Integrationsbeirat Saarbrücken

Der Integrationsbeirat ist die politische Interessenvertretung der ausländischen Bevölkerung in Saarbrücken. Hier erfahren Sie mehr über seine Arbeit.

Integrationsbeiratswahl 2024

Ursprünglich hatte der Stadtrat als Termin für die Wahl zum 4. Integrationsbeirat Saarbrücken den 7. April 2024 beschlossen. Da von Seiten des Landes jedoch kurzfristig eine Reform des § 50 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) eingebracht worden ist, hat der Stadtrat den Termin in seiner Sitzung am 12. Dezember wieder aufgehoben.

§ 50 KSVG geändert

Das Gesetz Nr. 2122 zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes ist im Amtsblatt vom 21. Dezember 2023 veröffentlicht.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Gemeinden mit einem Ausländeranteil von mindestens 10 % können einen Integrationsbeirat wählen lassen. Wenn die Bildung eines Integrationsbeirats nach § 50 Absatz 3 KSVG nicht zustande kommt (beispielsweise weil keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden), entfällt die Verpflichtung zur Einrichtung eines Integrationsbeirats für die Dauer von fünf Jahren. In diesem Fall soll alternativ eine Integrationsbeauftragte oder ein Integrationsbeauftragter benannt werden.
  • Gemeinden mit einem niedrigeren Ausländeranteil können von beiden Möglichkeiten zur Verbesserung der Integration Gebrauch machen, und zwar einzeln oder nebeneinander, hier gilt das Rangverhältnis nicht.
  • Auch Gemeinden mit einem Ausländeranteil von mindestens 10 % können neben dem Integrationsbeirat eine Integrationsbeauftragte oder einen Integrationsbeauftragten benennen.
  • Die Integrationsbeiräte werden durch die Gesetzesänderung gestärkt, indem künftig nicht nur Ausländerinnen und Ausländer, sondern auch Eingebürgerte, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und diejenigen Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben, zum Kreis der Wahlberechtigten und Wählbaren gehören. So können beispielsweise Ausländerinnen und Ausländer, die sich bereits im Integrationsbeirat engagiert haben, dieses Engagement auch nach ihrer Einbürgerung im Rahmen ihrer Tätigkeit im Integrationsbeirat oder als Integrationsbeauftragte oder Integrationsbeauftragter fortsetzen und dadurch eigene, persönliche Erfahrungen in die Tätigkeit einbringen.
  • Die Rechtsstellung der Mitglieder des Integrationsbeirats bleibt weitgehend unverändert; sie wurde lediglich um den Verweis auf § 51 Absatz 4 KSVG (Erstattung von Betreuungskosten für ehrenamtlich Tätige) ergänzt, der im Jahr 2020 neu im KSVG aufgenommen wurde.
  • Die Beteiligungsrechte des Integrationsbeirats gelten auch für Integrationsbeauftragte.
  • Das Änderungsgesetz wurde außerdem um eine Übergangsregelung ergänzt, welche den Gemeinden eine gewisse Übergangszeit zur Anpassung an die neue Rechtslage einräumt. In diesem Zusammenhang kann die Amtszeit der aktuellen Integrationsbeiräte einmalig um bis zu vier Monate verlängert werden.
  • Bestehende Satzungen sind zeitnah an die geänderte Rechtslage anzupassen. Gemeinden mit einem Ausländeranteil von mindestens 10 %, die bislang nicht über eine solche Satzung verfügen, haben innerhalb eines Jahres eine entsprechende Satzung zu erlassen. Die Einzelheiten sind in der Übergangsregelung in Artikel 2 des Gesetzes geregelt.
  • Eine gleichzeitige Durchführung der Integrationsbeiratswahlen mit den Europa- und Kommunalwahlen im kommenden Jahr ist nicht zulässig.

Bei der Landeshauptstadt wird nun im nächsten Schritt eine neue Satzung entwickelt und die Wahl des Integrationsbeirats auf der neuen gesetzlichen Grundlage vorbereitet. Den Wahltermin legt der Stadtrat fest.

Aktionsprogramme des Integrationsbeirates

Hier finden Sie die Aktionsprogramme des Integrationsbeirates für die Jahre 2020-2023.

Sitzungstermine 2024

Die Sitzungen des Integrationsbeirates bestehen aus einem öffentlichen Teil sowie einem nicht-öffentlichen Teil am Ende der Sitzung. Interessierte sind herzlich eingeladen, den öffentlichen Teil der Sitzungen zu besuchen.

Die Sitzungen des Integrationsbeirates finden 2024 an folgenden Terminen - in der Regel in Raum 313, Rathaus St. Johann, 66111 Saarbrücken - statt:

  • Dienstag, 23. Januar, 17 Uhr
  • Dienstag, 5. März, 17 Uhr
  • Dienstag, 30. April, 17 Uhr
  • Dienstag, 18. Juni, 17 Uhr
  • Dienstag, 10. September, 17 Uhr (Raum 135)
  • Dienstag, 26. November, 17 Uhr (Raum 135)

Die Tagesordnung steht etwa eine Woche vor der jeweiligen Sitzung fest. Hier gelangen Sie zu den Tagesordnungen der städtischen Gremien: buergerinfo.saarbruecken.de

Am 7. April 2019 hat die Wahl zum Integrationsbeirat stattgefunden. Der Beirat hat sich am 7. Mai 2019 neu konstituiert.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Integrationsbeiratsmitglieder der Legislaturperiode 2019 bis 2024.

Der Integrationsbeirat vergibt Zuschüsse an interkulturell tätige Vereine und Migrantenorganisationen. Anträge nimmt die Geschäftsstelle entgegen.

Hier finden Sie die Geschäftsordnung sowie die Satzung des Integrationsbeirates zum Download.

Der Integrationsbeirat Saarbrücken wurde erstmals 1989 gewählt - damals unter dem Namen "Ausländerbeirat". Anlässlich seines 25-jährigen Bestehens 2014 hat er eine Festschrift herausgegeben.

Geschäftsstelle des Integrationsbeirates

Integrationsbeirat

Rathaus St. Johann
Rathausplatz 1
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-1352
Fax: +49 681 905-1979

E-Mail: integrationsbeirat@saarbruecken.de
Website: http://www.saarbruecken.de/integrationsbeirat

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