Neuwahl der Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken
Dieser Termin wurde am Freitag, 29. Mai, in einer Sonderausgabe des Amtsblattes des Saarlandes veröffentlicht.
In der Folge hat die Regionalverbandswahlleiterin die Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Regionalversammlung am 30. August 2026 veröffentlicht. (Wahlen : Regionalverband Saarbrücken)
Wahlvorschläge für die Wahl der Regionalversammlung am 30. August 2026 können bis spätestens 25. Juni 2026, 18 Uhr, bei der Regionalverbandswahlleiterin des Regionalverbandes Saarbrücken, Schlossplatz 12, Saarbrücker Schloss, Nordflügel, EG, Zimmer 0.11 (Wahlamt), eingereicht werden.
Zur Unterstützung eines Wahlvorschlags können sich Wahlberechtigte ab dem auf den Tag der Einreichung des Wahlvorschlags folgenden Tag, bis zum 25. Juni 2026, 18 Uhr, persönlich und handschriftlich in eine beim Wahlamt des Regionalverbands im Saarbrücker Schloss, Nordflügel, EG, Zimmer 0.11, während der allgemeinen Dienststunden ausliegenden Liste für den jeweiligen Wahlvorschlag eintragen.
Zum Nachweis der Identität und Wahlberechtigung haben die Unterzeichnerin und der Unterzeichner ihren Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen. Bei der Eintragung müssen Vor- und Familienname, Wohnort und Wohnung persönlich und handschriftlich angegeben werden (§§ 98, 78 i. V. m. § 17 Abs. 3 KWO).
An den vier letzten Samstagen vor Ablauf der Frist (25. Juni 2026) ist in der Zeit zwischen 9 und 12 Uhr die Eintragung in das Unterstützungsverzeichnis dort ebenfalls möglich.
Wahlamt der Landeshauptstadt ebenfalls geöffnet
Das Wahlamt der Landeshauptstadt Saarbrücken (Hauptamt, Sachgebiet Wahlen) ist zu den üblichen Bürozeiten geöffnet. Zusätzlich ist - analog der Regelungen des Wahlamts für den Regionalverband - in der Landeshauptstadt die Rathausinformation im Rathaus St. Johann zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Samstag, 30. Mai: von 9 bis 12 Uhr
- Samstag 6. Juni: von 9 bis 12 Uhr
- Samstag 13. Juni: von 9 bis 12 Uhr
- Samstag, 20. Juni: von 9 bis 12 Uhr
Hier können sich Wahlberechtigte, die ihren Erstwohnsitz in Saarbrücken haben, ebenfalls zur Unterstützung eines Wahlvorschlags in eine der Listen eintragen.
Hauptamt
WahlenKohlwaagstraße 4
66111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-3440
Fax:
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E-Mail:
wahlen@saarbruecken.de
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