34er Satzung "Warndtstraße Ortsausgang Klarenthal"
Offenlage
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung liegen in der Zeit vom 5. August 2023 bis einschließlich 5. September 2023 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage vor Zimmer 927 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ziele der Planung
Ziel der Satzung ist es, die Wohnbebauung an der Warndtstraße abzurunden und die Möglichkeit für die Realisierung von zwei Wohnhäusern zu schaffen. Die Grundstücke waren in der Vergangenheit bereits einmal bebaut. Die Nutzung wurde vor einiger Zeit aufgegeben und beseitigt. Durch die lange Zeit, die seit dem Abbruch des letzten Gebäudes an dieser Stelle vergangen ist, in Kombination mit einem vollständigen Bewuchs der Fläche, ist kein Eindruck eines Innenbereichs mehr vorhanden. Somit sind die Grundstücke dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche weiterhin als Wohnbaufläche dargestellt.
Da die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 5 Satz 1 für die Aufstellung einer Einbeziehungs- oder Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB gegeben sind, wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Im Rahmen der Erstellung der Einbeziehungs- oder Ergänzungssatzung werden auch die Eingriffe in den inzwischen entstandenen Naturraum bewertet und ausgeglichen.
Lage des Plangebietes
Das circa 2.794 m² große Plangebiet liegt im Stadtteil Klarenthal. Das Plangebiet wird begrenzt:
- Im Norden durch die nördliche Grenze der Grundstücke Gemarkung Klarenthal, Flur 3, Flurstück 100/30, 100/29 und 100/5,
- Im Osten durch die östliche Grenze des Grundstücks Gemarkung Klarenthal, Flur 3, Flurstück 100/5 sowie die Verlängerung der Grenze zur Warndtstraße,
- Im Süden durch den nördlichen Fahrbahnrand der Warndtstraße,
- Im Westen durch die westliche Grenze des Grundstücks Gemarkung Klarenthal, Flur 3, Flurstück 100/30 sowie die Verlängerung der Grenze zur Warndtstraße.