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Luftbild Saarbrücken - LHS
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Vermieterinnen und Vermieter erhalten durch den qualifizierten Mietspiegel eine Basis für die Festlegung der Miethöhe. Mieterinnen und Mietern dient der Mietspiegel als zuverlässige Grundlage, um Mietforderungen zu überprüfen und sich vor überhöhten Mietforderungen zu schützen.
Der qualifizierte Mietspiegel leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt und damit zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten.
Qualifizierte Mietspiegel müssen laut § 558d Bürgerliches Gesetzbuch nach zwei Jahren an die aktuelle Marktlage angepasst und nach vier Jahren komplett neu erstellt werden. Dementsprechend hat die Landeshauptstadt ihren Mietspiegel von 2024 aktualisiert.
Grundlage dafür war die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland in den vergangenen 24 Monaten. Der fortgeschriebene Mietspiegel gilt zum 1. Januar 2026.
Mit dem Online-Mietspiegel-Rechner können Sie für eine Wohneinheit im Saarbrücker Stadtgebiet die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen.
Grundlage für diese Berechnung ist die zum 1. Januar 2026 gültige Fortschreibung des Saarbrücker Mietspiegels. Der Online-Mietspiegel-Rechner stellt ein zusätzliches Angebot zur Broschüre zum Saarbrücker Mietspiegel 2026 dar. Diese finden Sie zusammen mit dem Methodenbericht weiter unten unter den Downloads.
Derzeit werden die Daten des Online-Mietspiegelrechners aktualisiert. Sobald die Aktualisierung abgeschlossen ist, steht Ihnen der Rechner an dieser Stelle wieder zur Verfügung.
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Unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner informieren Sie gern zum Erstellungsprozess und beantworten Fragen zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, führen aber keine Rechtsberatung durch.
Der Mietspiegel bietet allen interessierten Akteuren die Möglichkeit, sich auf dem Mietwohnungsmarkt in Saarbrücken einen Überblick zu verschaffen. Das Hauptanwendungsfeld für Mietspiegel ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem Vermieterinnen und Vermieter die Zustimmung Ihrer Mieterinnen und Mieter zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann.
Auch beim Neuabschluss von Mietverträgen und bei einvernehmlichen, d. h. vertraglich vereinbarten Änderungen der Miethöhe können Mietspiegel Bedeutung als Orientierungshilfe haben. Selbstverständlich sind die Informationen aus Mietspiegeln hierbei nicht zwingend zu beachten, sondern können von den Parteien freiwillig als Entscheidungshilfe herangezogen werden.
Der Mietspiegel stellt keine Preisempfehlung dar, es dürfen durchaus niedrigere, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht wesentlich höhere Mieten gefordert werden.
Bei Mieterhöhungen ist die Kappungsgrenze (maximal 20% in drei Jahren) einzuhalten. Zudem müssen 15 Monate zwischen zwei Mieterhöhungen vergehen.
Der Mietspiegel gilt nicht für Neuvermietungen und hat erst mal keinen Einfluss auf bestehende Mietverträge.
Nein, der Mietspiegel kann nur für den frei finanzierten Wohnungsbau angewendet werden. Er gilt nicht für Wohnungen die möbliert sind, in Wohnheimen angeboten werden oder staatlich gefördert sind.
Der Saarbrücker Mietspiegel gilt auch für vermietete Einfamilienhäuser.
Bei mietrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die vor Ort tätigen Fachanwältinnen und -anwälte. Ebenso bieten die in der Landeshauptstadt ansässigen Verbände und Vereine Rechtsberatung für ihre jeweiligen Mitglieder an. Beispielsweise der Mieterbund und die Mieterhilfe unterstützen Sie gern als Mieterin oder Mieter bei rechtlichen Fragestellungen zum Mietrecht und der Anwendung des Mietspiegels. Als Vermieterin bzw. Vermieter ist Haus & Grund Ihr Ansprechpartner.
Das aktuelle Mietspiegelrecht finden Sie unter
Bürgerliches Gesetzbuch § 558 ff.
Mietspiegelverordnung
Mietspiegelreformgesetz
Ja, mit in Kraft treten des Mietspiegelreformgesetzes müssen alle Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel erstellen. Dieser muss nach zwei Jahren fortgeschrieben und nach vier Jahren komplett neu erstellt werden.
Als „qualifiziert“ gilt ein Mietspiegel, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erarbeitet und von der Stadt und/oder von Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter anerkannt wird.
Der Saarbrücker Mietspiegel wurde von allen stimmberechtigten Akteuren des lokalen Mietwohnungsmarktes aus dem Arbeitskreis und vom Saarbrücker Stadtrat anerkannt und somit qualifiziert.
Das gesamte Verfahren der Mietspiegelerstellung und -fortschreibung in Saarbrücken wurde vom Institut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH und einem Arbeitskreis begleitet, in dem neben städtischen Akteurinnen und Akteuren auch Vertreterinnen und Vertreter des Saarbrücker Mietwohnungsmarktes beteiligt waren.
Im Einzelnen sind dies:
Qualifizierte Mietspiegel müssen laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch nach zwei Jahren an die aktuelle Marktlage angepasst und nach vier Jahren komplett neu erstellt werden. Dementsprechend hat die Landeshauptstadt ihren Mietspiegel von 2024 aktualisiert.
Grundlage dafür war die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland in den vergangenen 24 Monaten. Für genauere Informationen lesen Sie bitte Methodenbericht 2026 Kapitel 3.
Die Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten des qualifizierten Saarbrücker Mietspiegels 2024 bildeten Daten aus einer breit angelegten Befragung von Mieterhaushalten sowie Vermieterinnen und Vermietern, die von April bis Juni 2023 durchgeführt wurde. Insgesamt sind Daten zu mehr als 5.500 Saarbrücker Wohnungen in die Auswertung eingeflossen.
Mit einem Regressionsmodell hat das Institut FUB IGES in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis Mietspiegel auf dieser Grundlage einen vierstufigen Ansatz zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Saarbrücken erstellt.
Für genauere Informationen verweisen wir auf den Methodenbericht 2024 Kapitel 7.
Für die Mietspiegelerstellung 2024 war eine erste Wohnlageeinstufung notwendig. Dazu wurde das gesamte Stadtgebiet in „einfache“, „mittlere“ und „gute“ Wohnlagen aufgeteilt. Die Mitglieder des Arbeitskreises Mietspiegel haben sich zunächst für alle Stadtbezirke auf sogenannte „Eichgebiete“ verständigt, welche repräsentativ für die jeweilige Saarbrücker Wohnlage sind.
Anhand der spezifischen Lagemerkmale der Eichgebiete (zum Beispiel Nähe zu Grünflächen und sozialer Infrastruktur, Lärmkataster, und so weiter) und mithilfe einer Modellrechnung hat das Institut FUB IGES für alle Saarbrücker Wohnlagen eine Einordnung in die drei Stufen vorgenommen. Anschließend hat der Arbeitskreis die ermittelten Einstufungen überprüft und teilweise aufgrund lokaler Ortskenntnis angepasst.
Für genauere Informationen lesen Sie Methodenbericht 2024 Kapitel 6. Für die Fortschreibung des Mietspiegels wurde die Wohnlageneinstufung aus 2024 übernommen.
Lutz Haertel
Hauptamt
Telefon:
+49 681 905-3254
E-Mail:
lutz.haertel@saarbruecken.de

Foto Lutz Haertel - Lutz Haertel