Technische Anschlussbedingungen Feuerwehr Saarbrücken

Anlagenübersicht:

Nach Vorgaben der DIN 14675-1:202001 Anhang P ergänzen und konkretisieren die technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen in der Landeshauptstadt Saarbrücken (TAB Saarbrücken) die anerkannten Regeln der Technik (insbesondere DIN 14675 und DIN VDE 0833) im organisatorischen Bereich.

Sie berücksichtigen darüber hinaus auch die einsatztaktischen Belange der Feuerwehr Saarbrücken.

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Saarbrücken gelten für,

  • Neuanlagen,
  • bei wesentlichen Änderungen,
  • bei Erweiterungen für bestehende Brandmeldeanlagen,

in der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Hier können Sie die Unterlagen herunterladen

Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen in der Landeshauptstadt Saarbrücken

  • ​TAB Saarbrücken  (ohne Anlagen)
    Stand: 17. Mai 2023 / Version 1.0

Anlagenübersicht:

  • Anlage 1: Antrag zur Aufschaltung einer Brandmeldeanlage zur Feuerwehr Saarbrücken
  • Anlage 2: Schadensverzichtserklärung für das elektronische Schließsystem
  • Anlage 3: Vereinbarung für Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD 3)
  • Anlage 4: Errichterbescheinigung
  • Anlage 5: Empfangsbestätigung über die Übernahme/Übergabe der Objektschlüssel
  • Anlage 6: Checkliste vor Abnahme BMA
  • Anlage 7: Abnahmeprotokoll BMA
  • Anlage 8: Funktionskontrolle Feuerwehr-Peripherie

Für Rückfragen:

37.31 Vorbeugender technischer Brand- und Gefahrenschutz

Telefon: 0681/3010-0 (Zentrale)
E-Mail: vorbeugender.brandschutz@saarbruecken.de