Wohnungsaufsicht

Hier finden Sie Informationen rund um die Wohnungsaufsicht.

Aufgaben der Wohnungsaufsicht

Grundsätzlich ist der Vermieter oder die Vermieterin verpflichtet, Wohnräume und Wohngebäude sowie dazugehörige Nebengebäude und Außenanlagen so auszustatten, zu erhalten und wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken jederzeit ohne erhebliche Beeinträchtigung gewährleistet ist.

Die Wohnungsaufsicht für die Landeshauptstadt Saarbrücken und den Regionalverband Saarbrücken (außer Völklingen) hat die Aufgabe, nach dem Saarländischen Wohnungsaufsichtsgesetz notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchzusetzen, sofern Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin diesen nur unzureichend nachkommt beziehungsweise diese unterlässt.

Anordnungen zur Mängelbeseitigung werden zum Beispiel erforderlich bei:

  • funktionsuntüchtigen oder defekten Fenstern
  • defekten, fehlenden und unzureichenden Heizungsanlagen
  • Ausfall der Zentralheizung aufgrund der Unterlassung des Einkaufs von Heizbrennstoff durch den Vermieter
  • defekten oder unzulänglichen Elektroinstallationen
  • defekten, fehlenden oder unzureichenden sanitären Einrichtungen
  • beschädigten Hausfluren oder Treppenhäuser
  • Durchfeuchtungen und Schimmel aufgrund baulicher Mängel

Dabei ist zu beachten: Nicht jeder Mangel stellt auch eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnens dar.

Wann werden wir tätig?

Nach mehrfacher Aufforderung durch den Mieter oder die Mieterin an den Vermietenden zur fristgerechten Mängelbeseitigung, die jedoch erfolglos blieb, können die Mängel der  Wohnungsaufsicht angezeigt werden. 

Wie werden wir tätig?

Ihre Wohnung und gegebenenfalls das Gebäude werden besichtigt, um genau Kenntnis über vorhandene Mängel zu erhalten. Den Vermieter oder die Vermieterin (Verfügungsberechtigte) laden wir gegebenenfalls zur Besichtigung ein, um freiwillige Abhilfe und gegenseitige Einigung zu erreichen. Während dieser Ortsbesichtigung werden konkrete Vereinbarungen über Art  und Zeitpunkt der Mängelbeseitigung angestrebt.

Ist jedoch auf diesem Weg keine Einigung mit dem Vermieter oder der Vermieterin (Verfügungsberechtigte) über die Beseitigung der Mängel zu erreichen, können die notwendigen Arbeiten zur Beseitigung der Mängel durch die Wohnungsaufsicht den Verfügungsberechtigten angeordnet werden.

Wir richten uns dabei unter anderem nach folgenden internen Kriterien:

  • Schwere der Mängel
  • Wie erheblich sind die Beeinträchtigungen?
  • Priorisierung innerhalb der Behörde nach Schwere, Dringlichkeit und verfügbaren Personalressourcen

Kontakt

Wohnungsaufsicht Saarbrücken

Telefon: +49 681 9051626
Fax: +49 681 9051351
E-Mail: wohnungsaufsicht@saarbruecken.de

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