Heiraten
Räume für stimmungsvolle Trauungen
Festsaal Rathaus St. Johann
Sie möchten in einem besonderen Ambiente heiraten?
Wir bieten Ihnen mit dem historischen Festsaal im Rathaus St. Johann einen feierlichen Rahmen. Der Festsaal ist das Prunkstück des Rathauses, das von 1897 bis 1900 im neu-gotischen Stil vom Architekten Georg J. von Hauberrisser erbaut wurde.
Bergmannskapelle
Bei der Bergmannskapelle in Von-der Heydt handelt es sich um einen rund 60 Quadratmeter großen Raum mit Parkettfußboden, Rundbogenfenster. Eine Wand ist mit Skulpturen und Ornamenten des Bergbaus und der Holzwirtschaft versehen. Das Trauzimmer bietet Platz für ungefähr 40 Gäste.
Der 'Clou' nach Ihrer Trauung: Sie erhalten als Aufmerksamkeit einen Sack echter saarländischer Holzkohle - auf dass das 'Feuer ewig lodert'.
Güdinger Scheune
Für Trauungen in der 'Güdinger Scheune' steht ein rund 35 Quadratmeter großer Raum im Erdgeschoss zur Verfügung. Der Raum hat ein rustikales Ambiente und ist mit bäuerlichen Accessoires verziert. Hier finden Sie mit etwa 25 Hochzeitsgästen Platz. Zur Erinnerung erhält das Brautpaar einen Kunstdruck der Scheune.
Deutschherrnkapelle
Heiraten ist auch in der Deutschherrnkapelle, dem ältesten Gebäude Saarbrückens, möglich. Berühmt ist die Kapelle für die historische Buckingham-Palast-Orgel aus dem 17. Jahrhundert.
Das Außergewöhnliche gibt es leider nicht zum Nulltarif. Für die Trauungen in der Bergmannskapelle werden 100 Euro erhoben, die 'Scheune' kostet 50 Euro, die Gebühr für die Deutschherrnkapelle beträgt 50 Euro.
Termine für Trauungen und Lebenspartnerschaften
Allgemeine Trautermine
An diesen Tagen und zu diesen Uhrzeiten können Sie bei den zwei Saarbrücker Standesämtern heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft eingehen:
Standesamt I Saarbrücken
| Dienstag: |
10 bis 11.30 Uhr | 14 bis 15 Uhr |
| Donnerstag | 10 bis 11.30 Uhr | 14 bis 15 Uhr |
| Freitag | 8.30 bis 11.15 Uhr |
Standesamt II Saarbrücken
| Freitag | 9 bis 11.30 Uhr |
Güdinger Scheune, Bergmannskapelle und Deutschherrnkapelle
Einmal wöchentlich finden Trauungen außerhalb des Rathauses statt, und zwar abwechselnd mittwochs vormittags (9 Uhr, 10 Uhr, 11 Uhr) in der Scheune in Güdingen, Kanalstraße, in der Bergmannskapelle in Von-der-Heydt und in der Deutschherrnkapelle (nur 11 Uhr).
Samstagstrauungen
Sowohl für Saarbrücker als auch für Brautpaare, die nicht in Saarbrücken wohnen, bieten die Saarbrücker Standesämter Trauungen an Samstagen an.
Brautpaare, die nicht in Saarbrücken wohnen und in Saarbrücken heiraten möchten, wenden sich hierzu direkt an Ihr Wohnsitzstandesamt oder auch gerne an eines der Saarbrücker Standesämter. Dort werden Sie über das Verfahren informiert.
Samstags-Trauungen finden jeweils von 9 Uhr bis 12 Uhr statt.
Kosten
Nach bundeseinheitlich geltender Rechtsverordnung sind die Standesämter verpflichtet, für eine Trauung an einem Samstag eine Zusatzgebühr in Höhe von 66 Euro zu erheben.
Hinweis:
Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Termine können frühestens sechs Monate vor der Trauung reserviert werden.
Trauungen an Freitagnachmittagen im Rathaus-Festsaal
Heiratswillige können sich auch am Freitagnachmittag das Ja-Wort im Rathausfestsaal geben. Die Trauungen finden jeweils um 14 und um 14.45 Uhr statt. Sie ergänzen das Dienstleistungsangebot des Standesamtes in den Wochen, in denen keine Samstagstrauungen angeboten werden.
Da die Eheschließungen außerhalb der üblichen Verwaltungsöffnungszeiten stattfinden, sind laut Saarländischer Gebührenordnung pro Trauung 66 Euro zusätzlich zu entrichten.
Lebenspartnerschaft
Welche Papiere brauchen Sie?
Zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft muss die Identität, der Familienstand, die Namensführung und der Wohnsitz für die Zuständigkeit nachgewiesen werden. Da eine Aufzählung nie individuell und abschließend sein kann, verzichten wir auf eine abstrakte Auflistung und bieten Ihnen stattdessen eine persönliche, telefonische oder elektronische (via Email) Beratung bei unserem Standesamt an.
Zuständigkeit der Standesämter
Zuständigkeiten bis zum 30. Juni 2013:
Das Standesamt I ist zuständig für die Stadtteile Alt-Saarbrücken, Malstatt, St. Johann, Eschberg, St. Arnual, Bischmisheim, Brebach-Fechingen, Bübingen, Ensheim, Eschringen, Güdingen, Schafbrücke, Altenkessel, Burbach, Gersweiler, Klarenthal und Von-der-Heydt.
Das Standesamt II Dudweiler ist zuständig für die Stadtteile Dudweiler, Herrensohr, Jägersfreude und Scheidt.
Wichtiger Hinweis:
Ab dem 1. Juli 2013 wird das Standesamt II Dudweiler in das Standesamt I Saarbrücken integriert. Alle personenstandsrechtlichen Angelegenheiten werden zentral für das gesamte Stadtgebiet im Rathaus St. Johann, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken, bearbeitet.
Somit entfällt künftig für alle Brautpaare aus dem Stadtbezirk Dudweiler die Zusatzgebühr in Höhe von 30 Euro für eine Trauung im Rathausfestsaal Saarbrücken.
In Dudweiler wohnende Heiratswillige haben allerdings nach wie vor die Möglichkeit, in ihrem Stadtteil zu heiraten. Trauungen finden auf Wunsch ohne Zusatzgebühr wie bisher freitags vormittags im Trauzimmer des Dudweiler Rathauses statt.
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