Personenstandsregister

In den Personenstandsregistern sind Geburten, Heiraten und Todesfälle eingetragen. 

Mit der Einführung des Personenstandswesens 1876 im gesamten Deutschen Reich übernahmen Standesbeamte die Eintragungen der Geburten-, Eheschließungen und Sterbefälle, zuvor wurden die inhaltlich ähnlichen Zivilstandsregister geführt. Die Personenstandsregister sind für sämtliche Stadtteile des heutigen Stadtgebiets ab 1876 lückenlos vorhanden. 

Personenstandsregister sind in den Standesämtern entstandene Bände, in denen Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle eingetragen sind.

Die Eintragung ist dort zu finden, wo das Ereignis eingetreten ist. Wenn beispielsweise eine in Saarbrücken wohnhafte Person außerhalb des Stadtgebietes verstorben ist, so findet sich der Sterbeeintrag am Sterbeort, unabhängig davon, dass die Person immer in Saarbrücken gemeldet gewesen ist. Genauso verhält es sich bei Eheschließungen und Geburten.

Inhalt und Aufbau

Aus den Geburtsregistern ergeben sich Informationen über die Eltern bzw. die Mutter einer Person, den genauen Geburtsort- und zeitpunkt. Nachträgliche Zusätze, sogenannte Randvermerke, geben Hinweise auf Eheschließungen der geborenen Person, aber auch ein Hinweis zum Sterbeeintrag ist meist vermerkt. 

Die Heiratsregister beinhalten immer die genauen Angaben der Brautleute. Teilweise sind auch die Namen und Wohnorte der Eltern vermerkt. Randvermerke können Hinweise zu Sterbedaten der Ehepartner, Abkömmlingen aber auch Ehescheidungen enthalten. Mit der Personenstandsreform 1937 ändern sich die Inhalte der Heiratseinträge. Aufgrund dieser Reform können Heiratseinträge, die nach dem Inkrafttreten am 1. Juli 1938 erstellt wurden, nicht mehr im Lesesaal vorgelegt werden, da hier Nachkommen mit kompletten Namen und Geburtsdaten genannt werden.

Sterberegister enthalten genaue Angaben zu der verstorbenen Person, zum Sterbedatum und -ort, teilweise werden Angaben zu Eltern und Ehepartnern gemacht. Randvermerke sind an Sterberegistern nicht zu erwarten.

Die Register werden nach gesetzlich Fristen geschlossen und dem zuständigen Archiv übergeben:

  • Geburtsregister: 110 Jahre
  • Heiratsregister: 80 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Namensverzeichnisse, sogenannte Dezennaltabellen, der einzelnen Standesämter finden Sie in unserer Online-Recherche unter dem Punkt Personenstandsregister. Dort sind unter den einzelnen Stadtteilen alphabetische Namenslisten zu finden.

Eine Übersicht der Zugehörigkeit der einzelnen Standesämter können Sie unserer Standesamtsbezirksliste entnehmen.

Benutzung

Die Nutzung der Personenstandsregister findet ausschließlich im Lesesaal statt. Dort liegen auch die Dezennaltabellen aus, in denen Sie die für Sie passenden Einträge finden können. Zu unseren Aushebezeiten (hier werden Archivalien aus dem Magazin in den Lesesaal gebracht) werden Ihnen dann die bestellten Bände vorgelegt. 

Sie können sich dann die Inhalte abschreiben oder selbst abfotografieren. Alternativ kann Ihnen das Archivpersonal kostenpflichtig Kopien anfertigen. Die Kosten hierfür sind dem Gebührenverzeichnis zu entnehmen.

Schriftliche Anfragen

Wenn Sie nicht die Möglichkeit einer eigenen Recherche im Lesesaal haben, können Sie uns auch eine Anfrage schicken. Wir benötigen dazu Angaben zu der gesuchten Person:

  • Vor- und Nachname
  • bei Frauen auch den Geburtsnamen
  • Datum bzw. Jahr oder Zeitraum in dem das Ereignis (Geburt, Heirat, Tod) stattgefunden hat
  • Stadtteil

Beachten Sie allerdings, dass wir keine komplette Familienforschung für Sie durchführen. Lediglich einzelne Einträge können unsererseits recherchiert und zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten richten Sie sich nach dem Gebührenverzeichnis der Landeshaupstadt.

Stadtarchiv

Deutschherrnstraße 1
66117 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-1258
Fax: +49 681 905-1215

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