Bebauungsplan "Seniorenheim Trifelsstraße"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 7. Februar 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 126.02.04 "Seniorenheim Trifelsstraße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten

BBP_126.02.04_Kernstadt - LHS

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Der Öffentlichkeit wurde die Gelegenheit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde sie über die allgemeinen Ziele der Planung unterrichtet und erhielt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Das Ergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Die Beteiligung der Öffentlichleit erfolgte

vom 13. November 2023 bis einschließlich 15. Dezember 2023.

Die oben genannten Unterlagen wurden während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße 31, 9.Etage vor Zimmer Nr. 928, während der unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen waren zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der Veröffentlichungsfrist konnten von jedermann Stellungnahmen elektronisch an die Email-Adresse: bauleitplanung@saarbruecken.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Ziel der Planung

BBP_126.02.04_GB - LHS

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Im Juli 2021 wurde die Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmindestbauverordnung erlassen. Durch die neuen Anforderungen ist ein erheblicher Umbau- und Erweiterungsbedarf bei den am Standort des Seniorenheims vorhandenen Gebäuden entstanden. Um eine planungsrechtlich geordnete Situation herzustellen, die sowohl den Bestand als auch die notwendige Erweiterung darstellt, hat die AWO Saarland die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens bei der Landeshauptstadt Saarbrücken beantragt.

Lage des Plangebietes

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Das Plangebiet hat eine Größe von circa 1,37 Hektar und liegt im Stadtteil Malstatt, Trifelsstraße Ecke Eifelstraße. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

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Planzeichnung
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Begründung
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