Mitteilung über Auftragsvergabe nach § 30 Abs. 1 UVgO
Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder bei Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb sind gemäß § 30 Abs. 1 UVgO für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf der Internetseite zu veröffentlichen.
Es wurde folgender Auftrag vergeben:
Angaben zum Auftraggeber
|
Landeshauptstadt Saarbrücken Ordnungsamt Großherzog-Friedrich-Str. 111 66121 Saarbrücken |
Angaben zum Auftraggeber
|
ERA GmbH & CO.KG Franz-Reichle-Str. 3 74078 Heilbronn |
Gewählte Verfahrensart
|
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb |
Der Auftrag wurde vergeben nach
|
Ziffer 2.4 des aktuell geltenden Vergabeerlasses 2024 des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport
|
Art und Umfang der Leistung
|
Anmietung von zwei Messgeräten zur mobilen Geschwindigkeitsmessung
|
Leistungszeitraum
|
01.09.2025 – 31.08.2027 |