Bebauungsplan "Zwischen Seebohm- und Weisdorffstraße"

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27. April 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans 242.07.00 "Zwischen Seebohm- und Weisdorffstraße" im Stadtteil Burbach beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt.

BBP_242.06.00_Stadtübersicht - LHS

BBP_242.06.00_Stadtübersicht - LHS

BBP_242.06.00_Stadtübersicht - LHS

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit wurde die Gelegenheit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde sie über die allgemeinen Ziele unterrichtet und erhielt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Das Ergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Ziele der Planung

242.07.00_Geltungsbereich - LHS

242.07.00_Geltungsbereich - LHS

242.07.00_Geltungsbereich - LHS

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken hat am 7. April 2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr 242.06.00 „Viktor-Tesch-Allee“ gefasst. Sein Geltungsbereich umfasste circa 1,1 Hektar. Durch den darauf folgenden Offenlagebeschluss (Stadtratssitzung vom 15. September 2020) wurde der Plangeltungsbereich in Teil A und Teil B getrennt um den Teil A schnellstmöglich zur Rechtskraft zu bringen, um so für die Stiftung Langwied möglichst schnell Baurecht für den Neubau Ihres Seniorenheims zu schaffen.

Durch Aufstellung des neuen Bebauungsplans Nr. 242.07.00 „Zwischen Seebohm- und Weisdorffstraße“, der den Teil B des Bebauungsplan Nr 242.06.00 „Viktor-Tesch-Allee“ ersetzen soll.

Der ungenutzte Blockinnenbereich zwischen der Seebohm- und Weisdorffstraße soll durch Wohnbebauung verdichtet werden. Dabei soll das neue Wohngebiet durch eine Zufahrt über die Seebohmstraße erschlossen werden. Ebenso soll hier ein öffentlicher Fuß- und Radweg zwischen der Seebohm- und Weisdorffstraße verlaufen.

Bei der Bebauung soll auf einen hohen ökologischen Standard geachtet werden. Innerhalb des neuen Wohngebiets sollen die nicht bebauten Flächen intensiv begrünt werden und durch flächenschonende Bebauung soll sparsam mit Grund und Boden umgegangen werden. Des Weiteren soll die Lärmbelastung der umliegenden Bestandsbebauung möglichst gering gehalten werden.

Lage des Plangebietes

242.07.00_Luftaufnahme - LHS

242.07.00_Luftaufnahme - LHS

242.07.00_Luftaufnahme - LHS

Der Geltungsbereich umfasst und ersetzt den ehemaligen Teil B des Bebauungsplans Nr. 246.06.00 „Viktor-Tesch-Allee“. Er umfasst eine Fläche von etwa 0,6 Hektar im Blockinnenbereich zwischen der Seebohm- und Weisdorffstraße. Die exakte Abgrenzung ist Anlage 3 zu entnehmen.

Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung

242.07.00_Entwurf
Download

application/pdf - ca. 2,38 MB

242.07.00_Geltungsbereich
Download

application/pdf - ca. 6,19 MB

242.07.00_Luftbild
Download

application/pdf - ca. 3,87 MB

242.07.00_FNP
Download

application/pdf - ca. 3,98 MB

242.07.00_Stadtübersicht
Download

application/pdf - ca. 2,87 MB

Stadtplanungsamt

Bahnhofstraße 31
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-4078
Fax: +49 681 905-4155

E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
9 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 15.30 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Freitag
9 bis 12 Uhr

Ein Smartphones mit einem Map Marker, der auf eine Karte zeigt.

Mit dem Öffnen der Karte akzeptieren Sie die Google-Nutzungsbedingungen und das Setzen von Google-Cookies.

Mehr Infos: Datenschutzerklärung