Informationen zur Wahl-Teilnahme

Hier finden Wählergruppierungen und Parteien Informationen zur Wahlteilnahme. 

  • Wer kann Wahlvorschläge aufstellen?

    Wahlvorschläge können von Parteien und Wählergruppen aufgestellt werden.

  • Wer braucht Unterstützungsunterschriften?

    Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedarf der Unterstützung durch Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der dreifachen Anzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder.

    Für die Wahl des Stadtrates werden 189, für die vier Saarbrücker Bezirksräte jeweils 63 und für die Regionalversammlung 135 Unterstützungsunterschriften benötigt

    Die Wahlberechtigten haben sich dazu bis spätestens am 66. Tag vor dem Wahltag (4. April 2024), 18 Uhr, persönlich in ein bei dem Gemeindewahlleiter für den jeweiligen Wahlvorschlag ausliegendes Verzeichnis einzutragen.

  • Wer kann einen Wahlvorschlag unterstützen?

    Wer einen Wahlvorschlag unterstützen will, muss zum Zeitpunkt der Eintragung wahlberechtigt sein. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

  • Wo kann ein Wahlvorschlag unterstützt werden?

    Ein Wahlvorschlag für den Saarbrücker Stadtrat und Bezirksrat kann auf jedem Bürgeramt der Landeshauptstadt Saarbrücken zu den regulären Öffnungszeiten unterstützt werden. Zudem ist eine Unterstützung, dies ist aber nur im Bürgeramt Mitte, an den vier letzten Samstagen vor Ablauf der Frist in der Zeit zwischen 9 und 12 Uhr, am Tag des Ablaufs der Frist bis 18 Uhr, möglich.

  • Was ist hinsichtlich der Gebiets- oder Bereichsliste zu berücksichtigen?

    Das Wahlgebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken ist in 2 Wahlbereiche eingeteilt:

    „Wahlbereich 1 (Mitte)“: Dieser Wahlbereich umfasst den Stadtbezirk Mitte

    „Wahlbereich 2 (West, Dudweiler, Halberg)“. Dieser Wahlbereich umfasst die Stadtbezirke West, Dudweiler und Halberg.

    Jede Partei oder Wählergruppe kann im Wahlgebiet nur einen Wahlvorschlag einreichen. Der Wahlvorschlag kann als einheitliche Gebietsliste für das ganze Wahlgebiet oder gegliedert in eine Gebietsliste und Bereichslisten aufgestellt werden. Der Wahlvorschlag darf für jeden Wahlbereich nur eine Bereichsliste enthalten. Die Aufstellung von Bereichslisten in einem Wahlvorschlag ist nur zulässig, wenn der Wahlvorschlag eine Gebietsliste enthält.

  • Welche Voraussetzungen müssen die Kandidatinnen und Kandidaten erfüllen?

    Wer für eine Partei oder eine Wählergruppierung antritt, hat folgende Voraussetzung zu erfüllen:

    • Sie/Er ist am Wahltag nach den heute vorliegenden Erkenntnissen Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürgerin/Unionsbürger.
    • Sie/Er erfüllt die sonstigen Wählbarkeitsvoraussetzungen des § 16 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes
    • hat am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet
    • und seit mindestens sechs Monaten in Saarbrücken eine Wohnung (Bezirks-/ Stadtrat) bzw. Regionalverband Saarbrücken (Regionalversammlung) innehat.
    • Sie/Er ist nicht nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen,

    Auf die Regelungen des § 17 KWG „Unvereinbarkeit von Amt und Mandat“ und der §§ 24-27 KWG wird verwiesen

  • Wo gibt es die entsprechenden Vordrucke?

    In §§ 17-19 der KWO ist geregelt, welche Vordrucke auszufüllen sind.

    Auf der Internetseite der Landeswahlleitung des Saarlandes unter www.wahlen.saarland.de sind die entsprechenden Vordrucke hinterlegt und können dort auch direkt online ausgefüllt werden.

  • Bis wann müssen die Wahlvorschläge vorliegen?

    Die Wahlvorschläge sind so rechtzeitig bei der Gemeindewahlleiterin einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können. Die Wahlvorschläge können ab sofort bis zum Fristende am 66. Tag (4. April 2024) abgegeben werden und zwar beim Hauptamt - Abt für Entwicklungsplanung, Statistik und Wahlen, Kohlwaagstraße 4, Haus Berlin, Zimmer 723, 66111 Saarbrücken.

    Zwecks Terminvereinbarung, bei Fragen oder wenn Sie Hilfestellungen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Hauptamt- Sachgebiet Wahlen Telefon +49 681/905-3369; Email wahlen@saarbruecken.de

Weitere Informationen und Kontakt

Hauptamt

Wahlen
Kohlwaagstraße 4
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-3440
Fax: +49 681 905-3266

E-Mail: wahlen@saarbruecken.de

» Route berechnen

Ein Smartphones mit einem Map Marker, der auf eine Karte zeigt.

Mit dem Öffnen der Karte akzeptieren Sie die Google-Nutzungsbedingungen und das Setzen von Google-Cookies.

Mehr Infos: Datenschutzerklärung