Bebauungsplan 441.11.04 "Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 441.11.04 "Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße" im Stadtteil Ensheim beschlossen. Der Bebauungsplan wird mit Umweltprüfung und Eingriff-Ausgleichsbilanzierung im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt.

Stadtübersicht - LHS

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Gleichzeitig wurde beschlossen eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten

Der Bebauungsplanvorentwurf wird außerdem vom 6. März 2023 bis 6. April 2023 während der angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße, 9. Etage vor Zimmer 924 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Schriftliche Äußerungen und Rückfragen zu den Planungen können zudem gerichtet werden an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken, Tel. +49 681 905- 4004 stadtplanungsamt@saarbruecken.de. Stellungnahmen können auch am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll gegeben werden.

Ziele der Planung

Geltungsbereich - LHS

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Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ensheim und hat eine Größe von ca. 9 Hektar.

Der südliche Teil des Plangebiets wird als Gewerbestandort entwickelt, der über die Balthasar-Goldstein-Straße erschlossen wird (ca. 5 Hektar). Die innere Erschließung soll über private Verkehrsflächen erfolgen.

Der nördliche Teil des Plangebiets soll zunächst als Landwirtschaftsfläche erhalten bleiben (ca. 4 Hektar). So können potentielle Erweiterungsmöglichkeiten des Gewerbegebiets Richtung Norden gesichert werden, welche über die Flughafenstraßen erschlossen werden könnten.

Der vom Ensheimer Hof kommende Jakobsweg soll weiterhin über die Balthasar-Goldstein-Straße geführt werden.

Lage des Plangebietes

Luftaufnahme - LHS

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Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ensheim und hat eine Größe von circa 9 Hektar. Es wird begrenzt

  • im Norden          durch Flur 20,  Flurstück 5954/54
  • im Osten             durch die L108 und die die dazugehörigen Straßenflurstücke Flur 22 6392/22 und  6392/21
  • im Süden            durch die Balthasar-Goldstein-Straße
  • im Westen          durch die Flurstücke Flur 22 6392/1 und Teilflächen von 6649/14

Der Geltungsbereich entspricht dem des rechtskräftigen Bebauungsplans aus dem Jahr 2011.

Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan
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Begründung
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