Mitteilung über Auftragsvergabe nach § 30 Abs. 1 UVgO
Mittwoch, 27. August 2025
Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder bei Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb sind gemäß § 30 Abs. 1 UVgO für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf der Internetseite zu veröffentlichen.
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