Die Turmschule Dudweiler
Der Stadtbezirk Dudweiler zählt insgesamt 27.593 Einwohner der Landeshauptstadt Saarbrücken. Die Einwohnerzahl setzt sich zusammen aus den Stadtteilen Dudweiler (19.527 Einwohner), Herrensohr (2.132 Einwohner), Jägersfreude (1.931 Einwohner) und Scheidt (4.003). (Stand: 31.12.2014)
Dudweiler, das Tor zum Sulzbachtal, ein aufstrebender Stadtbezirk auf dem Weg in eine Zukunft im Herzen Europas. Der Wohn-, Freizeit- und Erholungswert des Stadtbezirks wird geprägt von dem ihn umschließenden Mischwaldgürtel mit ausgedehnten Spazier- und Wanderwegen. Die gewachsenen örtlichen Strukturen spiegeln sich in den rund 200 Vereinen und Verbänden, die das Gemeinschaftsleben mit ihrem Angebot beleben.
Bezirksrat Dudweiler
Der Bezirksrat Dudweiler hat 21 Mitglieder. Die Amtszeit des Bezirksrates beträgt 5 Jahre.
Derzeitige Zusammensetzung (ab 17. Juli 2014):
SPD-Fraktion |
7 Mitglieder |
CDU-Fraktion |
7 Mitglieder |
Fraktion Die Linke |
3 Mitglieder |
Fraktion B´90/Die Grünen |
2 Mitglieder |
FDP |
1 Mitglied |
BürgerBündnis Saar |
1 Mitglied |
Bezirksbürgermeister
Bezirksbürgermeister Reiner Schwarz
Bezirksbürgermeister für den Stadtbezirk Dudweiler ist Reiner Schwarz (SPD). Er ist vom Bezirksrat für fünf Jahre gewählt. Der Bezirksbürgermeister ist Vorsitzender des Bezirksrates Dudweiler, dies bedeutet, er bereitet die Sitzungen des Bezirksrates vor, leitet sie und ist zuständig für die Nachbereitung.
Sprechzeiten des Bezirksbürgermeisters (mit vorheriger Terminvereinbarung):
Montag 9 bis 11 Uhr
Donnerstag 14 bis 16 Uhr
Rathaus Dudweiler, 1. Etage, Zimmer 111
Bezirksbeigeordnete ist Gabriele Ungers (Die Linke).
Einwohnerfragestunde
Um den Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirkes Dudweiler den Kontakt zum Bezirksrat zu erleichtern, bietet der Bezirksrat zu Beginn jeder Sitzung eine Einwohnerfragestunde an.
Einwohner und Gewerbetreibende aus den Stadtteilen Dudweiler, Jägersfreude, Herrensohr und Scheidt können Fragen stellen und Anregungen geben. Diese müssen sich auf den Stadtbezirk Dudweiler beziehen und werden von dem Bezirksbürgermeister zu Beginn der Sitzung beantwortet.
Damit die Einwohnerinnen und Einwohner bereits in der Sitzung eine Antwort erhalten, müssen die Fragen bis spätestens fünf Arbeitstage vor der entsprechenden Sitzung bei der Verwaltung eingehen.
Alle Informationen über den Ablauf der Einwohnerfragestunde finden Sie in der Satzung über die Einwohnerfragestunde.
Sie können Einwohnerfragen wie folgt einreichen: