Integrationsleistungen und besonders guten Deutschkenntnissen (C1) möglich. In diesem Fall ist zudem der Bezug von den meisten Sozialleistungen schädlich.
Generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit
Deutschland erlaubt nun bei einer Einbürgerung generell den Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Herkunftsland, auch das Innehaben mehrerer Staatsangehörigkeiten erlaubt.
Neuregelung der Lebensunterhaltssicherung
Für einen Anspruch auf Einbürgerung ist der Bezug von Sozialhilfe, Bürgergeld oder Grundsicherung jetzt grundsätzlich schädlich, auch wenn dieser nicht zu vertreten ist. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Einzelfälle.
Deutschkenntnisse
Bei bestimmten Personengruppen wie Gastarbeitern gelten nun vereinfachte Anforderungen an die Deutschkenntnisse, diese Personen müssen nicht immer ein Deutschzertifikat vorlegen, sie müssen sich jedoch bei dem Gespräch vor Ort ausreichend auf Deutsch verständigen können.
Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und historische Verantwortung
Das bisherige Bekenntnis wurde um ein Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands erweitert und erhält einen noch wichtigeren Stellenwert im Einbürgerungsverfahren und auch danach.
Einbürgerungsfeiern
Es wurde gesetzlich festgeschrieben, dass alle Einbürgerungsurkunden im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden sollen. Bei der Stadt Saarbrücken ist dies bereits seit vielen Jahren gängige Praxis, die Feiern finden in unserem schönen Rathausfestsaal statt.
Weitere Informationen
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Zuständige Stelle
Im Saarland liegt die Zuständigkeit zur Entgegennahme des Einbürgerungsantrags bei den Landkreisen, den Mittelstädten Völklingen und St. Ingbert und der Landeshauptstadt Saarbrücken. Die für Sie zuständige Stelle für die Entgegennahme Ihres Antrags ergibt sich aus Ihrem Wohnort.
Auf der Seite der Bürgerdienste finden Sie die für Sie zuständige Stelle im Saarland.
Sollte Ihr erster Wohnsitz in Saarbrücken sein, so ist die Landeshauptstadt Saarbrücken für die Entgegennahme Ihres Einbürgerungsantrages zuständig.
Die zuständige Stelle für die Entscheidung über Ihren Antrag ist saarlandweit das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes in Saarbrücken.
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Weiterführende Informationen anderer Stellen
Die Bundesregierung informiert umfassend über verschiedene Themen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit:
Auf den Seiten des Zuwanderungs- und Integrationsbüros (ZIB) der Stadt Saarbrücken finden Sie Fotos der letzten Einbürgerungsfeiern, außerdem zahlreiche Informationen zu der dortigen kommunalen Integrationsarbeit.
Kontaktdaten
Bitte beachten Sie, dass die Landeshauptstadt Saarbrücken im Bereich Einbürgerung nur zuständig ist für Personen, die mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken wohnen. Sollten Sie in einer anderen Stadt oder Gemeinde wohnen, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle.
Der Regionalverband Saarbrücken ist für die Gemeinden Friedrichsthal, Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Püttlingen, Quierschied, Riegelsberg und Sulzbach zuständig. Mehr Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt des Regionalverbandes.
Sollten Sie in Völklingen wohnen, so wenden Sie sich dort bitte an das Standesamt Völklingen.
Auf der Seite der Bürgerdienste finden Sie die für Sie zuständige Stelle im Saarland.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine unaufgeforderte Zusendung von Antragsunterlagen nicht berücksichtigt wird, verwenden Sie für eine Terminanfrage den oben angegebenen Link.
Ihr Kontakt zur Landeshauptstadt
Bürgeramt City
Abteilung Einbürgerung, Staatsangehörigkeit und NamensänderungGerberstraße 4
66111 Saarbrücken
Fax:
+49 681 905-1549
E-Mail:
einbuergerung@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag
7.30 bis 15 Uhr
Mittwoch, Freitag
7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
7.30 bis 18 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminanfrage möglich.
Telefonischer Kontakt
Telefonzeiten: täglich zwischen 8 und 9 Uhr.
Antje Mundt
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905-1443
Myriam Oswald
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905-1726
Katharina Prietzel
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905-1517
Louisa Mertes
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905 - 1624
Samuel Stengele
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905-1563
Arne Schadt
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905-1945
Pauline Kremp
Bürgeramt City
Telefon:
+49 681 905-1787
Wenn Sie einmal unter einer Nummer niemanden erreichen, versuchen Sie es bitte bei einem anderen Sachbearbeiter, denn es kann immer sein, dass ein Sachbearbeiter mal nicht im Dienst oder gerade im Gespräch ist. Alternativ können Sie uns per E-Mail unter einbuergerung@saarbruecken.de erreichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es uns an Tagen einer Einbürgerungsfeier nicht immer möglich ist, ans Telefon zu gehen.