Begrünungsprogramm

Saarbrücken soll grüner, klimafreundlicher und artenreicher werden. Das Begrünungsprogramm soll dafür sorgen, dass bei neuen Bauvorhaben mehr begrünte Flächen erhalten bleiben oder entstehen und besteht aus zwei Säulen: Der Begrünungssatzung und der Förderrichtlinie.

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Rathausspange von oben - LHS

Rathausspange von oben - LHS

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Begrünungssatzung

Die Satzung über die Gestaltung von Freiflächen sowie Flachdach- und Fassadenflächen in der Landeshauptstadt Saarbrücken soll vor allem dafür sorgen, dass bei neuen Bauvorhaben mehr begrünte Flächen erhalten bleiben oder entstehen.

Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Begrünung von Frei-, Dach- und Fassadenflächen. Zudem verfolgt sie das Ziel, die Versiegelung weiterer Flächen künftig auf das notwendige Minimum zu reduzieren.

Die positive Wirkung einer begrünten Fläche ist vielfältig und betrifft das städtische Mikroklima, die Versickerung von Niederschlagswasser, den Erhalt der Artenvielfalt und die Lebensqualität in der Stadt. Bestandsflächen sind nicht betroffen, allerdings ist die Neuanlage von Kies- oder Schotterflächen abseits von Funktionsflächen wie Terrassen oder Stellplätzen nicht mehr zulässig.

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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Förderrichtlinie

Die Landeshauptstadt hat die Förderrichtlinie zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Entsiegelung von Flächen und dem Rückbau von Schottergärten ins Leben gerufen. Durch Zuschüsse sollen Anreize geschaffen werden, bestehende Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. 

Das Förderprogramm gilt für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken. Es werden zwei Fördergebiete mit teils unterschiedlichem Maß an Förderung unterschieden.

Hinweise zur Antragsstellung

  • Die Antragstellung erfolgt vor Baubeginn (Förderantrag).
  • Liegen die Bewilligungsvoraussetzungen vor und stehen Haushaltsmittel in hinreichender Höhe bereit, ergeht ein Bewilligungsbescheid. Die Bewilligung verfällt nach Ablauf einer 12-monatigen Frist, gerechnet ab dem Datum des Bewilligungsbescheides, soweit die Auszahlung nicht zuvor beantragt wurde. Eine Verlängerung des Bewilligungsbescheids kann beantragt werden.
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach vollständiger Ausführung der Arbeiten (Auszahlungsantrag).

Wichtige Hinweise zur Beantragung von Fördermitteln

  • Die Begrünungsmaßnahme muss freiwillig erfolgen (es darf keine Verpflichtung zur Begrünung zum Beispiel aufgrund einer kommunalen Satzung bestehen).
  • Die Förderung ist nicht mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar. Das aus Landesmitteln finanzierte kommunale Förderprogramm der „Aktion Wasserzeichen“ findet im Falle gleicher Fördertatbestände vorrangig Anwendung.
  • Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen worden sein.
  • Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung unterhalten und erhalten werden.

Fördergebiet

  • Eine Übersicht über das Fördergebiet gibt es im Geoinformationsportal der Landeshauptstadt
  • Bitte beachten Sie, dass Flächen innerhalb des Stadtgebietes, die nicht im Fördergebiet 1 liegen, dem Fördergebiet 2 zuzurechnen sind. 

Nachhaltige Projekte von Vereinen in Ihrem Stadtbezirk fördern lassen: Die Landeshauptstadt Saarbrücken unterstützt Vereine in den Stadtbezirken mit Zuschüssen für Klima- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen.

Weitere Informationen und Kontakt

Amt für Klima- und Umweltschutz

Amt für Klima- und Umweltschutz
Telefon: +49 681 905 4040
E-Mail: umweltamt@saarbruecken.de