Abschussprämie Wildschweine

Die untere Jagdbehörde führt zur nachhaltigen Regulierung der Schwarzwildbestände eine Abschussprämie für Wildschweine ein.

Ziel der Maßnahme

Abschussprämie Wildschweine

Wildschwein verwüstet Garten - Shutterstock, Junaidirhamadan

Wildschwein verwüstet Garten - Shutterstock, Junaidirhamadan

Wildschwein verwüstet Garten - Shutterstock, Junaidirhamadan

Ziel der Maßnahme ist es, die Bestandsdichte wirksam zu reduzieren.

Hintergrund sind die zunehmenden Wildschäden in den städtischen Bereichen der Landeshauptstadt sowie die Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit durch Wildunfälle. Mit mehr Jagden sollen Schäden minimiert und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wildbestand und Lebensraum gewährleistet werden.

Voraussetzungen für die Gewährung der Abschussprämie

Die Abschussprämie wird vom 1. Mai bis 31. Dezember 2026 für nachgewiesene Abschüsse von Wildschweinen in den Jagdrevieren Almet und Deutschmühlental gewährt.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die

  • im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind und
  • als Pächter, Revierinhaber oder Inhaber eines Begehungsscheins in einem der bezeichneten Jagdreviere auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken tätig sind oder
  • über eine gültige Sondergenehmigung zur Jagdausübung in befriedeten Bezirken der bezeichneten Reviere verfügen

Prämienfähiges Wild

Prämienfähig sind alle im Rahmen der rechtmäßigen Jagdausübung erlegten Wildschweine, unabhängig von Alter oder Gewicht. Für Fallwild sowie Unfallwild wird keine Abschussprämie gewährt.

Nachweispflicht

Für die Gewährung der Prämie ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen. Dieser umfasst insbesondere

  • einen Erlegungsnachweis (zum Beispiel Streckenliste),
  • Angaben zum Abschussort und zum Abschussdatum sowie
  • einen Verwertungsnachweis des erlegten Wildes.

Einreichung des Antrags

  • Der Antrag auf Gewährung der Abschussprämie muss unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars schriftlich oder per E-Mail bei der unteren Jagdbehörde eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt quartalsweise.

Prüfung und Auszahlung

Die untere Jagdbehörde prüft die eingereichten Anträge. Dabei werden die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Nach positiver Prüfung wird die Auszahlung der Abschussprämie überwiesen.

Die Antragsteller erhalten hierzu ein entsprechendes Bestätigungsschreiben. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls quartalsweise.

Dokumentation und Monitoring

Um die Wirksamkeit der Maßnahme zu bewerten, wird sie fortlaufend dokumentiert und ausgewertet.

Hierzu zählen insbesondere die Analyse der erlegten Wildschweine nach Gebieten, die Erfassung und Auswertung der gestellten Prämienanträge sowie der ausgezahlten Prämien und die Ableitung zukünftiger Maßnahmen, etwa durch eine stärkere Fokussierung auf besonders betroffene Gebiete oder eine Intensivierung der Bejagung.

Download

Laden Sie hier den Antrag zur Gewährung einer Abschussprämie herunter.