Reisepass und Kinderreisepass
Reisepass
Reisepass (32 Seiten)
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Allgemeines: |
In den Reisepässen werden biometrische Daten in einem Chip gespeichert. Seit 01.11.2005 wurde zunächst das digitale Passfoto, ab 01.11.2007 werden ab dem 6. Lebensjahr zusätzlich die Fingerabdrücke erfasst. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen ihre Unterschrift für den Reisepass abgeben. Alle Deutschen ab dem 12. Lebensjahr, die in Saarbrücken ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass bei einem der 4 Bürgerämter beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) vorliegen. |
| Gültigkeit: |
bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre |
| Gebühr: |
bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € ab dem 24. Lebensjahr 59,00 € |
| Unterlagen: |
ein aktuelles Lichtbild, es können auch Passbilder entsprechend der neuen Fotomustertafel für biometrietaugliche (mehr Infos) Bilder verwendet werden. ein aktuelles biometrisches Lichtbild Letzter Personalausweis oder der Reisepass oder bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden. Bei Personen unter 18 Jahren muss eine Zustimmungserklärung vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Sowie der Vorlage des Ausweise (oder Ausweiskopien) der gesetzlichen Vertreter. |
Reisepass (48 Seiten für Vielreisende)
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Allgemeines: |
In den Reisepässen werden biometrische Daten in einem Chip gespeichert. Seit 01.11.2005 wurde zunächst das digitale Passfoto, ab 01.11.2007 werden ab dem 6. Lebensjahr zusätzlich die Fingerabdrücke erfasst. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen ihre Unterschrift für den Reisepass abgeben. |
| Gültigkeit: |
bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre |
| Gebühr: |
bis zum 24. Lebensjahr 59,50 € ab dem 24. Lebensjahr 81,00 € |
| Unterlagen: |
ein aktuelles biometrisches Lichtbild Letzter Personalausweis oder der Reisepass oder bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden. Bei Personen unter 18 Jahren muss eine Zustimmungserklärung vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Sowie der Vorlage des Ausweise (oder Ausweiskopien) der gesetzlichen Vertreter. |
Auf Antrag ist eine Ausstellung eines Express-Passes möglich. Die Anlieferung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen (bei Bestellung vor 11 Uhr) und kostet zusätzlich zu den Pass-Gebühren 32 Euro.
Hinweis:
Bei der Erstausstellung eines Reisepasses oder wenn Sie diesen verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Als geeignete Nachweise gelten:
- Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis/Kinderpass)
- Frühere Ausweis-/Passanträge
- Personenstandsurkunden in Verbindung mit einem Verwandten ersten Grades
Ihren alten Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass müssen wir, so sieht es das Gesetz vor, nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen den alten Reisepass mit nach Hause geben, wenn wir ihn als ungültig gekennzeichnet haben.
Wichtig:
Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen.
Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Reisepass ausgehändigt bekommen, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit ca. 3 - 4 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen.
Wir benachrichtigen Sie schriftlich, sobald der Reisepass bei uns vorliegt.
Sie können auch eine Person durch Vollmacht, die auf der Benachrichtigungskarte aufgedruckt ist, beauftragen.
Kinderreisepass
| Allgemeines: |
Der Kinderreisepass ist ein Pass für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Das Dokument wird im Bürgeramt ausgestellt und kann direkt mitgenommen werden. Das persönliche Erscheinen des Kindes ist erforderlich. |
| Gültigkeit: | 6 Jahre |
| Gebühr: |
Erstausstellung: 13,00 € Verlängerung: 6,00 € |
| Unterlagen: |
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (mehr Infos)entsprechend der Fotomustertafel. Es muss eine Zustimmungserklärung von beiden Elternteilen (gesetzlichen Vertretern) unterschrieben werden, wenn nur ein Elternteil mit seinem Ausweis erscheint muss der das andere Elternteil (gesetzlicher Vertreter) schriftlich erklären, dass er mit der Antragstellung einverstanden ist und seinen Ausweis im Original oder Kopie hinzufügen. |
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