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Geburt

Die Geburt Ihres Kindes ist ein ganz besonderes Ereignis. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung Ihre Kindes und Beurkundung der Geburt.

Vornamenstatistik

Sophie und Marie waren 2009 die Favoriten bei den Mädchennamen in Saarbrücken, bei den Jungs führen Leon und Elias die Hitliste der beliebtesten Vornamen an. Damit hat sich bei den Mädchen im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert, bei den Jungs hat Elias Maximilan vom zweiten Platz verdrängt. Leon lag auch schon im Vorjahr an der Spitze!

Mehr als die Hälfte aller Babys bekommen nur einen Vornamen, immerhin 753 Babys erhalten zwei Vornamen. Und: Drei Babys haben mehr als drei Vornamen bekommen.

Wo melde ich die Geburt an?

Ansicht Baby mit Mutter

Alle Kinder, die in Saarbrücken geboren werden. melden Sie in den Saarbrücker Standesämtern I oder II an. Die Frist hierzu beträgt eine Woche.

Allgemein gilt, dass für die Anmeldung eines Kindes das Standesamt des Geburtsortes des Kindes zuständig ist. 

Vornamenserklärung

Zur Anmeldung Ihres Kindes benötigen Sie unter anderem die Erklärung über den/die Vornamen für Ihr Kind. Sowohl die Geburtskliniken als auch das Geburtshaus in Saarbrücken händigen Ihnen dieses Formular zum Ausfüllen aus. Falls Sie Zuhause entbunden haben oder ambulant bzw. Sie kein Formular zur Vornamenserklärung erhalten haben, können Sie sich die 'Vornamenserklärung' hier herunterladen.

  • Urkunden online

    Urkunden online

    Hier können Sie die Geburtsurkunden online bestellen.

Vaterschaftsanerkennung

Ist die Mutter nicht verheiratet, so kann der Vater dennoch sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Mutter und der Vater persönlich zum Standesamt zwecks Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung vorsprechen.
Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter sind auch vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beurkundung der Geburt möglich.

Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Die Anerkennung kann auch beim Jugendamt oder Notar erfolgen.

Lassen Sie sich bitte über die vorzulegenden Unterlagen informieren und in besonderen Fällen, wie z.B. bei Minderjährigkeit eines Elternteils oder bei noch verheirateter Mutter von uns über die Einzelheiten beraten.

Weitere Informationen nach der Beurkundung der Geburt

Nach der Beurkundung der Geburt können die Geburtsurkunden
- beim zuständigen Standesamt abgeholt werden oder
- nach Absprache zugesandt werden.

Zusätzlich zu den von Ihnen gewünschten Urkunden erhalten Sie gebührenfreie Bescheinigungen zur Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld, Elterngeld und zur Taufe.

Weitere Hinweise:
Die Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt erfolgt durch das hiesige Standesamt.

Ihre Lohnsteuerkarte wird bis 30. November eines jeden Jahres vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes geändert. Sollten sie die neue Steuerklasse nicht eintragen lassen, wird die neue Steuerklasse beim Lohnsteuer-Jahresausgleich bzw. bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt.

Die Mutterschaftshilfe zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Das Kindergeld muss schriftlich beantragt werden. Benutzen Sie bitte den Vordruck „Antrag auf Kindergeld“, der bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit –Familienkasse- erhältlich ist.

Anschrift für Saarbrücken:

Agentur für Arbeit
(Familienkasse)
Hafenstr. 18
66111 Saarbrücken
Telefon 01801/546337 

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:  08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:         08.00 - 18.00 Uhr 

Saarbruecken@arbeitsagentur.de" target="_blank">Familienkasse-Saarbruecken@arbeitsagentur.de
http://www.arbeitsagentur.de

Für Beamte, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und Empfänger von Versorgungsbezügen nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen ist der Dienstherr, der Arbeitgeber bzw. der Träger der Versorgung zuständig. Diese Stellen erteilen auch die gewünschten Auskünfte.

Das Elterngeld ist im Saarland schriftlich beim zuständigen Versorgungsamt zu beantragen.

Anschrift für Saarbrücken:
Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur
- Elterngeld-
Hochstr. 67
66115 Saarbrücken
Telefon 0681/9978-0

elterngeld@bildung.saarland.de
www.bildung.saarland.de

Die Antragsunterlagen können beim Versorgungsamt telefonisch angefordert werden.
elterngeld@bildung.saarland.de

Zuständigkeit der Standesämter

Das Standesamt I ist zuständig für die Stadtteile Alt-Saarbrücken, Malstatt, St. Johann, Eschberg, St. Arnual, Bischmisheim, Brebach-Fechingen, Bübingen, Ensheim, Eschringen, Güdingen, Schafbrücke, Altenkessel, Burbach, Gersweiler, Klarenthal und Von-der-Heydt.

Das Standesamt II Dudweiler ist zuständig für die Stadtteile Dudweiler, Herrensohr, Jägersfreude und Scheidt.

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