Bebauungsplan 113.02.46 „Zwischen Hohenzollernstraße, Gärtnerstraße und HTW-Gelände“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 113.02.46 „Zwischen Hohen-zollernstraße, Gärtnerstraße und HTW-Gelände“ mit einem gegenüber dem Aufstellungsbeschluss erweiterten räumlichen Geltungsbereich mit Begründung und Umweltbericht sowie den zugehörigen Gutachten gemäß §3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Stadtübersicht - LHS

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Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet / Offenlage)

erfolgte in der Zeit vom 26. Februar 2024 bis einschließlich 28. März 2024.

Die Bebauungsplanunterlagen waren während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928, während den unten angegebenen Öffnungszeiten, zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung waren weiter über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/portal/) elektronisch abrufbar.

Ziel der Planung

Bebauungsplan 113.02.46 „Zwischen Hohenzollernstraße, Gärtnerstraße und HTW-Gelände“: Geltungsbereich - LHS

Bebauungsplan 113.02.46 „Zwischen Hohenzollernstraße, Gärtnerstraße und HTW-Gelände“: Geltungsbereich - LHS

Bebauungsplan 113.02.46 „Zwischen Hohenzollernstraße, Gärtnerstraße und HTW-Gelände“: Geltungsbereich - LHS

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung und Neugestaltung des ehemaligen Stadtwerkeareals geschaffen werden.

Das städtebauliche Konzept sieht vor, das im Geltungsbereich befindliche ehemalige Verwaltungsgebäude der Stadtwerke künftig als Studierendenwohnheim zu nutzen. Im nördlichen Teil des Plangebiets soll parallel der Autobahn ein Boardinghouse in Kombination mit einer Kita entstehen. Die Bebauung soll als geschlossener Baukörper ausgebildet werden, der zugleich als Lärmschutzriegel für die angrenzenden Gebäude und Freiflächen dient. Für die Bauflächen ist eine Festsetzung als Urbanes Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO vorgesehen. Gleichzeitig soll der bislang eingezäunte Stadtwerkepark als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden.

Lage des Plangebietes

Luftaufnahme - LHS

Luftaufnahme - LHS

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Der Geltungsbereich ist in Alt-Saarbrücken zwischen der Autobahn A 620 und der Hohenzollernstraße gelegen. Im Osten wird das Plangebiet durch die angrenzende Bebauung der Gärtnerstraße begrenzt, im Westen durch die angrenzenden Flächen der HTW.

Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss nach Osten erweitert. Die Straßenverkehrsfläche der Gärtnerstraße wurde im Hinblick auf eine künftige Neugestaltung mit dem Ziel verkehrsberuhigter Bereich in den Geltungsbereich einbezogen. Hinzu gekommen ist zudem eine Teilfläche in Verlängerung der Gärtnerstraße, um ausreichend große Vorfläche im Eingangsbereich der künftigen Kita sicherzustellen.

Die Fläche des Plangebiets wird damit um rund 1.500 m² vergrößert und beträgt jetzt insgesamt etwa 1,3 Hektar.

Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wurde der Umweltbericht als eigenständiger Bestandteil der Begründung ausgelegt. Der Umweltbericht enthält eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden. Zusätzlich werden die nach Einschätzung der Landeshauptstadt Saarbrücken wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen veröffentlicht.

Zu nachfolgend genannten Schutzgütern und Umweltbelangen sind umweltbezogene Informationen verfügbar ins-besondere im Begründungsentwurf, im Entwurf des Umweltberichts, in Fachgutachten, Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  • Mensch und seine Gesundheit, insbesondere zu Auswirkungen von Verkehrslärm (BAB 620), hierzu liegt eine schalltechnische Untersuchung vor.
  • Tiere, insbesondere zu Vorkommen und Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten im Plangebiet so-wie zu vorgesehenen Artenschutzmaßnahmen (insb. Vögel, Fledermäuse, Höhlenbäume, Reptilien), hierzu wur-de eine Artenschutzprüfung (ASP) erstellt, die Ergebnisse sind in den Umweltbericht eingearbeitet; darüber hin-aus liegt ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung – saP) zum Ge-samtareal HTW/Stadtwerke vor.
  • Pflanzen und Biotope, insbesondere Bestandserfassung und naturschutzfachliche Bewertung der vorhandenen Biotopstrukturen, Informationen zu Vorbelastungen aufgrund der überwiegend anthropogen überprägten Flächen sowie zu erhaltenswerten Einzelbäumen, hierzu liegt eine Kartierung der Bestandsbäume zum Umweltbericht vor; Aussagen zu den Auswirkungen der Planung einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
  • Geologie und Boden, insbesondere Informationen zu den im Plangebiet bestehenden Bodenverhältnissen, Aus-sagen zu Bodenverunreinigungen und Altlastensituation, Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung und Überbauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen. Hier-zu liegt eine Altstandortuntersuchung/Historische Recherche vor.
  • Wasser, insbesondere Informationen zu Hydrogeologie und Grundwasser sowie dem Umgang mit Starkregener-eignissen, Beachtung der Lage im Überschwemmungsgebiet der Saar (HQ100), hierzu liegt ein Retentionsnach-weis vor. Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
  • Klima und Lufthygiene, insbesondere zu den klimaökologischen Auswirkungen der Planung 
  • Landschaft / Erholung, insbesondere zu Auswirkungen der Planung auf das Orts- und Landschaftsbild sowie In-formationen zu Erhalt und Öffnung des bislang eingezäunten Stadtwerkeparks
  •  Kultur- und Sachgüter, insbesondere Belange der angrenzenden Autobahn A620 (Unterschreitung 40 m Ab-stand), hierzu liegt eine Stellungnahme der Autobahn GmbH vor.
  • Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern

Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, konnten beim Stadtplanungsamt (Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 928) im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.

Während der o. g. Beteiligungsfrist sollten gemäß § 3 (2) BauGB Stellungnahmen elektronisch an die unten angegebene Mailadresse übermittelt werden. Bei Bedarf konnten Stellungnahmen auch während der Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben oder an die untenstehende Adresse per Post gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

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Veröffentlichung
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Liste BBP-Dokumente
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Liste Änderungen Offenl. /Frühz.
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Bebauungsplan A4_Entwurf
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Bebauungsplan_Entwurf
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Begründung_Entwurf
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Umweltbericht
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Schallt. Gutachten
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Retentionsnachweis
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Recherche-Altstandortunters
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Artenschutz.Fachbeitrag
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Synopse TÖB _ Fühz.Bet.
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Synopse VIS _ Fühz.Bet.
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