Zivilstandsregister 1798 bis 1875

Die erste standesamtliche Überlieferung zur Familienforschung

In den Zivilstandregistern sind Geburten, Heiraten und Todesfälle eingetragen. Sie sind im linksrheinischen Deutschland die Nachfolger der Kirchenbücher und die Vorläufer der Personenstandsregister.

Die Entstehung der Zivilstandsregister geht auf die französische Revolution zurück. In der danach entstandenen ersten Französischen Republik wurde die Eintragung von Geburt, Heirat und Tod als staatliche Aufgabe organisiert und zuerst den Kantonsverwaltungen, ab 1800 den Mairien zugewiesen. Niederschlag dieser Tätigkeit sind die Zivilstandsregister. Die Beurkundungen wurden darin überkonfessionell und nach festen Regeln vorgenommen, deshalb sind sie genauer und einheitlicher als die Kirchenbücher.

Die heutige Stadt Saarbrücken wurde mit dem gesamten linksrheinischen Deutschland 1798 in die erste Französische Republik eingegliedert.

Mit September 1798 beginnen daher in Saarbrücken die Zivilstandsregister. Sie wurden bis zum November 1815 in französischer Sprache geführt. Von 1798 bis 1805 sind die Einträge nach dem französischen Revolutionskalender datiert. Nach der Übernahme der Regierungsgewalt durch Preußen am 1. Dezember 1815 wurden sie im linksrheinischen Gebiet in Deutsch fortgesetzt.

Die Zivilstandsregister enden mit dem 31. Dezember 1875. Durch äußere Einflüsse (Kriege, Brände u. ä.) kam es teilweise zu Verlusten von Zivilstandsregistern.

Welche Zivilstandsregister vorhanden sind, können Sie unserer Online-Recherche entnehmen.

Inhalt und Aufbau

Aus den Geburtsregistern ergeben sich Informationen über die Eltern bzw. die Mutter einer Person, den genauen Geburtsort- und zeitpunkt. Nachträgliche Zusätze, sogenannte Randvermerke, geben Hinweise auf Eheschließungen der geborenen Person, aber auch ein Hinweis zum Sterbeeintrag ist teilweise vermerkt. 

Die Heiratsregister beinhalten immer die genauen Angaben der Brautleute. Zusätzliche erhalten Sie Informationen zu den Eltern der Brautleute, teilweise sogar zu den Großeltern. Randvermerke können Hinweise zu Sterbedaten der Ehepartner, Abkömmlingen aber auch Ehescheidungen enthalten.

Sterberegister enthalten genaue Angaben zu der verstorbenen Person, zum Sterbedatum und -ort, teilweise werden Angaben zu Eltern und Ehepartnern gemacht. Randvermerke sind an Sterberegistern nicht zu erwarten.

Generell kann gesagt werden, dass die Zivilstandsregister inhaltlich viel ausführlicher sind als die Personenstandsregister.

Digitale Namensverzeichnisse, sogenannte Dezennaltabellen, der einzelnen Standesämter finden Sie in unserer Online-Recherche unter dem Punkt Zivilstandsregister. Dort sind unter den einzelnen Stadtteilen alphabetische Namenslisten zu finden. Analoge Findmittel sind im Lesesaal einzusehen.

Eine Übersicht der Zugehörigkeit der einzelnen Standeämter können Sie unserer Standesamtsbezirksliste entnehmen.

Benutzung

Die Nutzung der Zivilstandsregister findet ausschließlich im Lesesaal statt. Dort liegen auch die Dezennaltabellen aus, in denen Sie die für Sie passenden Einträge finden können. Zu unseren Aushebezeiten (hier werden Archivalien aus dem Magazin in den Lesesaal gebracht) werden Ihnen dann die bestellten Bände vorgelegt. 

Sie können sich dann die Inhalte abschreiben oder selbst abfotografieren. Alternativ kann Ihnen das Archivpersonal kostenpflichtig Kopien anfertigen. Die Kosten hierfür sind dem Gebührenverzeichnis zu entnehmen.

Schriftliche Anfragen

Wenn Sie nicht die Möglichkeit einer eigenen Recherche im Lesesaal haben, können Sie uns auch eine Anfrage schicken. Wir benötigen dazu Angaben zu der gesuchten Person:

  • Vor- und Nachname
  • bei Frauen auch den Geburtsnamen
  • Datum bzw. Jahr oder Zeitraum in dem das Ereignis (Geburt, Heirat, Tod) stattgefunden hat
  • Stadtteil

Beachten Sie allerdings, dass wir keine komplette Familienforschung für Sie durchführen. Lediglich einzelne Einträge können unsererseits recherchiert und zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten richten Sie sich nach dem Gebührenverzeichnis der Landeshaupstadt.

Stadtarchiv

Deutschherrnstraße 1
66117 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-1258
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