Rund ums Kfz
Kfz - Zulassung
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Wie weise ich mich aus? Falls Sie nicht selbst kommen:
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Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung
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Was will ich erledigen? |
Was benötige ich? |
Gebühren |
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Außerbetriebsetzung |
Zulassungsbescheinigung Teil I, Kennzeichen (seit 1. Juli 2012 muss keine Zulassung II mehr vorliegen. Ausnahme: Soll das KFZ verwertet werden, ist die Vorlage der Zulassung II weiterhin erforderlich.) |
5,90 € |
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Wiederzulassung |
Zulassungsbescheinigung Teil I + Teil II, eVB, Einzugsermächtigung inkl. Bankkarte, HU/AU Bescheinigungen |
12,00 € |
| Anmeldung Neufahrzeug | Zulassungsbescheinigung Teil II oder EU-Übereinstimmungsbescheinigung (=CoC Papier) plus Lieferrechnung, eVB, Einzugsermächtigung inkl. Bankkarte |
26,90 € |
| Umzug von außerhalb des Regionalverbandes | Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eVB, HU/AU Bescheinigung, Kennzeichen, Einzugsermächtigung inkl. Bankkarte | 27,40 € |
| Umzug innerhalb des Regionalverbandes |
Zulassungsbescheinigung Teil I, Personalausweis |
11,00 € |
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Kauf eines Kfz mit bisherigem SB-Kennzeichen |
Zulassungsbescheinigung Teil I + II, eVB, HU/AU Bescheinigungen, Kennzeichen, Einzugsermächtigung inkl. Bankkarte
inkl. Wunschkennzeichen |
19,20 €
42,30 € |
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Kauf eines Kfz mit Fremdkennzeichen |
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, 29,50 € eVB, HU/AU Bescheinigungen, Kennzeichen, Einzugsermächtigung inkl. Bankkarte |
29,50 € |
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Namensänderung/ Eheschließung |
Zulassungsbescheinigung Teil I und II, |
12,00 € |
Die oben angegebenen Preise beziehen sich auf die Vorlage der neuen Kfz-Zulassungsbescheinigungen. Sollten Sie noch alte Kfz-Papiere (Fahrzeugbrief, -schein) besitzen erhöht sich die Gebühr (bis zu 8,70 Euro), da die Dokumente umgetauscht werden müssen.
Saisonkennzeichen
| Mindestgültigkeit? | mindestens zwei Monate, höchstens 11 Monate Achtung: Für jedes Fahrzeug ist nur ein Saisonkennzeichen möglich! |
| Gebühren? | 31,00 Euro bei Zuteilung bzw. Änderung des Gültigkeitszeitraumes |
| Kennzeichen? | Das bisherige Schild (bzw. die Schilder) wird entstempelt. Es gibt 'neue' Schilder und zwar ausschließlich 'Euro'-Schilder. Es bleibt bei der bisherigen 'Nummer' |
| Was ist vorzulegen? |
alte Kfz-Papiere: neue Kfz-Papiere: |
Kurzzeitkennzeichen
| Gültigkeit | maximal 5 Tage | ||||
| Gebühren | 13,10 Euro | ||||
| Was ist vorzulegen? |
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| Voraussetzung |
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Wechselkennzeichen
Seit dem 1. Juli können Kfz-Halter zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen auf sich zulassen und diese abwechselnd voneinander nutzen.
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Kennzeichenteil, das zwischen den Fahrzeugen gewechselt wird, und den fahrzeugbezogenen Teilen, die fest am jeweiligen Fahrzeug verbleiben. Es darf jeweils nur das Auto gefahren oder im öffentlichen Raum abgestellt werden, an dem beide Kennzeichenteile und damit das vollständige Wechselkennzeichen montiert sind.
Weitere Informationen gibt es unter www.buergerdienste-saar.de
Ausfuhrkennzeichen
| Zweck: | Überführung des KFZ ins Ausland zum dortigen Verbleib | |
| Gebühren | 34,60 Euro Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichen an. Die Gebühr kann auch per ec-Karte mit PIN-Nummer entrichtet werden. |
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| Was ist vorzulegen? |
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| Besonderheit |
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| Ort der Beantragung |
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Zuständig für die Ausstellung eines Ausfuhrkennzeichens ist die Gemeinde/Stadt, in der das Kfz seinen Standort hat.
Rote Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge
| Oldtimer | Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre und älter sind. Entscheidend ist der Tag der Zulassung zum Straßenverkehr. | ||||||||||||||
| Nutzungsmöglichkeiten |
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| Formalitäten |
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| Verkauf eines Oldtimers | Der Verkauf ist unverzüglich der Zulassungsstelle zu melden. Der Eintrag im Fahrzeugschein wird gestrichen. | ||||||||||||||
| Änderung der Anschrift | Sie ist unverzüglich der Zulassungsstelle unter Vorlage des Fahrzeugscheinheftes anzuzeigen. | ||||||||||||||
| Gebühr | für die Zuteilung und Abstempelung: 120,30 Euro für weitere Einträge je: 5,- Euro |
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummer 905-4444.
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
| Nutzerkreis | Zuverlässige Kraftfahrzeug -hersteller, -teilehersteller, -werkstätten, -händler | ||||||||||||
| Nutzungsmöglichkeiten | Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten | ||||||||||||
| Formalitäten |
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| Auflösung Verkauf des Betriebes Umfirmierung |
In diesen Fällen sind die roten Kennzeichen unaufgefordert zurück zu geben. | ||||||||||||
| Standortverlagerungen Veränderungen der Gewerbebezeichnung |
Dies ist unverzüglich mitzuteilen und zu belegen. | ||||||||||||
| Gebühr | für die Zuteilung und Abstempelung: 220,30 Euro für die Erteilung eines Fahrzeugscheinheftes: 15,- Euro |
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| Steuer | Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt zur Zeit bei Rotkennzeichen für Krafträder 45,--Euro und bei anderen Fahrzeugen 191,--Euro pro Jahr. |
Elektronische Versicherungsbestätigung statt Versicherungsdeckungskarte
Seit dem 01.03.2008 darf die Zulassungsbehörde anstatt der bisherigen Versicherungsdeckungskarte nur noch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei Anmeldungen von Fahrzeugen akzeptieren.
Die meisten Kfz-Versicherungen geben bereits seit Januar Versicherungsbestätigungen mit eVB aus. Die eVB ist meistens im Feld 'Versicherungsbestätigung Nr.' eingedruckt und besteht aus einer Kombination von 7 Buchstaben und Ziffern.
Alle Versicherungsbestätigungskarten ohne eVB sind seit dem 01.03.2008 nicht mehr gültig.
Die Vorlage der Versicherungsbestätigung in Papierform ist nicht notwendig. Es reicht, wenn Sie beim Zulassungsvorgang dem Mitarbeiter der Zulassungsbehörde die 7stellige eVB-Nummer mitteilen können.
Mehr Informationen erhalten sie hier.
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Info-Telefon Kfz-Zulassung
+49 (0)681 9050
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Übersicht über die Saarbrücker Bürgerämter mit Adressen, Telefonnummern und Anfahrtskizzen.
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