Geburt
Sophie und Maximilian 2012 beliebteste Vornamen
2.215 Kinder kamen 2012 in Saarbrücken zur Welt. Mit 50 vergebenen Babynamen war Sophie bei Mädchen am beliebtesten, bei den Jungen führt Maximilian die Hitliste der häufigsten Namen an. Er wurde 25 Mal vergeben.
Ebenfalls beliebt bei den Mädchen waren Marie (29), Mia (20), Maria (18) sowie Anna (16) und Emma (16). Bei den Jungs wurden die Namen Leon (22), Luca (21), Ben (18) und Noah (18) am häufigsten vergeben.
945 Kinder tragen einen Vornamen. 638 Kinder haben außerdem einen Zweitnamen. Drei Vornamen tragen 61 Kinder, und acht haben mehr als drei Vornamen.
Wo melde ich die Geburt an?
Alle Kinder, die in Saarbrücken geboren werden. melden Sie in den Saarbrücker Standesämtern I oder II an. Die Frist hierzu beträgt eine Woche.
Allgemein gilt, dass für die Anmeldung eines Kindes das Standesamt des Geburtsortes des Kindes zuständig ist.
Vornamenserklärung
Zur Anmeldung Ihres Kindes benötigen Sie unter anderem die Erklärung über den/die Vornamen für Ihr Kind. Sowohl die Geburtskliniken als auch das Geburtshaus in Saarbrücken händigen Ihnen dieses Formular zum Ausfüllen aus. Falls Sie Zuhause entbunden haben oder ambulant bzw. Sie kein Formular zur Vornamenserklärung erhalten haben, können Sie sich die 'Vornamenserklärung' hier herunterladen.
Vaterschaftsanerkennung
Ist die Mutter nicht verheiratet, so kann der Vater dennoch sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Mutter und der Vater persönlich zum Standesamt zwecks Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung vorsprechen.
Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter sind auch vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beurkundung der Geburt möglich.
Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Die Anerkennung kann auch beim Jugendamt oder Notar erfolgen.
Lassen Sie sich bitte über die vorzulegenden Unterlagen informieren und in besonderen Fällen, wie z.B. bei Minderjährigkeit eines Elternteils oder bei noch verheirateter Mutter von uns über die Einzelheiten beraten.
Weitere Informationen nach der Beurkundung der Geburt
Nach der Beurkundung der Geburt können die Geburtsurkunden
- beim zuständigen Standesamt abgeholt werden oder
- nach Absprache zugesandt werden.
Zusätzlich zu den von Ihnen gewünschten Urkunden erhalten Sie gebührenfreie Bescheinigungen zur Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld, Elterngeld und zur Taufe.
Weitere Hinweise:
Die Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt erfolgt durch das hiesige Standesamt.
Ihre Lohnsteuerkarte wird bis 30. November eines jeden Jahres vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes geändert. Sollten sie die neue Steuerklasse nicht eintragen lassen, wird die neue Steuerklasse beim Lohnsteuer-Jahresausgleich bzw. bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt.
Die Mutterschaftshilfe zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Das Kindergeld muss schriftlich beantragt werden. Benutzen Sie bitte den Vordruck „Antrag auf Kindergeld“, der bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit –Familienkasse- erhältlich ist.
Anschrift für Saarbrücken:
Agentur für Arbeit
(Familienkasse)
Hafenstr. 18
66111 Saarbrücken
Telefon 01801/546337
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Saarbruecken@arbeitsagentur.de" target="_blank">Familienkasse-Saarbruecken@arbeitsagentur.de
http://www.arbeitsagentur.de
Für Beamte, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und Empfänger von Versorgungsbezügen nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen ist der Dienstherr, der Arbeitgeber bzw. der Träger der Versorgung zuständig. Diese Stellen erteilen auch die gewünschten Auskünfte.
Das Elterngeld ist im Saarland schriftlich beim zuständigen Versorgungsamt zu beantragen.
Anschrift für Saarbrücken:
Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur
- Elterngeld-
Hochstr. 67
66115 Saarbrücken
Telefon 0681/9978-0
elterngeld@bildung.saarland.de
www.bildung.saarland.de
Die Antragsunterlagen können beim Versorgungsamt telefonisch angefordert werden.
elterngeld@bildung.saarland.de
Zuständigkeit der Standesämter
Zuständigkeiten bis zum 30. Juni 2013:
Das Standesamt I ist zuständig für die Stadtteile Alt-Saarbrücken, Malstatt, St. Johann, Eschberg, St. Arnual, Bischmisheim, Brebach-Fechingen, Bübingen, Ensheim, Eschringen, Güdingen, Schafbrücke, Altenkessel, Burbach, Gersweiler, Klarenthal und Von-der-Heydt.
Das Standesamt II Dudweiler ist zuständig für die Stadtteile Dudweiler, Herrensohr, Jägersfreude und Scheidt.
Wichtiger Hinweis:
Ab dem 1. Juli 2013 wird das Standesamt II Dudweiler in das Standesamt I Saarbrücken integriert. Alle personenstandsrechtlichen Angelegenheiten werden zentral für das gesamte Stadtgebiet im Rathaus St. Johann, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken, bearbeitet.
Somit entfällt künftig für alle Brautpaare aus dem Stadtbezirk Dudweiler die Zusatzgebühr in Höhe von 30 Euro für eine Trauung im Rathausfestsaal Saarbrücken.
In Dudweiler wohnende Heiratswillige haben allerdings nach wie vor die Möglichkeit, in ihrem Stadtteil zu heiraten. Trauungen finden auf Wunsch ohne Zusatzgebühr wie bisher freitags vormittags im Trauzimmer des Dudweiler Rathauses statt.
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Weitere Infos zur Geburtenanmeldung
Standesamt I
Standesamt II
Öffnungszeiten Standesamt I
| Montag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Öffnungszeiten Standesamt II
| Montag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 13.30 Uhr - 15.30 Uhr * |
| Freitag | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
* jeden 1. u. 3. Donnerstag: 13.30 Uhr - 18.00 Uhr




