Begrünungsprogramm

Saarbrücken soll grüner, klima- und artenfreundlicher werden. Die Begrünungsprogramm soll dafür sorgen, dass bei neuen Bauvorhaben mehr begrünte Flächen erhalten bleiben oder entstehen.

Rathausspange von oben - LHS

Rathausspange von oben - LHS

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Die Satzung über die Gestaltung von Freiflächen sowie Flachdach- und Fassadenflächen in der Landeshauptstadt Saabrücken soll vor allem dafür sorgen, dass bei neuen Bauvorhaben mehr begrünte Flächen erhalten bleiben oder entstehen.

Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Begrünung von Frei-, Dach- und Fassadenflächen. Zudem verfolgt sie das Ziel, die Versiegelung weiterer Flächen künftig auf das notwendige Minimum zu reduzieren.

Die positiv Wirkung einer begrünten Fläche ist vielfältig und betrifft das städtische Mikroklima, die Versickerung von Niederschlagswasser, den Erhalt der Artenvielfalt und die Lebensqualität in der Stadt. Bestandsflächen sind nicht betroffen, allerdings ist die Neuanlage von Kies- oder Schotterflächen abseits von Funktionsflächen wie Terrassen oder Stellplätzen nicht mehr zulässig.

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Förderprogramm

Die Landeshauptstadt hat ein Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Entsiegelung von Flächen und zum Rückbau von Schottergärten ins Leben gerufen. Durch Zuschüsse sollen vor allem Privatpersonen motiviert werden, bestehende Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. 

Das Förderprogramm gilt für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken. Es werden zwei Fördergebiete mit teils unterschiedlichem Maß an Förderung unterschieden.

Hinweise zur Antragsstellung

  • Die Antragstellung erfolgt vor Baubeginn (Förderantrag).
  • Liegen die Bewilligungsvoraussetzungen vor und stehen Haushaltsmittel in hinreichender Höhe bereit, ergeht ein Bewilligungsbescheid. Die Bewilligung verfällt nach Ablauf einer 6-monatigen Frist, gerechnet ab dem Datum des Bewilligungsbescheides, soweit die Auszahlung nicht zuvor beantragt wurde.
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach vollständiger Ausführung der Arbeiten (Auszahlungsantrag).

Wichtige Hinweise zur Beantragung von Födermitteln

  • Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen/Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, soweit es sich bei diesen um Privatpersonen handelt.
  • Die Begrünungsmaßnahme muss freiwillig erfolgen (es darf keine Verpflichtung zur Begrünung zum Beispiel aufgrund einer kommunalen Satzung bestehen).
  • Die Förderung ist nicht mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar. Das aus Landesmitteln finanzierte kommunale Förderprogramm der „Aktion Wasserzeichen“ findet im Falle gleicher Fördertatbestände vorrangig Anwendung.
  • Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen worden sein.
  • Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung unterhalten und erhalten werden.

Fördergebiet

  • Eine Übersicht über das Fördergebiet gibt es im Geoinformationsportal der Landeshauptstadt
  • Bitte beachten Sie, dass Flächen innerhalb des Stadtgebietes, die nicht im Fördergebiet 1 liegen, dem Fördergebiet 2 zuzurechnen sind. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Weitere Informationen und Kontakt

Amt für Klima- und Umweltschutz

Amt für Klima- und Umweltschutz
Telefon: +49 681 9050
E-Mail: umweltamt@saarbruecken.de