Umzug und Meldeangelegenheiten

Sie wohnen neu in Saarbrücken? Alle Dienstleistungen rund um An-, Ab- und Ummeldungen in Saarbrücken finden Sie hier.

Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung

Meldeangelegenheit Notwendige Unterlagen Gebühr
Anmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung
  • gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller zuziehenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung   
keine
Abmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung
  • gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass

Eine Abmeldung ist nur erforderlich

  • bei Wegzug ins Ausland: Hier ist die neue Adresse im Ausland anzugeben.
  • bei Abmeldung einer Nebenwohnung: Hier muss die Meldung bei der Meldebehörde erfolgen, die für den einzigen oder Hauptwohnsitz zuständig ist.
keine
Ummeldung innerhalb der Stadt Saarbrücken
  • gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller umziehenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung
keine

Hinweis: Eine Anmeldung/Ummeldung kann erst ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem die neue Wohnung bezogen wird. 

Downloads

Die Wohnungsgeberbestätigung können Sie hier dowonladen und ausfüllen - alternativ kann ihr Vermieter/ihre Vermieterin dies auch online über das Bürgerserviceportal erledigen. 

Wohungsgeberbestätigung im Bürgerserviceportal

Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken.

Hierzu hat der Wohnungsgeber den Einzug in eine neue Wohnung mit der vorgeschriebenen Wohnungsgeberbestätigung zu bestätigen. Wir bitten davon abzusehen, die Bestätigung vorab an das Bürgeramt zu senden. 

Hinweis: Die Vorlage des Mietvertrages genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Meldefristen

Die Frist für eine An-, Um- oder Abmeldung beträgt 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung. Sollte nach Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung im Inland bezogen werden, so hat die Abmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug zu erfolgen. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und nicht im Inland gemeldet sind (beispielsweise Touristen oder Geschäftsreisende), entsteht die Meldepflicht erst nach 3 Monaten.

Die gebührenfreie An-, Ab- oder Ummeldung können Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Bürgeramt vornehmen. Denken Sie bitte auch daran Ihre Fahrzeuge umzumelden (näheres s. Kfz und Kennzeichen).

ÜBERMITTLUNGSSPERREN

Die Übermittlungssperren dienen dazu, dass Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Empfänger ausschließen können. Die Übermittlungssperren gelten nur für diesen Wohnsitz.

Sie können mit ihrer BundID folgende Übermittlungssperren bearbeiten:

  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • Alters- oder Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Dazu müssen Sie sich mit ihrer BundID anmelden. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Formular zur Beantragung einer Übermittlungssperre

Antrag auf Übermittlungssperre
Download

application/pdf - ca. 37,62 KB

Einwilligung der Datenweitergabe
Download

application/pdf - ca. 36,89 KB

Bedingter Sperrvermerk

Die Meldebehörde richtet für Personen einen bedingten Sperrvermerk ein, die nach Kenntnis der Meldebehörde wohnhaft gemeldet sind in

  • einer Justizvollzugsanstalt,
  • einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge,
  • Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen,
  • Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt,
  • Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen.

Betroffene Einrichtungen können jederzeit einen Hinweis zur bedingten Sperre an die Meldebörde geben.

In diesen Fällen darf eine Melderegisterauskunft nur erteilt werden, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person ist vor Erteilung einer Melderegisterauskunft zu hören.

Auskunftssperren

Bestehende Auskunftssperren werden unverändert übernommen. 

Meldebescheinigung

Wenn Sie in der Landeshauptstadt Saarbrücken mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie online über die BundID eine Meldebescheinigung beantragen.

Die Beantragung als PDF ist für Sie kostenlos. Für die postalische Zustellung fallen Gebühren in Höhe von 7,85 Euro an.

In folgenden Fällen ist leider nur eine persönliche Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde möglich:

  • Meldebescheinigung wird zur Vorlage im Ausland/bei einer ausländischen Behörde benötigt
  • Meldebescheinigung für einen früheren Wohnsitz
  • Beantragung für eine andere Person - nur mit schriftlicher Vollmacht möglich

Informationen zur "BundID"

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Auskünfte aus dem Melderegister

Jeder kann über eine andere Person, sofern er diese eindeutig benennen kann, Auskunft über Name, Vorname und derzeitige Anschrift erhalten (Melderegisterauskunft). Dies galt bereits bisher und ändert sich mit dem Bundesmeldegesetz nicht.

Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden, es sei denn Sie wünschen dies und geben dafür Ihre Zustimmung gegenüber der Meldebehörde oder einer anfragenden Firma. 

Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende zukünftig den Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft nur für diesen Zweck nutzen. Insgesamt wurde damit der Schutz der persönlichen Daten gestärkt.

Einfache Melderegisterauskünfte online abfragen (keine Meldebescheinigungen)

Unter der Internetadresse www.meldeportal-saar.de erhalten Sie die einfachen Melderegisterauskünfte (keine Meldebescheinigungen). Dort können Sie übrigens auch direkt auf die Daten der übrigen Kommunen des Saarlandes zugreifen.

Dort finden Sie auch Hinweise zu der Anwendung.

Die Gebühr für die elektronische Meldeauskunft beträgt 7 Euro.

Neubürger-mappe

Infos zur Landeshauptstadt, Gutscheine und Freikarten: unsere Begrüßung für Neubürger

Neubürgermappe

Bürgerämter

Infos, Öffnungszeiten und Adressen der vier Saarbrücker Bürgerämter City, Dudweiler, Halberg und West

Bürgerämter

115

Alle Infos zur An-, Ab- und Ummeldung gibt es auch telefonisch unter der 115 oder +49 681 9050

Behördenrufnummer

Müllabfuhr

Mülltonnen an-, ab- oder ummelden beim ZKE

zke-sb.de