Förderung von Wärmebildvorsatzgeräten

Die untere Jagdbehörde führt zur nachhaltigen Regulierung der Schwarzwildbestände eine Förderung für die Anschaffung von Wärmebildvorsatzgeräten ein.

Förderung von Wärmebildvorsatzgeräten

Wildschwein verwüstet Garten - Shutterstock, Junaidirhamadan

Wildschwein verwüstet Garten - Shutterstock, Junaidirhamadan

Wildschwein verwüstet Garten - Shutterstock, Junaidirhamadan

Ziel der Maßnahme ist es, die Bejagungsintensität auf Wildschweine im Stadtgebiet zu erhöhen und damit die Bestandsdichte wirksam zu reduzieren.

Hintergrund sind insbesondere die zunehmenden Wildschäden in den urbanen Bereichen der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit durch Wildunfälle. Mit mehr Jagden sollen Schäden minimiert und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wildbestand und Lebensraum gewährleistet werden.

Zur Reduzierung der Wildschweinpopulation hat die Landeshauptstadt auch eine Abschussprämie eingeführt. Diese gilt seit dem 1. August bis 31. Dezember für Jägerinnen und Jäger in folgenden Revieren:

  • im Revier Almet
  • im Revier Deutschmühlental.

Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung von Wärmebildvorsatzgeräten

Eine Förderung ist ab Samstag, 1. August, bis Donnerstag, 31. Dezember 2026, möglich.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die

  • im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind und
  • als Pächter, Revierinhaber oder Inhaber eines Begehungsscheins in den Jagdrevieren Almet und Deutschmühlental oder
  • über eine gültige Sondergenehmigung zur Jagdausübung in befriedeten Bezirken der bezeichneten Reviere verfügen.

Förderungsfähige Wärmebildvorsatzgeräte

Förderfähig sind ausschließlich Wärmebildvorsatzgeräte, welche den waffen- und jagdrechtlichen Vorschriften entsprechen.

Nutzung der Wärmebildvorsatzgeräte

Die Jägerinnen und Jäger haben bei der Nutzung von Wärmebildvorsatzgeräten das geltende Recht einzuhalten.

Nachweispflicht

Für die Gewährung der Förderung ist der entsprechende Kaufbeleg für das Wärmebildvorsatzgerät vorzulegen.

Einreichung des Antrags

Der Antrag auf Gewährung der Förderung ist unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars schriftlich oder per E-Mail bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.

Prüfung und Auszahlung

Die untere Jagdbehörde ist für die Prüfung der eingereichten Anträge zuständig. Dabei werden die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Nach positiver Prüfung wird die Auszahlung der Förderung per Überweisung veranlasst.

Die Förderung erfolgt in Höhe der Hälfte des Kaufpreises, jedoch maximal in Höhe von 500 Euro. Die Antragstellenden erhalten hierzu ein entsprechendes Bestätigungsschreiben. Pro Jäger ist nur ein Wärmebildvorsatzgerät förderungsfähig.

Eine Förderung ist ab Samstag, 1. August, bis Donnerstag, 31. Dezember 2026, möglich. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags.

Der Fördertopf enthält insgesamt 5.000 Euro. Ist dieser aufgebraucht, ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Die Anträge werden nach zeitlichem Eingang behandelt.

Dokumentation und Monitoring

Um die Wirksamkeit der Maßnahme zu bewerten, erfolgt eine fortlaufende Dokumentation und Auswertung.

Hierzu zählen insbesondere die Analyse der erlegten Wildschweine nach Gebieten, die Erfassung und Auswertung der gestellten Förderungsanträge sowie der ausgezahlten Förderungen und die Ableitung zukünftiger Maßnahmen, etwa durch eine stärkere Fokussierung auf besonders betroffene Gebiete oder eine Intensivierung der Bejagung.

Download

Laden Sie hier den Antrag zur Gewährung auf Förderung von Wärmebildvorsatzgeräten herunter.