Notwendige Unterlagen im Einbürgerungsverfahren
Dokumente im Original
Bitte bereiten Sie Ihre Dokumente sorgfältig vor. Beachten Sie die Hinweise und die Problemfälle am Ende.
Die Unterlagen richten Sich nach Ihren Lebensumständen.
1. Personenstandsurkunden (gilt für jede Person)
- Geburtsurkunde oder Familienregisterauszug im Original (Afghanistan: Tazkira)
- Falls verheiratet: Heiratsurkunde
- Falls geschieden: Scheidungsurteil, gegebenenfalls Anerkennung durch ein deutsches Oberlandesgericht
Für diese Dokumente benötigen Sie:
- eine Übersetzung durch in Deutschland vereidigte Übersetzer. → Übersetzersuche
- eine Echtheitsbestätigung durch die zuständige Behörde (für die Legalisation ist dies die deutsche Botschaft im Ausstellungsland, für die Apostille sind es dortige Behörden im Ausstellungsland). Mehr Informationen: → Internationaler Urkundenverkehr - Auswärtiges Amt
Ausnahmen
Keine Echtheitsbestätigung ist notwendig für:
- Urkunden aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Schweiz.
- internationale CIEC-Auszüge aus Bosnien-Herzegowina, Estland, Kap Verde, Litauen, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien und Türkei.
- die offizielle Bestätigung, dass eine Beschaffung derzeit nicht möglich ist. Eine Nachreichung kann in diesem Fall erforderlich werden.
Bei Familien genügt es, wenn eine Urkunde (Familienregisterauszug), in der alle Familienmitglieder erfasst sind, legalisiert ist.
2. Aufenthalt und Schutzstatus (gilt für jeden)
- Gültiger Aufenthaltstitel: Elektronische Aufenthaltskarte oder Niederlassungserlaubnis.
- Bürgerinnen und Bürger der EU sowie der Schweiz: Aufenthaltsrecht ergibt sich aus der Freizügigkeitsberechtigung, in der Regel ist also kein weiterer Nachweis erforderlich.
- Falls vorhanden: Reiseausweis für Flüchtlinge oder Ausländer.
- Falls Sie einen Asylantrag gestellt haben: Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über Ihren Asylantrag.
3. Identität und Staatsangehörigkeit (gilt für jede Person)
- Bürger der EU und Schweiz: gültiger Nationalpass oder Personalausweis
- Nicht-EU-Bürger: gültiger Nationalpass
Ausnahmen für Flüchtlinge
- Ungültiger Nationalpass kann ausreichen: Passersatz der Ausländerbehörde (Reiseausweis) und (ungültiger) Nationalpass.
- Kein Nationalpass vorhanden: weitere Dokumente aus dem Heimatland, die Ihre Identität belegen, jeweils mit Übersetzung eines für deutsche Gerichte vereidigten Übersetzers (zum Beispiel Zivilregisterauszug, Familienregisterauszug, syrische ID, Militärpass, Zeugnisse…) und eine schriftliche Erklärung, warum die Passbeschaffung unmöglich oder unzumutbar ist.
Ausnahmen für Staatenlose
- Einen Nachweis, dass Sie staatenlos sind
- Falls vorhanden, einen gültigen Reiseausweis für Staatenlose und/oder ein Traveldokument, Passersatz oder Passdokument
Ihre Verantwortung
4. Einkommen und aktuelle oder zurückliegende Tätigkeiten (gilt für jede Person)
Grundsätzlich immer benötigt:
- Nachweise zu Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Altersvorsorge
- Bescheide über bezogene Leistungen (zum Beispiel ALG II, BAföG, Kinderzuschlag, Elterngeld, Wohngeld, Unterhaltsgeld)
- Kindergeldbescheide
- Mietvertrag und Nachweise zu Neben-, Heiz- und Stromkosten
- Aktueller Rentenversicherungsverlauf (bei unter 18-Jährigen nur bei eigenem Verdienst)
- Bei Ärztinnen und Ärzten zusätzlich: Versicherungsverlauf des Versorgungswerks der Ärztekammer
- Aktueller Rentenversicherungsverlauf des (Ehe)-Partners oder der Eltern
Unterlagen je nach Lebenssituation:
- Arbeitnehmer (auch "Minijob"): aktueller Arbeitsvertrag und aktuellster Lohnzettel
- Auszubildende: Ausbildungsvertrag und aktuellster Lohnzettel sowie Berufsschulzeugnisse
- Studierende: Immatrikulationsbescheinigung und Leistungsübersicht über Studienleistungen
- Schülerinnen und Schüler: Schulbescheinigung (Angabe bis wann die Schule noch besucht wird) und letztes Zeugnis
- Kita-Kinder: Kita-Bescheinigung oder Bestätigung, dass kein Platz verfügbar ist
- Falls Sie keinen oder keinen ausreichenden Verdienst haben: Einkommensnachweise von Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder)
- Selbstständige oder Freiberufler: Gewerbeanmeldung. Einkommensnachweise vom Steuerberater (letztes abgeschlossenes Jahr und aktuelles Jahr, Formular bitte anfragen) und mindestens letzter Einkommensteuerbescheid
- Rentner: Rentenbescheid
- Pflegebedürftige Personen: Pflegegutachten und Bescheid über Pflegegeld
5. Deutschkenntnisse (ab 16 Jahren)
Einen der folgenden Nachweise:
- Deutschzertifikat mindestens B1 von einem zertifizierten Träger. Keine private Sprachprüfung.
- universitäre Sprachprüfung: DSH-Zertifikat
- vierjähriger Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Versetzungen: Zeugnis
- Hauptschulabschluss oder Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule: Zeugnis
- abgeschlossenes deutschsprachiges Studium an einer deutschsprachigen Hoch- oder Fachhochschule: Abschlusszeugnis oder Urkunde und Modulübersicht
- abgeschlossene anerkannte deutsche Berufsausbildung. Berufsabschlusszeugnis
6. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (ab 16 Jahren)
Einen der folgenden Nachweise:
- Einbürgerungstest
- Test „Leben in Deutschland“
- Deutscher allgemeinbildender Schulabschluss: Abschlusszeugnis
- Deutscher anerkannter Berufsschulabschluss mit Note in Sozialkunde oder ähnlichen Fächern: Berufsabschlusszeugnis
- Studium an deutschsprachiger Hochschule oder Fachhochschule (Fachrichtungen: Rechtswissenschaften, Volkswirtschaft, Geschichte, Politik, Sozialkunde): Abschlusszeugnis oder -urkunde
7. Zusätzlich bringen Sie mit
- Zwei aktuelle, einfache Fotos pro Person (Passfoto-Größe), keine digitalen Bilder.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular. Gilt für alle ab 16 Jahren, bei Einzeleinbürgerung von Kindern für jedes Kind. Keine Punkte im Formular einfach wegstreichen. Sollten Sie bei einem Punkt unsicher sein, fragen Sie uns bei dem Termin vor Ort. Wir werden den Antrag jedoch nicht vollständig zusammen mit Ihnen durchgehen.
9. Verkürzung der Aufenthaltszeit auf drei Jahre
Möglich, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:
- Sie können Ihren Lebensunterhalt eigenständig ohne staatliche Hilfe bestreiten
- Deutschzertifikat mindestens C1 allgemein (C1 Medizin sofern in allen Modulen C1)
- Besondere Integrationsleistungen oder besondere berufliche oder schulische Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement. Die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe oder die Tatsache, dass Sie einen Schul- oder Studienabschluss haben, reicht in der Regel nicht aus.
10. Problemfälle – bitte vor dem Termin melden, wenn …
- Sie keinen gültigen Nationalpass haben, obwohl Sie kein Flüchtling beziehungsweise nicht staatenlos sind, eine Passbeschaffung ist also generell möglich.
- Sie zwar Flüchtling sind, aber keinen (abgelaufenen) Pass aus Ihrem Heimatland haben.
- Sie keine Geburtsurkunde haben. (Afghanistan: Tazkira)
- Ihre Ausländische Geburtsurkunde keine Echtheitsbestätigung hat, obwohl dies im internationalen Urkundenverkehr vorgesehen und die Beschaffung möglich ist, bitte informieren Sie sich unter → Internationaler Urkundenverkehr - Auswärtiges Amt.
- Ihre Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist und Sie nur eine Fiktionsbescheinigung haben, eine Verlängerung ist nicht geplant.
- Sie derzeit nur eine Duldung haben.
- Ihre Aufenthaltserlaubnis eine der folgenden Rechtsgrundlagen hat: §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17,18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c.
- Sie keinen anerkannten Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse haben.
- Sie keinen anerkannten Nachweis Ihrer Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung haben.
- Sie aktuell Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen oder Anspruch hierauf haben.
Voraussetzungen einer Einbürgerung
Hier finden Sie Informationen über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Einbürgerung.
Ablauf Ihres Einbürgerungsantrages
Hier erklären wir den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens bei der Landeshauptstadt Saarbrücken.