Familienforschung
Einführung
Zur Bearbeitung Ihrer genealogischen Anfragen benötigen wir folgende Angaben, die der eindeutigen Identifikation der gesuchten Person(en) dienen:
- Familiennamen und Vorname(n) (möglichst alle) bei allen Anfragen
- Geburts-, Tauf-, Heirats- Sterbe- oder Begräbnisdatum bei Anfragen zu den Kirchenbüchern und Zivilstandsregistern
- Geburtsdatum und Geburtsort bei Anfragen zu den Meldekarteien
Besonders wichtig sind diese Angaben bei häufig vorkommenden Namen wie Maria Schmidt oder Peter Maier. Bitte beachten Sie, dass die Schreibung von Namen vor 1900 variieren kann.
Auskünfte aus diesen Unterlagen sind gebührenpflichtig. Deshalb können wir Ihre Anfragen nur bearbeiten, wenn Sie uns eine Postadresse für die Zusendung des Gebührenbescheides mitteilen. Die aktuell gültigen Gebühren finden Sie im Gebührenverzeichnis.
Forschungsmöglichkeiten
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Kirchenbücher 1622 – 1797
Die Kirchenbücher sind im Leseraum nach Archivrecht benutzbar. » weiter
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Zivilstandsregister 1798 – 1876
Auch die Zivilstandsregister sind im Leseraum nach Archivrecht benutzbar. » weiter
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Personenstandsregister
In den Personenstandsregistern sind Geburten, Heiraten und Todesfälle eingetragen. Sie wurden mit dem Reichspersonenstandsgesetz, das zum 1.1.1876 in Kraft trat, errichtet und in den eigens eingerichteten Standesämtern geführt. » weiter
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Meldekarteien
Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gibt es Zuzugs- und Abzugsregister für die Einwohner der drei Saarstädte Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach. » weiter
Die Kosten im Einzelnen
Bitte beachten Sie: Wir erwarten in der Regel, dass Sie Ihre Forschungen vor Ort selbständig durchführen. Dazu ist der Leseraum eingerichtet. Wenn Sie statt eigener Recherchen Reproduktionen haben möchten, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr für die Recherche und die Kosten der Reproduktionen.
Die Anfertigung einer Reproduktion aus den Kirchenbüchern, Zivilstandsregistern und Personenstandsregistern kostet deshalb immer 6,00 € Bearbeitungsgebühr. Dazu kommen die Reproduktionskosten (A 4: 0,20 €, A 3: 0,35 €).
Aus Melderegistern sind aus rechtlichen Gründen nur Auskünfte zulässig, keine Reproduktionen (Saarl. Meldegesetz § 34). Eine Auskunft aus dem Melderegister kostet pro recherchierter Person 8,80 €.
Kultur
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