Saarland Online

Familienforschung

Spezielle Informationen für Familienforscher und personengeschichtliche Forschungen.

Einführung

Zur Bearbeitung Ihrer genealogischen Anfragen benötigen wir folgende Angaben, die der eindeutigen Identifikation der gesuchten Person(en) dienen:

  • Familiennamen und Vorname(n) (möglichst alle) bei allen Anfragen
  • Geburts-, Tauf-, Heirats- Sterbe- oder Begräbnisdatum bei Anfragen zu den Kirchenbüchern und Zivilstandsregistern
  • Geburtsdatum und Geburtsort bei Anfragen zu den Meldekarteien


Besonders wichtig sind diese Angaben bei häufig vorkommenden Namen wie Maria Schmidt oder Peter Maier. Bitte beachten Sie, dass die Schreibung von Namen vor 1900 variieren kann.

Auskünfte aus diesen Unterlagen sind gebührenpflichtig. Deshalb können wir Ihre Anfragen nur bearbeiten, wenn Sie uns eine Postadresse für die Zusendung des Gebührenbescheides mitteilen. Die aktuell gültigen Gebühren finden Sie im Gebührenverzeichnis.

Forschungsmöglichkeiten

  • Kirchenbücher im Stadtarchiv

    Kirchenbücher 1622 – 1797

    Die Kirchenbücher sind im Leseraum nach Archivrecht benutzbar. » weiter

  • Zivilstandsregister

    Zivilstandsregister 1798 – 1876

    Auch die Zivilstandsregister sind im Leseraum nach Archivrecht benutzbar. » weiter

  • Personenstandsregister

    Personenstandsregister

    In den Personenstandsregistern sind Geburten, Heiraten und Todesfälle eingetragen. Sie wurden mit dem Reichspersonenstandsgesetz, das zum 1.1.1876 in Kraft trat, errichtet und in den eigens eingerichteten Standesämtern geführt. » weiter

  • Meldekartei im Stadtarchiv

    Meldekarteien

    Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gibt es Zuzugs- und Abzugsregister für die Einwohner der drei Saarstädte Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach. » weiter

Die Kosten im Einzelnen

Bitte beachten Sie: Wir erwarten in der Regel, dass Sie Ihre Forschungen vor Ort selbständig durchführen. Dazu ist der Leseraum eingerichtet. Wenn Sie statt eigener Recherchen Reproduktionen haben möchten, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr für die Recherche und die Kosten der Reproduktionen.

Die Anfertigung einer Reproduktion aus den Kirchenbüchern, Zivilstandsregistern und Personenstandsregistern kostet deshalb immer 6,00 € Bearbeitungsgebühr. Dazu kommen die Reproduktionskosten (A 4: 0,20 €, A 3: 0,35 €).
Aus Melderegistern sind aus rechtlichen Gründen nur Auskünfte zulässig, keine Reproduktionen (Saarl. Meldegesetz § 34). Eine Auskunft aus dem Melderegister kostet pro recherchierter Person 8,80 €.

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